Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung von interaktiven Touchdisplays für das Gymnasium Osterholz-Scharmbeck
2023001519”
Produkte/Dienstleistungen: Bildschirme📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Osterholz beabsichtigt, die Beschaffung von interaktiven Touchdisplays für das Gymnasium Osterholz-Scharmbeck auszuschreiben”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 310 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bildschirme📦
Ort der Leistung: Osterholz🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Osterholz beabsichtigt die Unterrichtsräume des kreisgetragenen Gymnasium Osterholz-Scharmbeck mit interaktiven Touchdisplays auszustatten.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Pädagogische Einsatzmöglichkeiten im Schulbetrieb
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 310 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-07-06 📅
Datum des Endes: 2023-08-16 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-04-26
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-06-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-04-26
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Lüneburg beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131150📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 41312943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 061-182324 (2023-03-22)