Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Anlage E_8 / Referenzen
Auflistung von mind. 3 geeigneten Referenzprojekten zu erbrachten und bereits abgeschlossenen vergleichbaren Leistungen hinsichtlich Schwierigkeitsgrad und Komplexität unter Angabe
- der Projektbezeichnung,
- des Projektumfangs unter Nennung der Herstellungskosten (netto)
- des Leistungszeitraumes
- der erbrachten Leistungsinhalte zu Planung / Ausschreibung / Bauüberwachung inkl. Beschreibung weiterer durchgeführter Leistungen (z.B. Beratungsleistungen etc.)
Es werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
- Gegenstand aller Referenzen und dazugehörigen erbrachten Leistungen sind mindestens die im beigefügten Leistungskatalog ausgewiesenen Stufen 1 - 3 und die dazugehörigen Inhalte
- Bei mindestens 1 Referenz muss die Stufe 3 zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist vollständig abgeschlossen sein
- Bei mindestens 2 Referenzen muss mit der Stufe 3 zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist zumindest nachweislich begonnen sein
Es ist pro Referenz ein Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers mit Telefonnummer und e-mail-Adresse zu benennen, der in der Lage ist, detaillierte Auskünfte über die benannte Referenz zu geben.
Darüber hinaus sind Erläuterungen des Projektinhalts sowie zur Vergleichbarkeit der Qualitätsanforderungen als ergänzende (eigene) Darstellungen beizufügen. Hierbei sollen zwei (2) DIN/A4 Seiten pro Referenz nicht überschritten werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die getätigten Aussagen durch Hinterfragen bei den benannten Referenzgebern bestätigen zu lassen.
- Anlage E_9 / Benennung der technischen Fachkräfte
Angaben mit Namen und beruflicher Qualifikation der technischen Leitung und der für die Leistung vorgesehenen Verantwortlichen für die Qualitätskontrolle gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Dabei sind nur jeweils die Personen anzugeben, die die Leistung tatsächlich verantworten und auch maßgeblich erbringen.
Es werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
- Projektleiter mit Berufsqualifikation als Ingenieur/in, Master im Bereich Nachrichtentechnik, Elektrotechnik oder Bauingenieurwesen oder einen Beschäftigungsnachweis in diesem Bereich, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist, dabei
- mindestens 10 Jahren Berufserfahrung im Breitbandausbau
- Darstellung mindestens 2 vergleichbarer vollständig erbrachter persönlicher Referenzprojekte im Netzausbau/Breitbandausbau in der Funktion als Projektleiter
- Stellv. Projektleiter mit Berufsqualifikation als Ingenieur/in, Master im Bereich Nachrichtentechnik, Elektrotechnik oder Bauingenieurwesen oder einen Nachweis über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist, dabei
- mindestens 6 Jahren Berufserfahrung im Breitbandausbau
- Darstellung mindestens 2 vergleichbarer vollständig erbrachter persönlicher Referenzprojekte im Netzausbau/Breitbandausbau in der Funktion als stellv. Projektleiter
Studien- und Ausbildungsnachweise zur beruflichen Qualifikation dieser Personen i.S.v. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV sind zur Angebotsabgabe vorzulegen.