Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weiden, plant den Hochwasserschutz der Stadt Teublitz. Die Stadt liegt an der Naab und ist bei einem hundertjährlichem Hochwasser in weiten Teilen betroffen. Im Zuge der Vorplanungen zum Hochwasserschutz sollen Baugrunderkundungen entlang der voraussichtlichen Schutzlinie durchgeführt werden. In einem ersten Schritt werden die Stadtteile Katzdorf und Münchshofen und anschließend die Stadtteile Premberg, Saltendorf und Teublitz bearbeitet. Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung sind in einem geotechnischen Bericht zusammenzufassen, dabei sind Aussagen zur Gründung der Bauwerke und zu möglichen Untergrundabdichtung zu treffen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Referenznummer: 2018008E04
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weiden, plant den Hochwasserschutz der Stadt Teublitz. Die Stadt liegt an der Naab und ist bei einem hundertjährlichem Hochwasser in weiten Teilen betroffen. Im Zuge der Vorplanungen zum Hochwasserschutz sollen Baugrunderkundungen entlang der voraussichtlichen Schutzlinie durchgeführt werden. In einem ersten Schritt werden die Stadtteile Katzdorf und Münchshofen und anschließend die Stadtteile Premberg, Saltendorf und Teublitz bearbeitet. Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung sind in einem geotechnischen Bericht zusammenzufassen, dabei sind Aussagen zur Gründung der Bauwerke und zu möglichen Untergrundabdichtung zu treffen.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weiden, plant den Hochwasserschutz der Stadt Teublitz. Die Stadt liegt an der Naab und ist bei einem hundertjährlichem Hochwasser in weiten Teilen betroffen. Im Zuge der Vorplanungen zum Hochwasserschutz sollen Baugrunderkundungen entlang der voraussichtlichen Schutzlinie durchgeführt werden. In einem ersten Schritt werden die Stadtteile Katzdorf und Münchshofen und anschließend die Stadtteile Premberg, Saltendorf und Teublitz bearbeitet. Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung sind in einem geotechnischen Bericht zusammenzufassen, dabei sind Aussagen zur Gründung der Bauwerke und zu möglichen Untergrundabdichtung zu treffen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦
Zusätzlicher CPV-Code: Geologische Untersuchungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Schwandorf
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 250 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Baugrunduntersuchung für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen in Teublitz, Stadtteile Katzdorf, Münchshofen, Premberg, Saltendorf und Teublitz: Es sind durchzuführen die Erkundungen mit allen erforderlichen Feldarbeiten, Laborversuche und die Zusammenfassung aller Ergebnisse in einem geotechnischen Bericht. Dabei sind Aussagen zur Gründung der Bauwerke und zu möglichen Untergrundabdichtung zu treffen.
Baugrunduntersuchung für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen in Teublitz, Stadtteile Katzdorf, Münchshofen, Premberg, Saltendorf und Teublitz: Es sind durchzuführen die Erkundungen mit allen erforderlichen Feldarbeiten, Laborversuche und die Zusammenfassung aller Ergebnisse in einem geotechnischen Bericht. Dabei sind Aussagen zur Gründung der Bauwerke und zu möglichen Untergrundabdichtung zu treffen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 250 000 EUR 💰
Dauer: 6 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hauptort der Ausführung: 93158 Teublitz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem
Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106) aufgelistet.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Geologe
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2023-03-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: nur Vertreter des Auftraggebers
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal
auszufüllen und zu speichern. Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten
Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform
eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform
hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar
sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das
Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wasserwirtschaftsamt Weiden
Postanschrift: Am Langen Steg 5
Postort: Weiden
Postleitzahl: 92637
Telefon: +49 961304499📞
Fax: +49 961304400 📠
Quelle: OJS 2023/S 038-111056 (2023-02-17)
Ergänzende Angaben (2023-03-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal
auszufüllen und zu speichern. Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten
Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform
eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform
hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar
sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das
Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben.html
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal
auszufüllen und zu speichern. Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten
Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform
eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform
hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar
sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das
Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.