Es gilt der § 134 GWB für die Informations- und Wartepflicht. Die Eignungsnachweise unter Nr. III.2 sind vollständig mit der Bewerbung einzureichen. Die Nachweise und Angaben bitte möglichst in der geforderten Reihenfolge, mit Inhaltsverzeichnis und speziell auf die gewünschten Angaben hin erstellen.