Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenz setzt voraus, dass
a. der Auftrag das Leistungsbild der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 ff HOAI in einem Gebäude betraf;
b. die Erbringung der Planungsleistungen im Bestand erfolgte (Neubauten sind insofern nicht vergleichbar);
c. bei der Planung Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen waren;
d. die Baukosten der Kostengruppen 300 und 400 mindestens EUR 5.000.000 netto betrugen;
e. bei noch andauernder Leistungserbringung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für den Eingang von
Teilnahmeanträgen wenigstens die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) abgeschlossen ist oder
f. bei beendeten Leistungen oder Leistungen, die sich momentan in der Leistungsphase 9 (Objektbetreuung)
befinden, der Abschluss der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung – Bauüberwachung) innerhalb der
Kalenderjahre 2018 – lfd. erfolgte.
Das Einhalten dieser Voraussetzungen muss aus den Angaben zu den Referenzen erkennbar sein. Andernfalls
kann die Referenz nicht in die Wertung einbezogen werden.
Mindestvoraussetzung für die weitere Berücksichtigung in dem Verfahren ist der Nachweis von mind. zwei
Referenzen im obigen Sinne, welche jeweils mind. vier
Anlagengruppen aus den Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 8 umfassen müssen. Insgesamt muss jede der
Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 8 einmal zum Leistungsumfang einer nachgewiesenen Referenz gehören.
Ferner besteht die Mindestvoraussetzung, dass der Bieter in den letzten drei Kalenderjahren (2021 - 2023) durchschnittlich mindestens vier Ingenieure (hierunter fallen zusätzlich sowohl selbständig Tätige mit entsprechender Ausbildung als auch Beschäftigte mit einem Bachelor- oder Masterabschluss) beschäftigt hat.