Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bereitstellung von Bild- und Videomaterial für die Auslandskommunikation des Auswärtigen Amts
VV-2022-0005”
Produkte/Dienstleistungen: Datenbereitstellung📦
Kurze Beschreibung: Bild- und Videodatenbank
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Videofilme📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Auswärtiges Amt
Referat 608
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Bereitstellung von Bild- und Videomaterial für die Auslandskommunikation des Auswärtigen Amts für die Laufzeit von 4 Jahren zuzügl. einmaliger...”
Beschreibung der Beschaffung
Bereitstellung von Bild- und Videomaterial für die Auslandskommunikation des Auswärtigen Amts für die Laufzeit von 4 Jahren zuzügl. einmaliger Verlängerungsoption um 1 Jahr
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige Verlängerungsoption um 1 Vertragsjahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.
- Eigenerklärung zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Eignung) nach 123, 124 GWB, ggf. Nachweis der Heilung nach § 125 GWB
- Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“-Angaben zu Name, Rechtsform, Adress- und Kontaktdaten des Bieters, Eintragung in Handelsregister
Angabe Bruttoumsatz der Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021” Bedingungen für die Teilnahme
“- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens den Betrag von 2 Mio. Euro (pauschal für Personen- /Sach- und Vermögensschäden) nachgewiesen oder...”
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens den Betrag von 2 Mio. Euro (pauschal für Personen- /Sach- und Vermögensschäden) nachgewiesen oder eine Erklärung abgegeben, dass diese im Falle eines Zuschlags aufgestockt bzw. abgeschlossen wird.
- Bestätigung mit Angebotsabgabe, dass sich Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und dass ein solches auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
- Erklärung Ermittlung Unternehmen mit Bezug zu Russland (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022) ggf. je Mitglied einer Bietergemeinschaft und je Nachunternehmer.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Erklärung Qualitätsmanagement und ggf. Nachweis vorhandener Zertifizierung
- Erklärung Umweltmanagement
- Erklärung IT-Sicherheit
- Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Erklärung Qualitätsmanagement und ggf. Nachweis vorhandener Zertifizierung
- Erklärung Umweltmanagement
- Erklärung IT-Sicherheit
- Erklärung Unternehmensgröße (KMU)
- Erklärung Geschäftsgeheimnisse (Kenntlichmachung in den Unterlagen des
Teilnahmeantrags
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“- Erklärung Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens
- Erklärung Verschwiegenheit Vertragsausführung
- Erklärung Einhaltung...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
- Erklärung Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens
- Erklärung Verschwiegenheit Vertragsausführung
- Erklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen
- Erklärungen Nachunternehmereinsatz, für Bietergemeinschaften (inkl. Angabe des Vertretungsberechtigten und Bestätigung der gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft)
Nur bei Bietergemeinschaft/ Einsatz von Nachunternehmer/ Eignungsleihe:
Alle erforderlichen Anlagen (EigenerklärungEignungGWB, Erklärung für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. für Eignungsverleiher (Dritter) bzw. für
Nachunternehmer, Erklärung zum Qualitätsmanagement, Umweltmanagementsystem, IT-Sicherheit,
Vertraulichkeitserklärung, Verschwiegenheitserklärung) pro Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. pro Eignungsverleiher bzw. pro Nachunternehmer
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-02-06
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-03-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-02-06
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 006-014159 (2023-01-04)
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wertung gem. Erweiterter Richtwertmethode - Kriterien siehe Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1,00
Preis (Gewichtung): 1,00
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: einmalige Verlängerungsoption um 1 Jahr
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 006-014159
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Bereitstellung von Bild- und Videomaterial für die Auslandskommunikation des Auswärtigen Amts”
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: dpa Deutsche Presse-Agentur
Postanschrift: Mittelweg 38
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20148
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40411332192📞
E-Mail: vertrieb@dpa.com📧
Fax: +49 40411332539 📠
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 068-203394 (2023-03-31)