Auftragsbekanntmachung (2023-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung und Betrieb von bis zu 90 Bettplätzen zur Unterbringung von vulnerablen Geflüchteten
Referenznummer: SOZ-2023-0024
Kurze Beschreibung:
“Bereitstellung und Betrieb von bis zu 90 Bettplätzen zur Unterbringung von vulnerablen Geflüchteten”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Hotels📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Schaffung von Kapazitäten im Bereich der Unterbringung von vulnerablen Geflüchteten, insbesondere aus der Ukraine,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Schaffung von Kapazitäten im Bereich der Unterbringung von vulnerablen Geflüchteten, insbesondere aus der Ukraine, in Form von 80 bis 90 Bettplätzen in einem Beherbergungsbetrieb (Objekt des Hotel- und Gaststättengewerbes) im Stadtgebiet München.
Mit dieser Form der Unterbringung soll den besonderen Anforderungen dieser in hohem Maße schützenswerten Personengruppe Rechnung getragen werden. Zur Gruppe der vulnerablen Personen zählen Menschen, denen aufgrund von Alter, Schwangerschaft, Krankheit, körperlichen Einschränkungen oder sonstigen Faktoren, eine Unterbringung in einer Notunterkunft für Geflüchtete nicht zugemutet werden kann.
Die Bereitstellung der Bettplätze inklusive der Betriebsführung des Objektes erfolgt an das Sozialreferat der Landeshauptstadt München. Die angebotenen Objekte dienen als öffentlich-rechtliche Einrichtungen der Auftraggeberin zur Unterbringung der geflüchteten Personen im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Zuschlag wird frühestens am 01.02.2024, jedoch spätestens am 10.02.2024 erteilt. Der Vertrag endet am 01.01.2025.
Die Landeshauptstadt München behält sich die Option offen, diese Rahmenvereinbarung nach Ablauf der o.g. Vertragslaufzeit zu den gleichen Bedingungen zweimal für je 2 Monate (bis 01.03.2025 bzw. 01.05.2025) zu verlängern (Verlängerungsoptionen).
Ob die Vertragsverlängerungen in Anspruch genommen werden, wird dem*der Auftragnehmer*in spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform mitgeteilt. Der*die Auftragnehmer*in hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoptionen.
Der Beherbergungsbetrieb des*der Auftragnehmers*in muss sich im Stadtgebiet München, möglichst in unmittelbarer Nähe zu einem Knotenpunkt des öffentlichen Personenverkehrs (z.B. Hauptbahnhof) befinden.
Der*die Auftragnehmer*in stellt in dem angebotenen Objekt 80 bis 90 Bettplätze in Einzel-, Doppel- und Mehrbettzimmern zur Verfügung. Sollten diese Bettplätze nicht das gesamte Kontingent der in dem Objekt vorhandenen Bettplätze ausmachen, sollen die angebotenen Bettplätze räumlich zusammenhängend (z.B. ganze Etagen) angeboten werden. Sämtliche Zimmer müssen über die in der Leistungsbeschreibung genannte Mindestausstattung verfügen.
Einzelheiten zur Garantiebelegung i.H.v. 70 Prozent sind der Leistungsbeschreibung unter Ziffer V. zu entnehmen.
Für weitere Einzelheiten, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen
an die Unterkunft (u.a. Mindestausstattung der Zimmer) und die
Betriebsführung, verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung.
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Zusätzliche Informationen:
“Der Zuschlag und der Abruf der Leistung erfolgen bei Bedarf durch die Auftraggeberin und vorbehaltlich einer Kostenzusage durch die Regierung von Oberbayern.”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unterbringung📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-08 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV)
Verfügt das Unternehmen über die Befähigung und Erlaubnis...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV)
Verfügt das Unternehmen über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung?
Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend.
Es gilt vorrangig die Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftraggeberin überprüft werden kann.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV)
Verfügt das Unternehmen über die wirtschaftliche und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV)
Verfügt das Unternehmen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit? Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend.
Es gilt vorrangig die Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftraggeberin überprüft werden kann.
Bestätigung Betriebshaftpflichtversicherung
Sie verpflichten sich für die Dauer der Auftragsausführung eine marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben (Höchstdeckungssumme 10.000.000 €; Mindestdeckungssumme 5.000.000 €).
Bitte bestätigen Sie die Verpflichtung mit "ja".
Hinweis:
Der Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung ist spätestens zum Betriebsbeginn der Auftraggeberin nachzuweisen und ist für die Aufnahme des Betriebs zwingend notwendig.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV
Verfügt das Unternehmen über die technische und berufliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV
Verfügt das Unternehmen über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit? Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend.
Es gilt vorrangig diese Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftraggeberin überprüft werden kann.
“Der unter 5.1.11 dieser Auftragsbekanntmachung generierte Link zu den Auftragsunterlagen ist fehlerhaft. Entgegen § 41 Abs. 1 VgV ist es dem Auftraggeber...”
Der unter 5.1.11 dieser Auftragsbekanntmachung generierte Link zu den Auftragsunterlagen ist fehlerhaft. Entgegen § 41 Abs. 1 VgV ist es dem Auftraggeber nicht möglich, die Unterlagen direkt zur Verfügung zu stellen. Vorliegend handelt es sich um ein technisches Problem auf der Bekanntmachungsplattform der EU, welches durch den Auftraggeber nicht beeinflusst werden kann. Als Lösung bietet der Auftraggeber zwei Möglichkeiten an, wie die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig abgerufen werden können:
1. Die Unterlagen stehen unter https://vergabe.muenchen.de zur Verfügung. Bitte tragen Sie im Suchfeld die Vergabenummer ein.
2. Die Vergabeunterlagen stehen darüber hinaus direkt unter folgender URL zur Verfügung: https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18c243af248-b5daa418199248d
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 236-742547 (2023-12-06)