Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot abzugeben sind:
1. Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder
Wohnsitzes.
2. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung
nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
4. Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Hinweis: In Bezug auf die Nr. 1-5 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des
vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) erforderlich. Das Formblatt ist abrufbar
unter
https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-
03/VHB_124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung%20(Stand%202019)_0.pdf
(
https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-
03/VHB_124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung%20(Stand%202019)_0.pdf
und liegt den Vergabeunterlagen bei.
6. Eigenerklärung bzgl. des 5. EU-Sanktionspaketes
Im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung sind mit dem
Angebot folgende Nachweise einzureichen:
7. Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf
Straße und Schiene
Entsprechend § 3 Abs. 3 LTMG (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz) gelten die
einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge in der jeweils gültigen Fassung:
- Manteltarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom
17.10.2005 (zuletzt geändert am 23.11.2021) in Verbindung mit
- Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-
Württemberg vom 09.03.2012 (zuletzt geändert am 23.11.2021) in Verbindung mit
- Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für das private Omnibusgewerbe
Baden-Württemberg vom 04.07.1986 und
- Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der
betrieblichen Altersversorgung (Ergänzungstarifvertrag zum WBO-Manteltarifvertrag)
vom 20.03.2002
- Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg
(BzTV-N BW) vom 13.11.2001 (zuletzt geändert am 31.10.2020)
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
1. Die Erklärungen gem. Nr. 1-5 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft
2. Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf
Straße und Schiene für andere Unternehmen
Die im Formblatt VHB 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesonderes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.