Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2020 bis 2022 (in Anlehnung § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ 300.000 EUR/a (5 Punkte)
— Jahresmittel < 300.000 EUR/a und ≥ 250.000 EUR/a (4 Punkte)
— Jahresmittel < 250.000 EUR/a und ≥ 200.000 EUR/a (3 Punkte)
— Jahresmittel < 200.000 EUR/a und ≥ 150.000 EUR/a (2 Punkte)
— Jahresmittel < 150.000 EUR/a und ≥ 100.000 EUR/a (1 Punkt)
— Jahresmittel < 100.000 EUR/a (0 Punkte)
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2020 bis 2022 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— durchschnittlich ≥ 5 technische Mitarbeitende (5 Punkte)
— durchschnittlich < 5 und ≥ 3 technische Mitarbeitende (2,5 Punkte)
— durchschnittlich < 3 technische Mitarbeitende (0 Punkte)
3. Darstellung von maximal drei Referenzprojekten aus den letzten fünf Jahren ab 1. Januar 2018 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). DEUTLICHER HINWEIS: Referenzprojekte, die vor 1. Januar 2018 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Folgende Anforderungen hat jedes der geforderten Referenzprojekte zu erfüllen:
— das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt (5 Punkte),
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Erweiterungs- oder Neubaumaßnahme (5 Punkte),
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (5 Punkte).
Die Referenzprojekte 1 + 2 haben zusätzlich jeweils folgende Anforderungen zu erfüllen:
— bei dem Referenzprojekt wurde eine Dachbegrünung realisiert (5 Punkte),
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Kosten (Kgr. 500) ≥ 3 Mio. EUR brutto) (max. 5 Punkte),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 6-8 (gem. § 39 HOAI) erbracht (max. 5 Punkte).
Das Referenzprojekt 3 hat zusätzlich folgende Anforderungen zu erfüllen:
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine innerörtliche Straße (5 Punkte),
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Kosten (Kgr. 500) ≥ 400.000 EUR brutto) (max. 5 Punkte),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 6-8 (gem. § 47 HOAI) erbracht (max. 5 Punkte).
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Kosten (Kgr. 500, DIN 276) netto,
— erbrachte Leistungsphasen.
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erzielende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beträgt 100 Punkte. Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Die Details zur Wertungssystematik sind dem Kriterienkatalog zu entnehmen.