Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen
gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3
GWB).
Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem
mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche
Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile
beimVergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte
bzw. dies versucht hat.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner
(
https://www.deutschebahn.com/de/konzern/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-
1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (
https://www.bme.de/initiativen/compliance/bmecomplianceinitiative/)
oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare
Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B.
gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19
Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB
oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine
Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte
Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.