Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2020 bis 2022 (in Anlehnung § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ 2 Mio. EUR/a (5 Punkte)
— Jahresmittel < 2 Mio. EUR/a und ≥ 1,8 Mio. EUR/a (4 Punkte)
— Jahresmittel < 1,8 Mio. EUR/a und ≥ 1,5 Mio. EUR/a (3 Punkte)
— Jahresmittel < 1,5 Mio. EUR/a und ≥ 1,3 EUR/a (2 Punkte)
— Jahresmittel < 1,3 Mio. EUR/a und ≥ 1 Mio. EUR/a (1 Punkt)
— Jahresmittel < 1 Mio. EUR/a (0 Punkte)
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2020 bis 2022 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— durchschnittlich ≥ 20 technische Mitarbeitende (5 Punkte)
— durchschnittlich < 20 und ≥ 15 technische Mitarbeitende (4 Punkte)
— durchschnittlich < 15 und ≥ 10 technische Mitarbeitende (3 Punkte)
— durchschnittlich < 10 und ≥ 8 technische Mitarbeitende (2 Punkte)
— durchschnittlich < 8 und ≥ 5 technische Mitarbeitende (1 Punkte)
— durchschnittlich < 5 technische Mitarbeitende (0 Punkte)
3. Darstellung von maximal drei Referenzprojekten aus den letzten fünf Jahren ab 1. Januar 2018 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). DEUTLICHER HINWEIS: Referenzprojekte, die vor 1. Januar 2018 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl von je 30 Punkten hat jedes der geforderten Referenzprojekte folgende Anforderungen zu erfüllen:
— das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt (5 Punkte),
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Erweiterungs- oder Neubaumaßnahme (5 Punkte),
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Hochbaumaßnahme mit mindestens 2 unterschiedlichen Nutzungsanforderungen (z. B. Wohnungsbau, Gewerbe (Einzelhandel/Gastronomie), Kinderbetreuungseinrichtungen usw.) (5 Punkte)
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Kosten (Kgr. 300 + 400) ≥ Referenzprojekt 1: 75 Mio. EUR brutto; Referenzprojekte 2 + 3 je 50 Mio. EUR brutto) (max. 5 Punkte),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 6-8 (gem. § 34 HOAI) erbracht (max. 5 Punkte),
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (5 Punkte).
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Kosten (Kgr. 300+400, DIN 276) netto,
— erbrachte Leistungsphasen.
Die maximal zu erzielende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beträgt 100 Punkte. Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Die Details zur Wertungssystematik sind dem Kriterienkatalog zu entnehmen.