Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Anzahl der Bewerber, die von der Vergabestelle zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, ist gem. §§ 17 Abs. 4 S. 2, 51 VgV auf höchstens drei (3) Wirtschaftsteilnehmer begrenzt.
Sind mehr als drei (3) Bewerber vorhanden, die entsprechend den in den Abschnitten III.1.1), III.1.2) und III.1.3) der o.g. EU-Bekanntmachung genannten Eignungskriterien geeignet sind (d.h. die die festgelegten objektiven Kriterien erfüllen und damit über die entsprechende berufliche Befähigung verfügen sowie wirtschaftlich und finanziell sowie technisch und beruflich leistungsfähig sind) und bzgl. welcher kein Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB oder nach § 19 Abs. 1 MiLoG oder der Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 erfolgt, werden aus dem Bewerberkreis drei (3) Bewerber von der Vergabestelle ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sind nicht mehr als drei (3) Bewerber vorhanden, die die o.g. Anforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Zahl der Bewerber.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand folgender gem. § 51 Abs. 1 S. 2 VgV objektiver und nicht diskriminierender Anforderungen in den Auswahlkriterien Nr. 1 bis Nr. 4.
Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium erreichten Punkte werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert, insgesamt sind maximal 84 Punkte erreichbar. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die drei (3) bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei möglichem Punktgleichstand auf dem letzten Rang entscheidet bei mehr als drei (3) Bewerbern die Komplexität (Anzahl der umgesetzten Leistungskataloge über alle Referenzaufträge) der jeweils drei zur Wertung herangezogenen Referenzaufträge). Ist auch diese Anzahl zwischen den Bewerbern auf dem letzten Rang gleich, so entscheidet das Los (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2020 - 1 Verg 1/19). Es werden nicht mehr als drei (3) Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die eingereichten Referenzen werden mit einem Punktesystem bewertet. Für den Fall, dass mehr als 3 Referenzen benannt werden, werden nur die drei punktbesten Referenzen in die Gesamtwertung einbezogen.
Insgesamt kann je Referenz eine Maximalpunktzahl i.H.v. 28 Punkten:
• max. 10 Punkte im Kriterium "Komplexität",
• max. 10 Punkte im Kriterium "Leistungsumfang",
• max. 5 Punkte im Kriterium "Auftraggeber" und
• max. 3 Punkte im Kriterium "Projektstatus")
erreicht werden. Insgesamt sind somit maximal 84 (3 x 28) Punkte erreichbar. Die Referenzen werden im Einzelnen nach folgenden Maßgaben bewertet:
Auswahlkriterium Nr. 1 - Komplexität des Referenzprojekts
Komplexität als Umfang der Leistungskataloge gemäß GEFMA 444, Version2020, die in einem Referenzprojekt umgesetzt wurden:
• Basiskatalog
• Flächenmanagement
• Instandhaltungsmanagement
• Inventarmanagement
• Reinigungsmanagement
• Raum und Assetreservierung
• Schließanlagenmanagement
• Umzugsmanagement
• Vermieterungsmanagment
• Energiecontrolling
• Sicherheit und Arbeitsschutz
• Umweltschutzmanagment
• Help- und Service-Desk
• Budgetmanagment und Kostenverfolgung
• BIM-Datenverarbeitung
• Vertragsmanagement
• Workplace Management
Es gibt jeweils 2 Punkte pro GEFMA-Katalog, maximal 10 Punkte insgesamt.
Auswahlkriterium Nr. 2 - Leistungsumfang
Leistungsumfang als Summe der enthaltenen Teilleistungen:
• Customizing: 0 bzw. 3 Punkte -Customizing des Systems bis zur Produktivsetzung durch den Bewerber bzw. durch die Bewerbergemeinschaft:
o alle Anpassungen durch Customizing durchgeführt: 3 Punkte;
o teilweise Anpassungen durch Programmierung =1 Punkte;
o keine Anpassungen vorgenommen: 0 Punkte
• Schnittstellen: 0 bis 4 Punkte - jeweils ein Punkt für die Ausprägung von
o SAP- Web-Schnittstelle,
o REST-Schnittstelle,
o Datenexporte aus SAP nach CAFM,
o Datenimporte aus CAFM nach SAP
• Migration: 0 bis 2 Punkte - jeweils ein Punkt für Migration von Daten aus strukturierten Datensätzen (z.B. CSV), Migration aus Fachsystem (z.B. SAP, Morada oder anderen CAFM-Systemen)
• Schulung: 1 Punkt - Durchführung von Schulungen mit eigenem Personal des Referenzauftragnehmers / eines Unterauftragnehmers für Fachanwender und Admistratoren
Auswahlkriterium Nr. 3 - Auftraggeber eines Referenzprojekts
• öffentliche Auftraggeber (i.S.v. § 99 GWB): 5 Punkte
• nicht öffentliche Auftraggeber: 1 Punkt
Auswahlkriterium Nr. 4 - Status eines Referenzprojekts
• laufend: 1 Punkt
• abgeschlossen (in Produktivbetrieb übergegangen): 3 Punkte