Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Angaben zur Anzahl der durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen technischen Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Jahren (Auswahlkriterium - max. 50 von 500 Punkten);
(2) Angaben zur Anzahl der durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen finanztechnischen Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Jahren (Auswahlkriterium - max. 50 von 500 Punkten);
(3) Angaben zur Anzahl der durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen kaufmännischen Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den
letzten drei Jahren (Auswahlkriterium - max. 50 von 500 Punkten).
Die Auswahlkriterien unter Ziff. (1) bis (3) werden jeweils wie folgt bewertet:
Bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P.;
(4) Angaben über die technische Leitung einschl. Nachweise gem. § 6a EU Nr. 3 lit. b) VOB/A. Zu benennen ist der für das Projekt vorgesehene Projektleiter, dessen fachliche Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung nachzuweisen ist. Zudem ist der Lebenslauf des Projektleiters einzureichen.
(5) Eigenerklärung über eine Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A:
- im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten des anderen Unternehmens im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Nachweis bspw. durch Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens);
- bei der Eignungsleihe der beruflichen Kapazität eines anderen Unternehmens hat der Bewerber das andere Unternehmen zugleich als
Unterauftragnehmer anzugeben und einzusetzen;
(6) Eigenerklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. i VOB/A
(7) Gewertet werden fünf Referenzen (Auswahlkriterium - max. 300 v. 500 P.), die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind und die
Mindestkriterien für die Wertbarkeit einer Referenz erfüllen. Es sind nicht zwingend 5 Referenzen anzugeben. In diesem Fall werden nur die angegebenen Referenzen gewertet. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als fünf Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die fünf Referenzen gewertet, die den Wertungskriterien für die Wertung der Referenzen am besten entsprechen.
Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn
1. der Baubeginn der Maßnahme in den Zeitraum von 2018 bis zum Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist fällt, und
2. die Baumaßnahme vor dem Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist abgeschlossen wurde, wobei die Baumaßnahme dann als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme in diesem Zeitraum erfolgt ist.
Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
- Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme;
- mit Baukosten (KGR 100 – 700) von mind. EUR 10 Mio. netto;
- im Bereich Hallen- und Freibäder oder vergleichbar;
- für einen öffentlichen Auftraggeber;
- im laufenden Betrieb;
- unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen.
Erfüllt eine Referenz eines dieser sechs Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen alle sechs Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 30 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix:
0 bis 5 Teilpunkte: 0 Punkte,
6 bis 10 Teilpunkte: 1 Punkt,
11 bis 15 Teilpunkte: 2 Punkte,
16 bis 20 Teilpunkte: 3 Punkte,
21 bis 25 Teilpunkte: 4 Punkte und
26 bis 30 Teilpunkte: 5 Punkte.