Beistellung Fahrdraht Weddeler Schleife Zweigleisiger AusbauVE 2.2

DB Netz AG (Bukr 16)

Beistellung Fahrdraht Weddeler Schleife Zweigleisiger AusbauVE 2.2

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-01-27 Auftragsbekanntmachung
2023-05-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-01-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Draht
Referenznummer: 23FEI64678
Kurze Beschreibung: Beistellung Fahrdraht Weddeler Schleife Zweigleisiger AusbauVE 2.2
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Draht 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Draht 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Helmstedt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: jens.heckenthaler@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 20330174797 📞
Fax: +49 20330174724 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/8de246c2-2464-42a3-bb31-c8ab9e9ed406 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/8de246c2-2464-42a3-bb31-c8ab9e9ed406 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-27 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-01 📅
Datum des Beginns: 2023-05-10 📅
Datum des Endes: 2023-08-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 023-065096
ABl. S-Ausgabe: 23
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Vor Abschluss des Rahmenvertrages erfolgt eine Q1 Überprüfung des Werkes.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-02 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Heckenthaler, Jens
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/8de246c2-2464-42a3-bb31-c8ab9e9ed406 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI-W - Beschaffung Infrastruktur Region West
Postanschrift: Mülheimer Str. 50
Postort: Duisburg
Postleitzahl: 47057
Land: Hannover 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Vor Abschluss des Rahmenvertrages erfolgt eine Q1 Überprüfung des Werkes.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 023-065096 (2023-01-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 103-323692
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 023-065096
ABl. S-Ausgabe: 103

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-08 📅
Name: Elcowire Rail GmbH
Postort: Hettstedt
Land: Deutschland 🇩🇪
Mansfeld-Südharz 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 103-323692 (2023-05-26)