Beschaffung und Implementierung eines Patientenportalsystems für das Klinikum Nürnberg
Klinikum Nürnberg
Lieferung und Bereitstellung eines Patientenportalsystems inklusive Integration mit dem klinischen KIS-System, Individualanpassungen, Schulungen und Hosting-Dienstleistungen
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-05.
Wer? Wie?- • Branchenspezifisches Softwarepaket › Medizinsoftwarepaket
- • Entwicklung von branchenspezifischer Software › Entwicklung von Medizinsoftware
- • Softwareprogrammierung und -beratung › Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2023-01-05 | Auftragsbekanntmachung |
| 2023-06-15 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2023-01-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinsoftwarepaket
Referenznummer: 000049-01
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinsoftwarepaket 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Entwicklung von Medizinsoftware 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Nürnberg
Postanschrift: Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1
Postleitzahl: 90419
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-nuernberg.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@klinikum-nuernberg.de 📧
Telefon: +49 9113985708 📞
Fax: +49 9113983141 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/aeef6206-2620-4d47-8d99-f9ac3fe395f8 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/aeef6206-2620-4d47-8d99-f9ac3fe395f8 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-05 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 007-015881
ABl. S-Ausgabe: 7
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-02-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.klinikum-nuernberg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/aeef6206-2620-4d47-8d99-f9ac3fe395f8 🌏
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2023/S 007-015881 (2023-01-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinsoftwarepaket
Referenznummer: 000049-01
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Bereitstellung eines Patientenportalsystems inklusive Integration mit dem klinischen KIS-System, Individualanpassungen, Schulungen und Hosting-Dienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinsoftwarepaket 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Entwicklung von Medizinsoftware 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Nürnberg
Postanschrift: Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1
Postleitzahl: 90419
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-nuernberg.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@klinikum-nuernberg.de 📧
Telefon: +49 9113985708 📞
Fax: +49 9113983141 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/aeef6206-2620-4d47-8d99-f9ac3fe395f8 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/aeef6206-2620-4d47-8d99-f9ac3fe395f8 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-05 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 007-015881
ABl. S-Ausgabe: 7
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Klinikum Nürnberg (nachfolgend „KN“) beabsichtigt die Beschaffung eines klinikweiten Patientenportals. Der vorliegende Vergabegegenstand wird innerhalb des Fördertatbestands 2 (Patientenportale; §19 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 KHSFV) als Maßnahme im Rahmen des aktuellen Programms im KHZG umgesetzt.
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Das Ziel des hier beschriebenen Vorhabens ist die schrittweise Einrichtung eines Patientenportals für ein digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement sowie Entlassmanagement für das KN und die Patient*innen des KN. Mit der Einführung des Patientenportals soll eine signifikante Reduktion der bisherigen Kommunikations- und Administrationsaufwände für PatientInnen sowie Mitarbeiter*innen und eine deutliche Verbesserung im Informationsaustausch erreicht werden.
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Die aktuellen Prozesse und Abläufe in der Kommunikation mit Patient*innen, die Koordination vor einem Aufenthalt und die zusätzlich anfallenden administrativen Aufwendungen sind personalintensiv, eine Herausforderung für die Mitarbeitenden und eine zusätzliche Belastung für alle Patient*innen. Sowohl für Patient*innen als auch für das Klinikum Nürnberg ist es ein wichtiger Mehrwert, behandlungsrelevante Dokumente der Klinik vorab bereitzustellen. Aktuell können Patient*innen relevante Verträge und Aufklärungsbögen erst zu Beginn des klinischen Aufenthaltes innerhalb der Klinik ausfüllen. Des Weiteren können sowohl vor, während und nach dem Aufenthalt Doppeldokumentationen und unnötige Wartezeiten durch ineffiziente Informationsstrukturen und fehlende digitale Möglichkeiten zur Kommunikation zwischen Patient*innen und dem Klinikum entstehen.
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Das vorliegende Vorhaben hat als Ziel, für das KN ein patientenorientiertes Portal einzuführen, welches zur Terminierung, Information, Anamnese, Aufklärung, sowie zum digitalen Informationsaustausch von relevanten Pflege- und Behandlungsunterlagen zwischen allen beteiligten Parteien effizient genutzt werden kann. Durch die Implementierung eines Patientenportals und die Integration eines Online-Terminmanagements soll bis 2024 eine sektorenübergreifende Digitalisierung insbesondere der Bereiche Aufnahmemanagement, Behandungsmanagement und Entlassmanagement erfolgen.
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Ziel des Vorhabens ist es, eine nahtlose digitale Patient Journey verbunden mit einem positiven Nutzenerlebnis zu etablieren, Mehrwert für den Versorgungsauftrag zu schaffen und die Patientensicherheit zu erhöhen. Zur Erfüllung der Anforderungen aus der Förderrichtlinie soll der Aufbau einer Online-Terminbuchung erfolgen, um Patient*innen die Möglichkeit zu geben, frühzeitig an der Be-handlung teilzuhaben, z.B. durch das anwenderfreundliche Ausfüllen von Fragebögen für die digitale Anamnese oder die Bereitstellung von Befunden und Aufklärungsvideos. Patient*innen (sowie Leis-tungserbringer außerhalb der TI) sollen zudem auch relevante Unterlagen im Vorfeld zur Verfügung stellen können.
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Der Patient*innen soll während der Behandlung die Orientierung im Klinikum vereinfacht und Antwor-ten auf Fragen zu ihrem Krankenhausaufenthalt durch digitale Angebote gegeben werden. Mitarbei-ter*innen soll ermöglicht werden, mit den Patient*innen digital in Kontakt zu treten, um ggf. Voranamnesen und Entscheidungen zur Triagierung zu konkretisieren, Erinnerungen zu Untersu-chungsterminen zu geben oder Aufklärungsunterlagen bereitzustellen.
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Über die Interoperabilität der Plattform sollen unter Berücksichtigung der Telematikinfrastruktur alle weiteren Behandler und Akteure informationsseitig vernetzt werden. Dafür wird das KN die Vorgaben und Konzepte der gematik berücksichtigen und Schnittstellen auf der Basis von HL7 FHIR inklusive an-erkannter Interoperabilitäts-Standards bereitstellen. Eine auf diesen Standards beruhende Integration mit dem bestehenden KIS ist ein zentraler strategischer Bestandteil, um Informationsverluste zu ver-meiden und Daten aus der Versorgung am Klinikum zeitnah und medienbruchfrei für die Prozesse an den Standorten zur Verfügung zu stellen. Der Schutz dieser hochsensiblen Daten der Patient*innen hat dabei für das Klinikum Nürnberg höchste Priorität.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung des Bewerbers, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und
124 GWB vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen.
Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig).
Eigenerklärung des Bewerbers, dass das Unternehmen in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist
oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte
Berufsausübung nachweisen kann.
Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG.
Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe
von mindestens 5.000.000,00 Euro, für Sach- und Umweltschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00
Euro sowie für Vermögensschäden von mindestens 3.000.000,00 Euro besteht bzw. bestehen wird.
Die Deckungssumme ist über die gesamte Vertragslaufzeit pro Schadensfall uneingeschränkt erhalten.
Im Auftragsfall ist nach Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer ein entsprechender Nachweis seines
Versicherungsträgers vorzulegen.
-Eigenerklärung zu vorhandenen Schnittstellen in KIS/KAS Primärsysteme
-Gefordert werden Eigenerklärungen zu mindestens drei Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen seit 2020. Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände werden nicht gewertet.
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Alle Referenzen müssen Referenzen mit der Entwicklung oder Implementierung von Patientenportalfunktionalitäten sein.
-Mindestens eine der Referenzen muss ein Maximalversorger oder eine Universitätsklinik sein.
-Mindestens eine der Referenzen muss die Integration in i.s.h.med beinhalten.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eigenerklärung des Bieters zum Bezug Russland, der Bieter versichert, dass kein Bezug zu Russland im Sinne
der Verordnung (EU) 2022/576 besteht.
Schutzerklärung des Bieters zu Scientology, der Bieter erklärt, dass er gegenwärtig sowie während der
gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise
verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur
Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen
lässt.
Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Der Bieter
sichert zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit
im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist.
Eigenerklärung zum Masernschutz, der Bieter versichert, dass alle zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten
Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
erfüllen und sämtliche für die Nachweisführung gem. § 20 Abs. 9 IfSG notwendigen Unterlagen beim Bieter
vorliegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die vorgesehene Anzahl von Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, beträgt mindestens 3 und höchstens 3.
Sofern die Anzahl der geeigneten Bewerber unter der Mindestanzahl 3 liegt, behält sich der Auf-tragnehmer gemäß § 51 Abs. 3 VgV vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die geeigneten Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-02-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.klinikum-nuernberg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/aeef6206-2620-4d47-8d99-f9ac3fe395f8 🌏
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Nürnberg, Kommunalunternehmen - Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Prof.-Ernst-Nathan-Str.1
Kontakt
Telefon: +49 9113983196 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 117-367406
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 007-015881
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalunternehmen - Anstalt des öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle Kh/VD-2/E
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Internetadresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2023/S 117-367406 (2023-06-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Nürnberg, Kommunalunternehmen - Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Prof.-Ernst-Nathan-Str.1
Kontakt
Telefon: +49 9113983196 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 117-367406
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 007-015881
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wurde durch einen Interessenten bei der Vergabekammer Nordbayern gerügt und ein entsprechender Nachprüfungsantrag gestellt. Inhalt und Grundlage des Nachprüfungsantrages war die fehlende losweise Vergabe nach § 97 Abs. 6 GWB (Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen im Vergabeverfahren) in Verbindung mit § 97 Abs. 4 GWB (Aufteilung in Teil und Fachlose).
Nach Prüfung der Zulässigkeit der Rüge durch die Vergabekammer und mündlicher Verhandlung vor der Vergabekammer wurde von der Vergabekammer der Beschluss gefasst, dass das Vergabeverfahren in den Stand vor der Auftragsbekanntmachung zurückzusetzen ist und unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer fortzusetzen ist (Aklenzeichen: RMF-SG21-3194-8-6).
Weitere rechtliche Schritte gegen den o.g. Beschluss der Vergabekammer werden nicht eingeleitet.
Es ist beabsichtigt nach Aufhebung des Vergabeverfahrens, in absehbarer Zeit ein neues Vergabeverfahren zu starten.
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Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalunternehmen - Anstalt des öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle Kh/VD-2/E
Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wurde durch einen Interessenten bei der Vergabekammer Nordbayern gerügt und ein entsprechender Nachprüfungsantrag gestellt. Inhalt und Grundlage des Nachprüfungsantrages war die fehlende losweise Vergabe nach § 97 Abs. 6 GWB (Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen im Vergabeverfahren) in Verbindung mit § 97 Abs. 4 GWB (Aufteilung in Teil und Fachlose).
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Nach Prüfung der Zulässigkeit der Rüge durch die Vergabekammer und mündlicher Verhandlung vor der Vergabekammer wurde von der Vergabekammer der Beschluss gefasst, dass das Vergabeverfahren in den Stand vor der Auftragsbekanntmachung zurückzusetzen ist und unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer fortzusetzen ist (Aklenzeichen: RMF-SG21-3194-8-6).
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Weitere rechtliche Schritte gegen den o.g. Beschluss der Vergabekammer werden nicht eingeleitet.
Es ist beabsichtigt nach Aufhebung des Vergabeverfahrens, in absehbarer Zeit ein neues Vergabeverfahren zu starten.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Internetadresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
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Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit
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(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vgl. außerdem § 134 GWB.
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