Auftragsbekanntmachung (2023-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von mobilen, handgehaltenen Röntgenscannern mit Zubehör und Durchführung von Schulungen
Referenznummer: EU23-53-Z
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von mobilen, handgehaltenen Röntgenscannern mit Zubehör und Durchführung von Schulungen für bayerische Justizvollzugsanstalten”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Nichtmedizinische Röntgenausrüstung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von mobilen, handgehaltenen Röntgenscannern mit Zubehör und Durchführung von Schulungen für bayerische Justizvollzugsanstalten”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Röntgenkontrollausrüstung📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 4 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-17 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 54
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“keine Anforderungen” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Umsatz des Unternehmens (Mindestjahresumsatz)
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (siehe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Umsatz des Unternehmens (Mindestjahresumsatz)
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen). Erfolgt der Nachweis durch Verweis auf eine Präqualifizierung, sind zwingend die auftragsspezifischen Eignungsanforderungen zu beachten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Gefordert wird ein Gesamtjahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von mind. 1.000.000 Euro je Jahr.
2. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen). Erfolgt der Nachweis durch Verweis auf eine Präqualifizierung, sind zwingend die auftragsspezifischen Eignungsanforderungen zu beachten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Gefordert wird eine bestehende oder noch abzuschließende Haftpflichtversicherung, die für Personen- und Sachschäden mindestens 2.000.000 € pro Jahr umfasst.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“keine Anforderungen”
“1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB.
2. Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten...”
1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB.
2. Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen.
Demnach besteht ein Zuschlagsverbot, soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift ausweisen, unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Verbot betrifft Personen und Unternehmen, die sich als Bewerber oder Bieter unmittelbar an einem Vergabeverfahren beteiligen bzw. unmittelbarer Auftragnehmer sind. Daneben sind auch mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Personen und Unternehmen von dem Zuschlags- bzw. Vertragserfüllungsverbot erfasst, soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfällt. Das betrifft:
− Unterauftragnehmer
− Lieferanten
− Unternehmen, deren Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen
werden.
Bieter haben eine Erklärung abzugeben, ob eine verbotswidrige unmittelbare oder mittelbare Beteiligung vorliegt. Die Erklärung erfolgt in Form einer Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: fa519272-141f-4e59-9775-6213fb790a32
Postanschrift: xxx
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 892176-2411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter und die Regelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB (Präklusionsregelungen) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Beachten Sie zudem: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten (mit den abgegebenen Unterlagen/Angeboten) an die Vergabekammer zu leiten. Die Verfahrensbeteiligten haben ein Akteneinsichtsrecht. Um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu waren, teilen Sie konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 240-754615 (2023-12-12)