Der Streckenabschnitt Flörsheim (Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 23FEI64515
Kurze Beschreibung:
“Der Streckenabschnitt Flörsheim (Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt...”
Kurze Beschreibung
Der Streckenabschnitt Flörsheim (Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-03-24 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-29 📅
Datum des Beginns: 2023-08-18 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 063-186687
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
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Quelle: OJS 2023/S 063-186687 (2023-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 15964032.5 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauüberwachungsleistungen ESTW Flörsheim
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU+VV BAU-STE (OLA / 50Hz / LST / TK)”
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-08 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - DB Engineering & Consulting GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-21 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DB Engineering & Consulting GmbH
Nationale Registrierungsnummer: a91e16be-2254-4eae-8566-af3d9b6f5d9b
Postleitzahl: 10829
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Entfällt”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Änderungen Neuer Wert
Text:
“NT 04
Im Rahmen der ESTW-Maßnahme ist die Energieversorgung des Haltepunkts Eddersheim neu zu planen, da das bestehende Fahrdienstleitergebäude – in dem...”
Text
NT 04
Im Rahmen der ESTW-Maßnahme ist die Energieversorgung des Haltepunkts Eddersheim neu zu planen, da das bestehende Fahrdienstleitergebäude – in dem sich die bisherige Energieverteilung befand – zurück gebaut wird. Durch den Wegfall der bisherigen Einspeisung sowie die Erfordernis zum Aufbau des Energieversorgungskonzepts der DB Energie aufgrund der Anpassung der Projektabfolge im HP Eddersheim ist eine eigenständige Energieversorgung für die DB InfraGO Personenbahnhöfe zu gewährleisten.
Dies erfordert die Planung eines neuen Hauptverteilers sowie eines Unterverteilers, einschließlich der Zuleitungen zu den Verbrauchern auf den Bahnsteigen. Die Planung war im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten und stellt daher eine zusätzliche, nicht beauftragte Leistung dar.
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Quelle: OJS 2025/S 175-596095 (2025-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-17)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“5: Aufgrund der Forderung der ALV sowie Fachbeauftragten Fahrbahn, an den hergestellten Gleisquerungen einen maschinellen Belastungsstopfgang durchzuführen,...”
Text
5: Aufgrund der Forderung der ALV sowie Fachbeauftragten Fahrbahn, an den hergestellten Gleisquerungen einen maschinellen Belastungsstopfgang durchzuführen, müssen folgende Leistungen in den zusätzlichen Sperrpausen vom 03.02.25 bis zum 21.02.25 erbracht werden:
Stellen und Verfolgen von 2 Betra Anträgen (BÜB OB/KIB); Abstimmung mit ALV Fahrbahn Mainz und Frankfurt (Leitender BÜB OB/KIB); Fortschreibung der Liste der Querungen mit den einzelnen Bereichen + Entnahme der Stopfbereiche aus den Trassenplänen (Leitender BÜB OB/KIB); Begehung der Bereiche auf LST Elemente und Abgleich mit den Bestandsplanungen (BÜB OB/KIB); Sicherungsüberwachung + Einweisung des Sicherungspersonals (BÜB OB/KIB); BÜW in der SPP vom 03.02. – 21.02.25, 11 Nachtschichten inkl. Vor- u. Nachbereitung (BÜB OB/KIB + BÜB LST); Überprüfen und Übermitteln der Messschriebe an die ALV´s (BÜB OB/KIB)
Die Arbeiten waren ursprünglich im Hauptvertrag für die geplante Sperrpause vom 14.12.24 bis 20.12.24 vorgesehen.
Die aufgelisteten Leistungen und die zusätzliche Sperrpause sind bisher nicht vorgesehene Leistungen und stellen somit zusätzliche Leistungen dar.
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Quelle: OJS 2025/S 179-610475 (2025-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-05)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“07: Gemäß BAP (Bestandteil des Vertrags) vom 14.10.24 waren die unter Ziff. 2 angezeigten Arbeiten innerhalb einer SPP geplant.
Aufgrund von...”
Text
07: Gemäß BAP (Bestandteil des Vertrags) vom 14.10.24 waren die unter Ziff. 2 angezeigten Arbeiten innerhalb einer SPP geplant.
Aufgrund von Unregelmäßigkeiten und Verzögerungen im Bauablauf durch den AN Bau konnten für die Kabeltiefbauarbeiten die
ursprünglich vorgesehenen Sperrpausen nicht genutzt werden. Daher wurden die betroffenen Arbeiten in Tagschichten neben
dem Gleis und in Zugpausen nachgeholt.
Dieser geänderte Bauablauf stellt einen Mehraufwand gegenüber dem ursprünglichen Leistungssoll dar.
Es war ein zusätzlicher Einsatz von Fachkräften erforderlich, um die gestiegenen
Anforderungen an die Überwachung vollständig abzudecken. Gleichzeitig wurde eine Ausdehnung der Überwachungszeiten
notwendig, da die Schichten der Bautrupps länger ausfallen als die ursprünglichen Schichtzeiten in der Sperrpause. Die Anzahl
der Schichten in den Zugpausen überschreitet die Anzahl der Schichten in der geplanten Sperrpause. Darüber hinaus entstand
ein erhöhter Koordinationsaufwand, um sowohl die Verschiebung der Arbeiten als auch die Umsetzung effektiv zu gewährleisten.
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Quelle: OJS 2025/S 215-739724 (2025-11-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-13)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“MKA06: Die BÜW hatte zusätzliche Leistungen für Stopfung, Nachmessung und Beobachtung von Gleisquerungen aufgrund der Umstellung der geschlossenen auf...”
Text
MKA06: Die BÜW hatte zusätzliche Leistungen für Stopfung, Nachmessung und Beobachtung von Gleisquerungen aufgrund der Umstellung der geschlossenen auf offene Bauweise.
1) Gemäß den Planunterlagen zu Vertrag 23FEI64515 und den entsprechenden Leistungsbildern der Lose des BAU-AN war die Herstellung der Gleisquerungen gemäß Anlage 01 in geschlossener Bauweise vorgesehen. Aufgrund der nachträglich geänderten Ausführungsplanung und der Tatsache, dass die ausführende Firma (Fa. Strabag) keine geschlossenen Querungen aufgrund der umfangreichen Statik herstellen kann, wurden diese Gleisquerung von geschlossener auf offene Bauweise umgestellt. Diese Umstellung erfordert zusätzlichen Aufwand der BÜW bei Vermessungs- und Stopfungsarbeiten sowie in der Arbeitsvorbereitung.
2) Aufgrund der Forderungen des ALV sind zusätzliche Beobachtungen und Messungen der Gleisquerungen in offener Bauweise in Bezug auf das Pumpverhalten erforderlich. Gemäß Richtlinie 824 sind lediglich Messungen nach Abschluss der Arbeiten zur oberbautechnischen Freigabe vorgesehen. Gemäß des erarbeiteten
Messkonzepts des BAU-AN sind drei zusätzliche Messungen je Querung notwendig. Daher hat die Bauüberwachung die zusätzliche Aufgabe übernommen, sich auf die Beobachtung der Gleisquerungen zu fokussieren, insbesondere in Bezug auf ihre Struktur und mögliche Auswirkungen auf die Sicherheit und
Effizienz des Betriebs. Dabei werden regelmäßig auftretende Abweichungen dokumentiert und der Abstimmung mit dem zuständigen ALV zugeführt.
Diese Leistungen sind im vereinbarten Vertragssoll nicht enthalten und stellen somit zusätzliche Leistungen dar.
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Quelle: OJS 2025/S 220-755901 (2025-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“08
Aufgrund der Bauausführung der drei Querungen in offener Bauweise und der verspäteten Fertigstellung der Arbeiten mussten Stopfarbeiten, die wichtige...”
Text
08
Aufgrund der Bauausführung der drei Querungen in offener Bauweise und der verspäteten Fertigstellung der Arbeiten mussten Stopfarbeiten, die wichtige Wartungsarbeiten an den Gleisen umfassen, bei sehr hohen Schienentemperaturen (über 36 Grad Celsius) durchgeführt werden. Durch die hohen Temperaturen war die Einrichtung von drei temporären Langsamfahrstellen erforderlich, um mögliche Gefährdungen oder Schäden an den Gleisen zu vermeiden. Dies war eine Sicherheitsmaßnahme, um den Betrieb aufrechtzuerhalten, während die Arbeiten abgeschlossen und die Gleise gesichert wurden.
Die Bauüberwachung übernahm dafür die Eingabe und Verwaltung der notwendigen Langsamfahrstellen im BBPneo. Zusätzlich wurde deren Aufbau sowie der spätere Abbau und die Freigabe der betreffenden Bereiche durchgeführt. Um weiterhin einen sicheren Betrieb zu gewährleisten und Verzögerungen im Baufortschritt zu vermeiden war die Leitung und Koordination dieser Maßnahme erforderlich.
Diese Leistungen waren in der bisherigen Beauftragung nicht berücksichtigt und sind als zusätzliche Leistungen auszuführen.
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Quelle: OJS 2025/S 239-822397 (2025-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-28) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postleitzahl: 47058
Postort: Duisburg
Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️
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Text:
“09:Im Zuge der durch die Projektleitung angeforderten Unterstützung bei der Planung der Bautrenner wurden durch die BÜW
zusätzliche Leistungen erbracht, die...”
Text
09:Im Zuge der durch die Projektleitung angeforderten Unterstützung bei der Planung der Bautrenner wurden durch die BÜW
zusätzliche Leistungen erbracht, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen.
Diese umfassen insbesondere die fachliche Beratung und Unterstützung bei der planerischen Ausarbeitung der Bautrenner, die
Abstimmung und Kommunikation mit den Projektbeteiligten (u. a. Mailverkehr, Abstimmung mit ALV) sowie die Teilnahme und
Vorbereitung von Besprechungen.
Darüber hinaus wurden vermessungstechnische Leistungen an der Oberleitungsanlage (OLA) zur Ermittlung von Bestandsdaten
durchgeführt sowie entsprechende Vor- und Nachbereitungsleistungen durch die BÜW erbracht.
Diese Leistungen waren in der bisherigen Beauftragung nicht berücksichtigt und sind als zusätzliche Leistungen auszuführen.//
10:Im Zusammenhang mit dem Rückbau von OLA-Masten am 07./08.10.2025 wurden durch die BÜW zusätzliche Leistungen
erbracht, die nicht Bestandteil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs sind.
Diese umfassen insbesondere die Koordination der Rückbaumaßnahme durch den leitenden BÜW, die Erstellung betrieblicher
Anordnungen (Betra) sowie die Abstimmung der Sicherungsmaßnahmen.
Darüber hinaus wurden Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung des Kraneinsatzes (inkl. Kraneinweisung und Abstimmung
mit dem bauausführenden AN) sowie zusätzliche Überwachungsleistungen im Rahmen der Durchführung der Rückbauarbeiten
erbracht.
Diese Leistungen waren in der bisherigen Beauftragung nicht berücksichtigt und sind als zusätzliche Leistungen auszuführen.//
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Quelle: OJS 2026/S 083-295085 (2026-04-28)