Bauüberwachungsleistungen ESTW Flörsheim

DB Netz AG (Bukr 16)

Der Streckenabschnitt Flörsheim (Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-03-24 Auftragsbekanntmachung
2023-08-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-12-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-04-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-05-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-03-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 23FEI64515
Kurze Beschreibung:
Der Streckenabschnitt Flörsheim (Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: yaser.bouaziz@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926545520 📞
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2f38e9b5-065c-4b52-8fe4-388944fa52b1 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2f38e9b5-065c-4b52-8fe4-388944fa52b1 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-24 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-29 📅
Datum des Beginns: 2023-08-18 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 063-186687
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Informationen über Lose:
Die Ausschreibung enthält 5 Lose, ein Bieter kann, vorausgesetzt er ist der wirtschaftlichste Bieter, den Zuschlag für alle Lose erhalten.
Bezeichnung des Loses: Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU+VV BAU-STE (OLA / 50Hz / LST / TK)
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Bauüberwachungsleistungen Abfallmanagement
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Vermessungstechnische Bauüberwachungsleistungen
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Umweltfachliche Bauüberwachung
Losnummer: 4
Beschreibung der Optionen:
für Los 4 Umweltfachliche Bauüberwachung. Nähere Information finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen
Bezeichnung des Loses: Leistungen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Losnummer: 5

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
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-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
a) Erfahrungen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft
Die Referenzprojekte bzw. Referenzleistungen müssen innerhalb der letzten 2 Jahre abgeschlossen worden sein. Der Nachweis ist vom Bewerber in Tabellenform (Anlage 1) mit folgendem Inhalt vorzulegen: Projekt/Objekt, Auftraggeber (Name und Tel.-Nr. des Ansprechpartners), Leistungszeitraum, Leistungsinhalte.
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LOS 1
Nachweis über mindestens 2 Referenzprojekte über Bauüberwachungsleistungen in ESTW-Projekten mit GWU > 25 Mio € in den Gewerken LST, OLA, EEA/50Hz, Tk, Verkehrsanlagen, KIB und Hochbau"
LOS 2
Nachweis über mindestens 2 Referenzprojekte über Bauüberwachungsleistungen in ESTW-Projekten mit GWU > 25 Mio € zum Leistungsbild BÜW Abfallmanagement"
LOS 3
Nachweis über mindestens 2 Referenzprojekte über Bauüberwachungsleistungen in ESTW-Projekten mit GWU > 25 Mio € zum Leistungsbild Umweltfachliche Bauüberwachung"
LOS 4
Nachweis über mindestens 2 Referenzprojekte über Bauüberwachungsleistungen in ESTW-Projekten mit GWU > 25 Mio € zum Leistungsbild BÜW Vermessung"
LOS 5
Nachweis über mindestens 2 Referenzprojekte über Bauüberwachungsleistungen in ESTW-Projekten mit GWU > 25 Mio € zum Leistungsbild SiGeKo"
b) Nachweis über die Qualifikation und vorhandene Zulassungen für den/die vorgesehene/n leitende/n Mitarbeiter/in
Nachweis für min. einen Mitarbeiter je Gewerk über min. 2 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn bzw. Fachbauüberwacher für die Bereiche LST, OLA, EEA/50Hz, Tk, Verkehrsanlagen, KIB, Hochbau"
siehe auch Anlage 23FEI64515_Teilnahmeantrag BÜW ESTW Flörsheim
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
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Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
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für Los 1 Bauüberwachung:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
--Fachbauüberwacher Oberbau
--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
für Los 4: Umweltfachliche Bauüberwachung
- Anerkennung als genereller umweltfachlicher Bauüberwacher (uBÜ) Nachweis
durch Vorlage des Anerkennungsschreibens."
für Los 5 Leistungen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
- Nachweis / Vorlage Urkunde/Zertifikat SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator"
siehe auch Anlage 23FEI64515_Teilnahmeantrag BÜW ESTW Flörsheim

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-05-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-15 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bouaziz, Yaser
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2f38e9b5-065c-4b52-8fe4-388944fa52b1 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 063-186687 (2023-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 15964032.5 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 165-521636
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 063-186687
ABl. S-Ausgabe: 165

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU+VV BAU-STE (OLA / 50Hz / LST / TK)
Bauüberwachungsleistungen Abfallmanagement
Vermessungstechnische Bauüberwachungsleistungen
Umweltfachliche Bauüberwachung
Leistungen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-21 📅
Name: DB Engineering & Consulting GmbH
Postanschrift: Torgauer Straße 12-15
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 15964032.5 EUR 💰
259 000 EUR 💰
Name: BMG GmbH & Co. KG
Postanschrift: Keithstraße 2-4
Postleitzahl: 10787
Gesamtwert des Auftrags: 920 019 EUR 💰
183 600 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 165-521636 (2023-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauüberwachungsleistungen ESTW Flörsheim
Referenznummer: 23FEI64515
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Beschreibung
Interne Kennung: a00308a5-73e7-446f-847c-8d2cac34ad36
Titel: Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU+VV BAU-STE (OLA / 50Hz / LST / TK)
Beschreibung der Beschaffung: Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU+VV BAU-STE (OLA / 50Hz / LST / TK)
Postleitzahl: 65439
Stadt: Flörsheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-08 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - DB Engineering & Consulting GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-21 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2023893775 - Los: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DB Engineering & Consulting GmbH
Nationale Registrierungsnummer: a91e16be-2254-4eae-8566-af3d9b6f5d9b
Postleitzahl: 10829
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fei-m
E-Mail: yaser.bouaziz@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926545520 📞
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-11+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT 04 Der AN ist bereits mit der 50 Hz-Planung im Projekt beauftragt und hat hat bereits die EP erstellt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Planungsleistungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT 04 Im Rahmen der ESTW-Maßnahme ist die Energieversorgung des Haltepunkts Eddersheim neu zu planen, da das bestehende Fahrdienstleitergebäude – in dem sich die bisherige Energieverteilung befand – zurück gebaut wird. Durch den Wegfall der bisherigen Einspeisung sowie die Erfordernis zum Aufbau des Energieversorgungskonzepts der DB Energie aufgrund der Anpassung der Projektabfolge im HP Eddersheim ist eine eigenständige Energieversorgung für die DB InfraGO Personenbahnhöfe zu gewährleisten. Dies erfordert die Planung eines neuen Hauptverteilers sowie eines Unterverteilers, einschließlich der Zuleitungen zu den Verbrauchern auf den Bahnsteigen. Die Planung war im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten und stellt daher eine zusätzliche, nicht beauftragte Leistung dar.
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Quelle: OJS 2025/S 175-596095 (2025-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-17)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-17+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Der AN ist für die OLA Planung in beiden Netzen zuständig und hat hat bereits die EP erstellt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Planungsleistungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
5: Aufgrund der Forderung der ALV sowie Fachbeauftragten Fahrbahn, an den hergestellten Gleisquerungen einen maschinellen Belastungsstopfgang durchzuführen, müssen folgende Leistungen in den zusätzlichen Sperrpausen vom 03.02.25 bis zum 21.02.25 erbracht werden: Stellen und Verfolgen von 2 Betra Anträgen (BÜB OB/KIB); Abstimmung mit ALV Fahrbahn Mainz und Frankfurt (Leitender BÜB OB/KIB); Fortschreibung der Liste der Querungen mit den einzelnen Bereichen + Entnahme der Stopfbereiche aus den Trassenplänen (Leitender BÜB OB/KIB); Begehung der Bereiche auf LST Elemente und Abgleich mit den Bestandsplanungen (BÜB OB/KIB); Sicherungsüberwachung + Einweisung des Sicherungspersonals (BÜB OB/KIB); BÜW in der SPP vom 03.02. – 21.02.25, 11 Nachtschichten inkl. Vor- u. Nachbereitung (BÜB OB/KIB + BÜB LST); Überprüfen und Übermitteln der Messschriebe an die ALV´s (BÜB OB/KIB) Die Arbeiten waren ursprünglich im Hauptvertrag für die geplante Sperrpause vom 14.12.24 bis 20.12.24 vorgesehen. Die aufgelisteten Leistungen und die zusätzliche Sperrpause sind bisher nicht vorgesehene Leistungen und stellen somit zusätzliche Leistungen dar.
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Quelle: OJS 2025/S 179-610475 (2025-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-05)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-05+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
07: Aus Effizienzgründen sowie zur Vermeidung von zusätzlichen Schnittstellen im Projekt und um Behinderungen im weiteren Projektverlauf zu vermeiden ist eine Beauftragung der zusätzlichen Leistungen zielführend. Der AN ist für die Bauüberwacher- Leistungen zuständig. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Planungsleistungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. Bei Beauftragung eines neuen AN, der ebenfalls die Aufgaben der Sicherungsüberwachung übernehmen würde, müsste ebenfalls eine kurzfristige Anpassung der Sicherungspläne, die im Bauablauf nicht möglich ist, erfolgen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
07: Gemäß BAP (Bestandteil des Vertrags) vom 14.10.24 waren die unter Ziff. 2 angezeigten Arbeiten innerhalb einer SPP geplant. Aufgrund von Unregelmäßigkeiten und Verzögerungen im Bauablauf durch den AN Bau konnten für die Kabeltiefbauarbeiten die ursprünglich vorgesehenen Sperrpausen nicht genutzt werden. Daher wurden die betroffenen Arbeiten in Tagschichten neben dem Gleis und in Zugpausen nachgeholt. Dieser geänderte Bauablauf stellt einen Mehraufwand gegenüber dem ursprünglichen Leistungssoll dar. Es war ein zusätzlicher Einsatz von Fachkräften erforderlich, um die gestiegenen Anforderungen an die Überwachung vollständig abzudecken. Gleichzeitig wurde eine Ausdehnung der Überwachungszeiten notwendig, da die Schichten der Bautrupps länger ausfallen als die ursprünglichen Schichtzeiten in der Sperrpause. Die Anzahl der Schichten in den Zugpausen überschreitet die Anzahl der Schichten in der geplanten Sperrpause. Darüber hinaus entstand ein erhöhter Koordinationsaufwand, um sowohl die Verschiebung der Arbeiten als auch die Umsetzung effektiv zu gewährleisten.
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Quelle: OJS 2025/S 215-739724 (2025-11-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-13)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-13+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Der AN ist bereits mit den Bauüberwachungsleistungen beauftragt und hat die zugehörigen Hauptarbeiten überwacht. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Planungsleistungen durchführen zu lassen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA06: Die BÜW hatte zusätzliche Leistungen für Stopfung, Nachmessung und Beobachtung von Gleisquerungen aufgrund der Umstellung der geschlossenen auf offene Bauweise. 1) Gemäß den Planunterlagen zu Vertrag 23FEI64515 und den entsprechenden Leistungsbildern der Lose des BAU-AN war die Herstellung der Gleisquerungen gemäß Anlage 01 in geschlossener Bauweise vorgesehen. Aufgrund der nachträglich geänderten Ausführungsplanung und der Tatsache, dass die ausführende Firma (Fa. Strabag) keine geschlossenen Querungen aufgrund der umfangreichen Statik herstellen kann, wurden diese Gleisquerung von geschlossener auf offene Bauweise umgestellt. Diese Umstellung erfordert zusätzlichen Aufwand der BÜW bei Vermessungs- und Stopfungsarbeiten sowie in der Arbeitsvorbereitung. 2) Aufgrund der Forderungen des ALV sind zusätzliche Beobachtungen und Messungen der Gleisquerungen in offener Bauweise in Bezug auf das Pumpverhalten erforderlich. Gemäß Richtlinie 824 sind lediglich Messungen nach Abschluss der Arbeiten zur oberbautechnischen Freigabe vorgesehen. Gemäß des erarbeiteten Messkonzepts des BAU-AN sind drei zusätzliche Messungen je Querung notwendig. Daher hat die Bauüberwachung die zusätzliche Aufgabe übernommen, sich auf die Beobachtung der Gleisquerungen zu fokussieren, insbesondere in Bezug auf ihre Struktur und mögliche Auswirkungen auf die Sicherheit und Effizienz des Betriebs. Dabei werden regelmäßig auftretende Abweichungen dokumentiert und der Abstimmung mit dem zuständigen ALV zugeführt. Diese Leistungen sind im vereinbarten Vertragssoll nicht enthalten und stellen somit zusätzliche Leistungen dar.
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Quelle: OJS 2025/S 220-755901 (2025-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-10)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-10+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
08 Aus Effizienzgründen sowie zur Vermeidung von zusätzlichen Schnittstellen im Projekt und um Behinderungen im weiteren Projektverlauf zu vermeiden ist eine Beauftragung der zusätzlichen Leistungen zielführend. Der AN ist für die Bauüberwacher-Leistungen zuständig. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Planungsleistungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
08 Aufgrund der Bauausführung der drei Querungen in offener Bauweise und der verspäteten Fertigstellung der Arbeiten mussten Stopfarbeiten, die wichtige Wartungsarbeiten an den Gleisen umfassen, bei sehr hohen Schienentemperaturen (über 36 Grad Celsius) durchgeführt werden. Durch die hohen Temperaturen war die Einrichtung von drei temporären Langsamfahrstellen erforderlich, um mögliche Gefährdungen oder Schäden an den Gleisen zu vermeiden. Dies war eine Sicherheitsmaßnahme, um den Betrieb aufrechtzuerhalten, während die Arbeiten abgeschlossen und die Gleise gesichert wurden. Die Bauüberwachung übernahm dafür die Eingabe und Verwaltung der notwendigen Langsamfahrstellen im BBPneo. Zusätzlich wurde deren Aufbau sowie der spätere Abbau und die Freigabe der betreffenden Bereiche durchgeführt. Um weiterhin einen sicheren Betrieb zu gewährleisten und Verzögerungen im Baufortschritt zu vermeiden war die Leitung und Koordination dieser Maßnahme erforderlich. Diese Leistungen waren in der bisherigen Beauftragung nicht berücksichtigt und sind als zusätzliche Leistungen auszuführen.
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Quelle: OJS 2025/S 239-822397 (2025-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-28)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postleitzahl: 47058
Postort: Duisburg
Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-28+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
09: Aus Effizienzgründen sowie zur Vermeidung von zusätzlichen Schnittstellen im Projekt und um Behinderungen im weiteren Projektverlauf zu vermeiden ist eine Beauftragung der zusätzlichen Leistungen zielführend. Der AN ist für die Bauüberwacher- Leistungen zuständig. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Planungsleistungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.// 10: Projektverlauf zu vermeiden ist eine Beauftragung der zusätzlichen Leistungen zielführend. Der AN ist für die Bauüberwacher- Leistungen zuständig. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Planungsleistungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.//
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
09:Im Zuge der durch die Projektleitung angeforderten Unterstützung bei der Planung der Bautrenner wurden durch die BÜW zusätzliche Leistungen erbracht, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen. Diese umfassen insbesondere die fachliche Beratung und Unterstützung bei der planerischen Ausarbeitung der Bautrenner, die Abstimmung und Kommunikation mit den Projektbeteiligten (u. a. Mailverkehr, Abstimmung mit ALV) sowie die Teilnahme und Vorbereitung von Besprechungen. Darüber hinaus wurden vermessungstechnische Leistungen an der Oberleitungsanlage (OLA) zur Ermittlung von Bestandsdaten durchgeführt sowie entsprechende Vor- und Nachbereitungsleistungen durch die BÜW erbracht. Diese Leistungen waren in der bisherigen Beauftragung nicht berücksichtigt und sind als zusätzliche Leistungen auszuführen.// 10:Im Zusammenhang mit dem Rückbau von OLA-Masten am 07./08.10.2025 wurden durch die BÜW zusätzliche Leistungen erbracht, die nicht Bestandteil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs sind. Diese umfassen insbesondere die Koordination der Rückbaumaßnahme durch den leitenden BÜW, die Erstellung betrieblicher Anordnungen (Betra) sowie die Abstimmung der Sicherungsmaßnahmen. Darüber hinaus wurden Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung des Kraneinsatzes (inkl. Kraneinweisung und Abstimmung mit dem bauausführenden AN) sowie zusätzliche Überwachungsleistungen im Rahmen der Durchführung der Rückbauarbeiten erbracht. Diese Leistungen waren in der bisherigen Beauftragung nicht berücksichtigt und sind als zusätzliche Leistungen auszuführen.//
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Quelle: OJS 2026/S 083-295085 (2026-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-07)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-07+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
15 Aus Effizienzgründen sowie zur Vermeidung von zusätzlichen Schnittstellen im Projekt und um Behinderungen im weiteren Projektverlauf zu vermeiden ist eine Beauftragung der zusätzlichen Leistungen zielführend. Der AN ist für die Bauüberwacher- Leistungen zuständig. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Planungsleistungen durchführen zu lassen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
15 Im Zuge der Bearbeitung von Behinderungsanzeigen des Bau-AN im Kabel- und Signaltiefbau (Los 1a, Nr. 94 und 98) wurden durch die PL erweiterte Anforderungen an die fachtechnische Bewertung gestellt. Diese umfassen insbesondere: - den detaillierten Abgleich von Schichtzeiten mit den Bautagesberichten des Bau-AN, - die schichtweise Einzelbewertung von Zeitpaaren, - sowie die Plausibilitätsprüfung der angegebenen Ein- und Ausgleiszeiten. Die vertraglich geschuldete Leistung umfasst gemäß Hauptvertrag die zeitgerechte schriftliche Bewertung von Behinderungs- und Mehrkostenanzeigen dem Grunde nach. Die nun geforderte vertiefte, schichtweise Einzelanalyse auf Basis von Bautagesberichten geht über diese vertraglich vereinbarte Grundleistung hinaus und stellt einen zusätzlichen Prüf- und Dokumentationsaufwand dar. Die zusätzlichen Leistungen resultieren somit aus einer erhöhten Anforderungstiefe der Projektleitung bei der Bewertung von Behinderungsanzeigen und sind nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten.
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Quelle: OJS 2026/S 089-317644 (2026-05-07)