Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Referenzen
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit in Bezug auf den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von geeigneten Referenzen dar.
Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei (2) geeigneten Referenzen mit Bezug zur gegenständlichen Leistung ein (siehe Dokument "Leistungsbeschreibung").
Zu allen Referenzen sind mindestens die folgenden Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Umfang in Personentagen von durchgeführten Beratungen / und realisiertem Auftragswert,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- ein (1) Referenzprojekt muss dem Bereich "Beratungsdienstleistungen im Bereich der Telematikinfrastruktur" zweifelsfrei zuordenbar sein.
- ein (1) Referenzprojekte muss dem Bereich "Entwicklung von Prüfmechanismen, Spezifikationen, Richtlinien für die Telematikinfrastruktur" zweifelsfrei zuordenbar sein".
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein Erfolgreiches handelt. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es sind nur zwei (2) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, weitere als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
2) Qualitätsmanagementsystem
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen ein Qualitätsmanagementsystem implementiert hat.