Argo ist das erste globale Echtzeit-In-situ-Beobachtungsnetzwerk in der Geschichte der Ozeanographie. In Argo operiert eine Flotte von etwa 4000 autonomen Floats im ganzen Weltmeer. Die Floats tragen Sensoren, um Temperatur, Salzgehalt und in der BGC Erweiterung auch biogeochemische Parameter (wie Sauerstoff, Chlorophyll-a, Schwebstoffe, abwärts gerichtete Strahlung, Nitrat und pH) zu messen, während sie sich in der Wassersäule aktiv auf und ab bewegen. Sie bieten einem breiten Spektrum von Nutzern einen beispiellosen, kostenlosen und offenen, qualitätskontrollierten Datensatz.
Seit Januar 2008 ist das BSH für den operationellen Betrieb des deutschen ARGO-Beitrags zuständig. Um den Vorgaben des internationalen ARGO-Programms bezüglich der Flächendichte zu entsprechen und den deutschen Verpflichtungen nachzukommen, müssen pro Jahr neue Floats ausgesetzt werden, sodass der Sollbestand von 200 deutschen Floats in Zukunft erhalten bleibt. Diese Anzahl stellt eine sachgerechte Zustandsbeschreibung in dem vom BSH zu überwachenden Seegebiet sicher. Die operationellen Messungen im deutschen Argo Programm sollen kontinuierlich auf BGC Floats erweitert werden.
Informationen des internationalen Argo Programms zu Anforderungen an Floats und deren Messgenauigkeiten sind hier zu finden: http://www.argo.ucsd.edu/What_is_Argo_float.html und http://www.argo.ucsd.edu/FAQ.html#accurate
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung von 3 Stück autonom profilierenden Floats mit Zubehör im Rahmen der Argo BGC Erweiterung
1114/002/01524”
Produkte/Dienstleistungen: Geologische und geophysikalische Instrumente📦
Kurze Beschreibung:
“Argo ist das erste globale Echtzeit-In-situ-Beobachtungsnetzwerk in der Geschichte der Ozeanographie. In Argo operiert eine Flotte von etwa 4000 autonomen...”
Kurze Beschreibung
Argo ist das erste globale Echtzeit-In-situ-Beobachtungsnetzwerk in der Geschichte der Ozeanographie. In Argo operiert eine Flotte von etwa 4000 autonomen Floats im ganzen Weltmeer. Die Floats tragen Sensoren, um Temperatur, Salzgehalt und in der BGC Erweiterung auch biogeochemische Parameter (wie Sauerstoff, Chlorophyll-a, Schwebstoffe, abwärts gerichtete Strahlung, Nitrat und pH) zu messen, während sie sich in der Wassersäule aktiv auf und ab bewegen. Sie bieten einem breiten Spektrum von Nutzern einen beispiellosen, kostenlosen und offenen, qualitätskontrollierten Datensatz.
Seit Januar 2008 ist das BSH für den operationellen Betrieb des deutschen ARGO-Beitrags zuständig. Um den Vorgaben des internationalen ARGO-Programms bezüglich der Flächendichte zu entsprechen und den deutschen Verpflichtungen nachzukommen, müssen pro Jahr neue Floats ausgesetzt werden, sodass der Sollbestand von 200 deutschen Floats in Zukunft erhalten bleibt. Diese Anzahl stellt eine sachgerechte Zustandsbeschreibung in dem vom BSH zu überwachenden Seegebiet sicher. Die operationellen Messungen im deutschen Argo Programm sollen kontinuierlich auf BGC Floats erweitert werden.
Informationen des internationalen Argo Programms zu Anforderungen an Floats und deren Messgenauigkeiten sind hier zu finden: http://www.argo.ucsd.edu/What_is_Argo_float.html und http://www.argo.ucsd.edu/FAQ.html#accurate
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 300 000 💰
Die Floats dienen der Überwachung der Meeresumwelt auf See und werden daher im Weltozean eingesetzt. Die Ausbringung der Floats auf See erfolgt im wesentlichen durch Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft der Meeresforschung auf Forschungsfahrten. Dies geschieht unter Beteiligung verschiedener Institute weltweit, meist allerdings auf deutschen Forschungsschiffen. Die Lieferorte sind oftmals die Häfen für die Hafenaufenthalte der Forschungsschiffe, die überwiegend im Atlantik operieren. Die Anlieferung der Floats an das in dem Hafen liegende Schiff oder in ein Hafenlager wird von dem Bieter unter Abwicklung der Zollformalitäten nach Incoterms DDP übernommen. Angaben zum Kontakt mit der Schiffsführung und möglichen Hafenagenten werden vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen, aufgelistet in chronologischer Reihenfolge:
1) Konfiguration der BGC Floats nach der durch den...”
Beschreibung der Beschaffung
Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen, aufgelistet in chronologischer Reihenfolge:
1) Konfiguration der BGC Floats nach der durch den Auftraggeber gewählten Kombination von Sensoren unter Einstellung gewählter Missionsparameter. Zwingende technische Funktionsmerkmale der Floats und der Sensoren sind in Anhang XX1 angegeben,
2) Ausführung eines erfolgreichen Selbsttest der gefertigten Floats durch den Auftragnehmer und Nachweis eines ausführliches Protokoll des erfolgreichen Tests. Eine Zahlung erfolgt nur nach erfolgreicher Kontrollprüfung.
3) Auslieferung der Floats zum angebenen Lieferort (direkt ans Schiff oder Lagerort). Die Lieferzeit sollte nicht länger als 7 Monate betragen, sodass der Beschaffungsvorgang möglichst in einem Haushaltsjahr zu bewerkstelligen ist. Für die hier zu beschaffenden Floats ist der späteste Liefertermin der 9.12.2023.
3a) Der Transport der Floats (Gefahrgut) wird durch den Auftragnehmer gemäß der gelten Transportvorschriften (Luft-, See-, Schienen- und Straßenverkehr) durchgeführt. Insbesondere müssen die Batteriesätze und die Kisten den zum Zeitpunkt der Lieferung den offiziell geltenden UN-Vorschriften (IATA, IMDG und ADR) entsprechen. Die Batteriepacks müssen gemäß UN DOT 38.3 für die Beförderung gefährlicher Güter (UN 3091/UN 3090) zertifiziert sein. Der Auftragnehmer ist für die Kennzeichnung der Transportkisten unter Beachtung der Gefahrgutvorschriften verantwortlich.
3b) Für die Verpackung der Floats sind die Floats in Einzelkisten zu verpacken, um es vor Stößen zu schützen. Das Bruttogewicht der Kiste darf in leerem Zustand 60 kg nicht überschreiten. Die Kisten sollen stapelbar und mit Hebegriffen versehen sein. Ihre Abmessungen entsprechen den Normen für den internationalen Straßentransport (Gesamtlänge weniger als 2,45 Meter). Die Kisten müssen mit den passenden Gefahrgutkennzeichnungen versehen sein und die Lage des Schwerpunkts der beladenen Kisten sowie deren Hauptausrichtung (oben/unten) angeben sein. Bei Verwendung von unbehandeltem Holz für die Kisten müssen die internationalen Hygienevorschriften eingehalten werden (Begasung), und der offizielle Stempel wird unter der Verantwortung des Herstellers auf der Kiste angebracht.
Die Abnahmeprüfung bei Lieferung vor Ort umfasst mindestens die drei folgenden Phasen:
- Sichtprüfung der Geräte und Überprüfung der Konformität der Dokumentation;
- Überprüfung der grundlegenden Kommunikationsfunktionen mit den Geräten nach Auslieferung vor Ort (Autotests);
- Überprüfung der Protokolle aus den Tests durchgeführt durch den Auftragnehmer
Die Abnahme der Floats wird nach erfolgreichem Abschluss dieser Arbeiten bestätigt. Wenn die Abnahmetests nicht zufriedenstellend ausfallen, übernimmt der Auftragnehmer die Kosten für den Rücktransport der Geräte in sein Werk und den erneuten Versand nach Abschluss der Verbesserungen.
Mitzuliefernde Dokumente sind in der detaillierteren Leistungsbeschreibung (Anhang XX1) nachzulesen. Die Dokumente können sowohl digital wie schriftlich geliefert werden.
Die Ansprechpartner am BSH sind Anja Schneehorst, Simon Tewes, Meike Sena Martins und Birgit Klein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 300 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 8
Zusätzliche Informationen:
“Um ein erfolgreiches Angebot abgeben zu können, müssen Bieter Eintragungen in der Excel-Tabelle mit der Bezeichnung: "Anlage_C_Kriterienkatalog &...”
Zusätzliche Informationen
Um ein erfolgreiches Angebot abgeben zu können, müssen Bieter Eintragungen in der Excel-Tabelle mit der Bezeichnung: "Anlage_C_Kriterienkatalog & Wertungsmatrix_Floats_MSM2" vornehmen. und zwar wie folgt:
Mit der Angabe von "Ja" bei den Ausschlusskriterien bestätigt der Bieter verbindlich, diese erfüllen zu können, ein "Nein" führt zwangsläufig zum Ausschluss.
Bei den Wertungskriterien kann der Bieter Angaben liefern, die zur Angebotsbewertung entsprechend der Matrix auf Basis der "Ufab 2018" führen.
Für die jeweilige Angabe zu den Kriterien sind in der Tabelle "Dropdown" Felderin der Spalte mit der Bezeichnung "Bieterangabe" hinterlegt. Eine Auswahl führt zu einer Veränderung der Bepunktung entsprechend den Vorgaben dieser Ausschreibung.
Das Angebot mit der besten Kennzahl aus Lestungspunkten nd Angebotssumme gewinnt die Ausschreibung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=504152&criteriaId=29629 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Datei unter III.1.1
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Datei unter III.1.1
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-04-11
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-04-11
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): BSH Hamburg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“DATENSCHUTZ:
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten)...”
DATENSCHUTZ:
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A). Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk,-und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden
jeweils geltenden Vorgaben.
Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes-
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499561📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer (Adresse siehe VI.4) leitet ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer (Adresse siehe VI.4) leitet ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung
der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Str. 78
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 045-130743 (2023-02-28)
Ergänzende Angaben (2023-03-09)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 045-130743
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer (Adresse siehe VI.4) leitet ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Text
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer (Adresse siehe VI.4) leitet ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung
der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §
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Text:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer (Adresse siehe VI.4) leitet ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Text
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer (Adresse siehe VI.4) leitet ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung
der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 052-153277 (2023-03-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 300 000 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 045-130743
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1114/002/01524
Titel:
“Beschaffung von 3 Stück autonom profilierenden Floats mit Zubehör im Rahmen der Argo BGC Erweiterung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: J. Bornhöft Industriegeräte GmbH
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24145
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 1.00
Höchstes Angebot: 1.00
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer (Adresse siehe VI.4) leitet ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer (Adresse siehe VI.4) leitet ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung
der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 092-284595 (2023-05-08)