Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind mindestens drei unternehmensbezogene Referenz je Los über vergleichbare für kommunale und/oder privat-wirtschaftliche Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben: Auftraggeber (Firma) [Empfänger], Ausführungszeitraum [Anfangsdatum; Enddatum], Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung]
Los 1:
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen:
die erbrachten Leistungen zur Lieferung von Abfallsammelbehältern müssen mindestens einem Umfang von jeweils 32.000 2-Rad- Behälter und 155 4-Rad-Behälter haben und aus den letzten 5 Jahren stammen.
Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Anzahl Behälter) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben.
Los 2:
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen:
die erbrachten Leistungen zur Verteilung und/oder Nachbechippung von Abfallsammelbehältern müssen mindestens einem Umfang von jeweils 50.000 2-Rad- Behälter und 155 4-Rad-Behälter haben und aus den letzten 5 Jahren stammen.
Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Anzahl Behälter) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben.
Die Referenzaufträge müssen bereits beendet sein.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung
Los 2: Bitte reichen Sie mit dem Angebot eine Beschreibung der geplanten Verteilungs-, Abzugs- und Nachbechippungskonzeption, aus der die beabsichtigte Umsetzung der Leistungen zur Verteilung der neuen Abfallsammelbehälter zur Erfassung von Restabfall und die Nachbechippung von Bioabfall- und PPK-Behältern unter Berücksichtigung des Leistungszeitraumes bzw. der vertraglich vorgegebenen Termine hervorgeht, ein. Fügen sie Ihre Ausführungen auf max. drei DIN A4 Seiten dem Angebot bei. Die einzureichende Verteilungs- und Nachbechippungskonzeption ist ebenfalls ein Wertungskriterium.
Muster, Beschreibungen und Fotografien
Los 1: Bitte reichen Sie mit dem Angebot folgende Beprobungsbehälter, der Gegenstand Ihres Angebotes sind, mit ein:
Abfallsammelbehälter 120 Liter komplett montiert bzw. verbunden in der vertragsgegenständlichen Behälterfarbe (Korpus grau bzw. anthrazit und Deckel grau) ausgestattet mit einem vertragsgegenständlichen Transponder.
Der Beprobungsbehälter dient zur Bewertung der technischen Eigenschaften, die ein Wertungskriterium darstellen.
Bescheinigungen von Instituten für die Qualitätskontrolle
Los 1: Eigenerklärung über die Erfüllung der zu liefernden Abfallsammelbehälter an die technischen Anforderungen, die nach den Güte- und Prüfbestimmungen vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL-GZ 951/1) an fahrbare Abfall- und Wertstoffbehälter aus Kunststoff gestellt werden.
Weiter ist vorzulegen:
- EEE sowie Ergänzungsformular mit Angaben zur Leistungserbringung
- Angaben zu Beschäftigten
- Erklärung nach HVTG
- Erklärung Russlandbezug
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
Los 1: Der Nachweis, dass der/die angebotene/n Abfallsammelbehälter die technischen Anforderungen der DIN EN 840 oder gleichwertig in allen Teilen vollumfänglich erfüllt, ist vom Bieter mit dem Angebot durch Bescheinigungen, insbesondere Testberichte oder Zertifizierungen, einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle im Sinne von § 33 Abs. 3 VgV zu führen (vgl. § 31 Abs. 1 VgV). zu erbringen. Hinweis: Eine Konformitätsbewertungsstelle i. S. v. § 33 Abs. 3 VgV ist eine Stelle, die gemäß der VO (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.7.2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der VO (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30) akkreditiert ist und Konformitätsbewertungen durchführt.
Der Nachweis, dass der/die angebotene/n Abfallsammelbehälter die technischen Anforderungen der DIN EN 840 „oder gleichwertig“ in allen Teilen vollumfänglich erfüllt, kann auch durch Vorlage
des RAL-Gütezeichens RAL-GZ 951/1 gemäß § 34 Abs. 1 VgV,
oder gleichwertiger Gütezeichen gemäß § 34 Abs. 4 VgV,
oder Nachweisen gemäß § 34 Abs. 5 VgV
erfolgen.
Die Nachweisführung obliegt dem AN, die Anerkennung der Nachweise dem AG.