Eine wesentliche Aufgabe der AOK besteht darin, Versicherte umfassend über Leistungserbringer zu informieren. Aktuell wird dieser Auftrag u.a. durch den AOK-Gesundheitsnavigator, den AOK-Pflegenavigator und den AOK-Palliativwegweiser realisiert. Ein Bestandteil des AOK-Gesundheitsnavigators ist die Arztsuche: www.aok.de/arztsuche. Die AOK-Arztsuche ist ein digitales Informationsangebot der Auftraggeberin. Nutzerinnen und Nutzer erhalten u.a. die Möglichkeit, nach ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Praxen zu suchen und sich über diese Praxen zu informieren. Zudem wird den Praxen über einen Login-geschützten Bereich die Möglichkeit geboten, ihre Daten (teilweise) zu aktualisieren und zu ergänzen. Für die AOK-Arztsuche werden Informationen für alle an der ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland teilnehmenden Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten (nachfolgend Arzt genannt) benötigt. Der AOK-Bundesverband möchte den Auftrag vergeben, einen Datenbestand zu liefern, der die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen an Datenqualität, -quantität und -aktualität erfüllt und entsprechend umfassende, aktuelle Daten zu den in Deutschland an der ambulanten Versorgung teilnehmenden Ärzten enthält. Außerdem ist zuverlässig die Lieferung und Aktualisierung von Arztdaten zu gewährleisten. Die Daten sind über eine vom Auftragnehmer zu erstellende Restful-API-Schnittstelle anzuliefern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-04.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung arztbezogener Informationen mit dem Ziel der Veröffentlichung in der AOK-Arztsuche
Kurze Beschreibung:
“Eine wesentliche Aufgabe der AOK besteht darin, Versicherte umfassend über Leistungserbringer zu informieren. Aktuell wird dieser Auftrag u.a. durch den...”
Kurze Beschreibung
Eine wesentliche Aufgabe der AOK besteht darin, Versicherte umfassend über Leistungserbringer zu informieren. Aktuell wird dieser Auftrag u.a. durch den AOK-Gesundheitsnavigator, den AOK-Pflegenavigator und den AOK-Palliativwegweiser realisiert. Ein Bestandteil des AOK-Gesundheitsnavigators ist die Arztsuche: www.aok.de/arztsuche. Die AOK-Arztsuche ist ein digitales Informationsangebot der Auftraggeberin. Nutzerinnen und Nutzer erhalten u.a. die Möglichkeit, nach ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Praxen zu suchen und sich über diese Praxen zu informieren. Zudem wird den Praxen über einen Login-geschützten Bereich die Möglichkeit geboten, ihre Daten (teilweise) zu aktualisieren und zu ergänzen. Für die AOK-Arztsuche werden Informationen für alle an der ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland teilnehmenden Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten (nachfolgend Arzt genannt) benötigt. Der AOK-Bundesverband möchte den Auftrag vergeben, einen Datenbestand zu liefern, der die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen an Datenqualität, -quantität und -aktualität erfüllt und entsprechend umfassende, aktuelle Daten zu den in Deutschland an der ambulanten Versorgung teilnehmenden Ärzten enthält. Außerdem ist zuverlässig die Lieferung und Aktualisierung von Arztdaten zu gewährleisten. Die Daten sind über eine vom Auftragnehmer zu erstellende Restful-API-Schnittstelle anzuliefern.
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Produkte/Dienstleistungen: Datenbereitstellung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Eine wesentliche Aufgabe der AOK besteht darin, Versicherte umfassend über Leistungserbringer zu informieren. Aktuell wird dieser Auftrag u.a. durch den...”
Beschreibung der Beschaffung
Eine wesentliche Aufgabe der AOK besteht darin, Versicherte umfassend über Leistungserbringer zu informieren. Aktuell wird dieser Auftrag u.a. durch den AOK-Gesundheitsnavigator, den AOK-Pflegenavigator und den AOK-Palliativwegweiser realisiert. Ein Bestandteil des AOK-Gesundheitsnavigators ist die Arztsuche: www.aok.de/arztsuche. Die AOK-Arztsuche ist ein digitales Informationsangebot der Auftraggeberin. Nutzerinnen und Nutzer erhalten u.a. die Möglichkeit, nach ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Praxen zu suchen und sich über diese Praxen zu informieren. Zudem wird den Praxen über einen Login-geschützten Bereich die Möglichkeit geboten, ihre Daten (teilweise) zu aktualisieren und zu ergänzen. Für die AOK-Arztsuche werden Informationen für alle an der ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland teilnehmenden Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten (nachfolgend Arzt genannt) benötigt. Der AOK-Bundesverband möchte den Auftrag vergeben, einen Datenbestand zu liefern, der die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen an Datenqualität, -quantität und -aktualität erfüllt und entsprechend umfassende, aktuelle Daten zu den in Deutschland an der ambulanten Versorgung teilnehmenden Ärzten enthält. Außerdem ist zuverlässig die Lieferung und Aktualisierung von Arztdaten zu gewährleisten. Die Daten sind über eine vom Auftragnehmer zu erstellende Restful-API-Schnittstelle anzuliefern.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-27 📅
Datum des Endes: 2028-08-26 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-19 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Keine Angabe
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Bieter sind nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (2) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er den jeweiligen Auftraggeberinnen in allen Gebietslosen, in denen ihm ggf. ein Auftrag erteilt wird, unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Unterauftragnehmer,dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen: 1. Es ist mindestens eine Referenz über ein Projekt mit Leistungszeitraum in den letzten drei Jahren (Stichtag: Datum der Angebotsfrist)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen: 1. Es ist mindestens eine Referenz über ein Projekt mit Leistungszeitraum in den letzten drei Jahren (Stichtag: Datum der Angebotsfrist) abzugeben, bei welchem ein Datenbestand mit arztbezogenen Informationen bereitgestellt wurde, der mindestens folgende Datensätze enthielt: - Name, Vorname, Titel - Geschlecht - Facharztbezeichnung - Lebenslange Arztnummer (LANR) - Zulassungsstatus (GKV, privatärztlich, ermächtigt) - Adresse (Straße, Hausnummer, ggf. Postfach, PLZ, Ort) - Telefonnummer(n) - Öffnungs- und Sprechzeiten 2. Ferner ist mindestens eine Referenz über ein Projekt mit Leistungszeitraum in den letzten drei Jahren (Stichtag: Datum der Angebotsfrist) abzugeben, bei welchem der Datenbestand in regelmäßigen, zyklischen Updates aktualisiert wurde und bei dem ein Konzept zur Aktualisierung der Informationen im Datenbestand umgesetzt wurde. Die Referenzen zu 1. und 2. können sich auf das gleiche Projekt beziehen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Daten zum Auftraggeber bzw. zur Auftraggeberin sowie einer Ansprechperson (bzw. auskunftsfähige Organisationseinheit) inkl. Telefonnummer sind daher zwingend anzugeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Haftpflichtversicherung: Erklärung des Bieters darüber, dass er einen Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang einer marktüblichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Haftpflichtversicherung: Erklärung des Bieters darüber, dass er einen Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang einer marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU vorhält, der etwaige aus diesem Vertrag entstehende Forderungen gegen den Auftragnehmer abdeckt, sowie darüber, dass er diesen auf Aufforderung der Auftraggeberin nach Zuschlagserteilung durch Vorlage einer aktuell bestehenden und gültigen Bescheinigung durch Bestätigung des Versicherers der Auftraggeberin vorlegen kann.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der unter "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannte Versicherungsschutz ist bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten und auf...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der unter "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannte Versicherungsschutz ist bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten und auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich nachzuweisen.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKHYTU” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +492289499-0📞
Fax: +49 2289499163 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 234-737996 (2023-12-04)