Die Stadt Papenburg schreibt Baggermaßnahmen zur Schlickbeseitigung und somit zur Erreichung der planmäßigen Sohllagen im Hafen Papenburg, entsprechend des jeweiligen Hafenbereiches aus. Ziel ist es, einen reibungslosen Schiffsverkehr und Hafenbetrieb sicher zu stellen. Die anfallenden Schlickmassen sind vor Ort aufzunehmen, zu übernehmen und in Spülfelder bzw. Ablagerungsflächen des AN zu verbringen. Die Spülfelder sind vom AN zu betreuen. Der Entsorgungsweg ist bei Angebotsabgabe zu benennen. Die Wahl der jeweiligen Geräte bleibt dem AN überlassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Küsten- und Hafenanlagen
Referenznummer: 2023-02
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Papenburg schreibt Baggermaßnahmen zur Schlickbeseitigung und somit zur Erreichung der planmäßigen Sohllagen im Hafen Papenburg, entsprechend des jeweiligen Hafenbereiches aus. Ziel ist es, einen reibungslosen Schiffsverkehr und Hafenbetrieb sicher zu stellen. Die anfallenden Schlickmassen sind vor Ort aufzunehmen, zu übernehmen und in Spülfelder bzw. Ablagerungsflächen des AN zu verbringen. Die Spülfelder sind vom AN zu betreuen. Der Entsorgungsweg ist bei Angebotsabgabe zu benennen. Die Wahl der jeweiligen Geräte bleibt dem AN überlassen.
Die Stadt Papenburg schreibt Baggermaßnahmen zur Schlickbeseitigung und somit zur Erreichung der planmäßigen Sohllagen im Hafen Papenburg, entsprechend des jeweiligen Hafenbereiches aus. Ziel ist es, einen reibungslosen Schiffsverkehr und Hafenbetrieb sicher zu stellen. Die anfallenden Schlickmassen sind vor Ort aufzunehmen, zu übernehmen und in Spülfelder bzw. Ablagerungsflächen des AN zu verbringen. Die Spülfelder sind vom AN zu betreuen. Der Entsorgungsweg ist bei Angebotsabgabe zu benennen. Die Wahl der jeweiligen Geräte bleibt dem AN überlassen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Küsten- und Hafenanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Emsland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-01-23 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-27 📅
Datum des Beginns: 2023-02-27 📅
Datum des Endes: 2023-05-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 020-052882
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 142-407500
ABl. S-Ausgabe: 20
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Baggermaßnahme: 9. KW bis 18. KW 2023, ca. 98.500 m3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hafen Papenburg 26871 Papenburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister;
2. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzernverbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben;
2. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzernverbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben;
3. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung". Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o.g. Link online einsehbar (Formblatt 124 Eigenerklärung Bieter) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister
3. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung". Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o.g. Link online einsehbar (Formblatt 124 Eigenerklärung Bieter) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister
oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mitentscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten. Auf Anforderung sind die Angaben nachzuweisen, bspw. durch Vorlage amtlicher Registerauszüge oder vergleichbarer Unterlagen.
oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mitentscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten. Auf Anforderung sind die Angaben nachzuweisen, bspw. durch Vorlage amtlicher Registerauszüge oder vergleichbarer Unterlagen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
· Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
· Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Auf Anforderung sind die Erklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen zu belegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Auf Anforderung sind die Erklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen zu belegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklärungen und Nachweise auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklärungen und Nachweise auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Sofern der Bieter bezüglich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen wird (Eignungsleihe):
- Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z.B. durch eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens, und,
- Erklärung des anderen Unternehmens, dass es für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung mit dem Bieter für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gegenüber dem Auftraggeber übernimmt.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
Auftraggeber mit Ansprechpartner, Durchführungsjahr(e) mit -zeitraum, Bausumme, Benennung von Nachunternehmerleistungen und deren Umfang/Anteil, zu den Referenzen sind Bescheinigungen des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizubringen.
Auftraggeber mit Ansprechpartner, Durchführungsjahr(e) mit -zeitraum, Bausumme, Benennung von Nachunternehmerleistungen und deren Umfang/Anteil, zu den Referenzen sind Bescheinigungen des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizubringen.
b) Angabe über die Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten nach Lohngruppen gegliedert mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.
c) eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt,
d) Darlegung des Verwertungsweges für die Übernahme des Bodens/Schlick.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ergänzt durch die geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise gem. III.1.3) der Auftragsbekanntmachung. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Auf Anforderung sind die Erklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen zu belegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ergänzt durch die geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise gem. III.1.3) der Auftragsbekanntmachung. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Auf Anforderung sind die Erklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen zu belegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklärungen und Nachweise auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklärungen und Nachweise auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-02-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-02-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Ort des Eröffnungstermins: Hauptkanal li. 58, 26871 Papenburg
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6045153.21 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge