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Zum Nachweis der Eignung hat der Auftragnehmer folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Betäubungs- und Tötungsmethoden:
1.1. eine Auflistung der geplanten Verfahren zur Betäubung und Tötung mit Angaben zu den Tötungskapazitäten innerhalb von 24 Stunden, jeweils getrennt für die einzelnen Tierarten und unter Berücksichtigung möglicher Kombinationen der Verfahren
1.2. eine Aufstellung der vorhandenen Gerätschaften zur Betäubung und Tötung (inkl. detaillierter Beschreibung) sowie die aktuellen Standardarbeitsanweisungen gem. Art. 6 Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 für alle geplanten Betäubungs- und Tötungsverfahren
1.3. eine aktuelle Personalliste mit den entsprechenden Sachkundenachweise gem. § 4 Abs. 1a Tierschutzgesetz für alle Personen, welche für die Durchführung der unter Ziffer II. und/oder Ziffer III. des Leistungsverzeichnisses aufgeführten Tätigkeiten vorgesehen sind
1.4. Sachkundenachweis gem. § 4 Abs. 1a Tierschutzgesetz für den für die Bestandsräumung vor Ort hauptverantwortlichen Vertreter des Auftragnehmers
2. Reinigung und Dekontamination:
2.1. eine Aufstellung inkl. detaillierter Beschreibung der vorhandenen Gerätschaften bzgl. geeigneter Desinfektionsmittel und Dekontaminationsschleusen (für Personen und Fahrzeuge) in einer für den Einsatz vor Ort erforderlichen Anzahl und Größe
2.2. Vorlage von aktuellen Standardarbeitsanweisungen zu den im Tierseuchenfall eingesetzten Dekontaminationsmaßnahmen, die den Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Instituts über Mittel und Verfahren für die Durchführung einer tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen Desinfektion entsprechen
2.3. eine aktuelle Personalliste inkl. der Schulungsnachweise bzgl. geschultem Personal in ausreichender Anzahl, das ständig abrufbereit ist, um Auf-/Abbau und Betrieb der Dekontaminationsschleusen vor Ort ohne zeitlichen Verzug gewährleisten zu können
3. Referenzen
3.1. eine Auflistung der durchgeführten unterstützenden Dienstleistungen im Tierseuchenfall im Zeitraum der letzten drei Jahre (2020 bis heute), einschließlich der dabei angewandten Tötungsverfahren, der jeweiligen Tierart, der Tierzahl unter Angabe von Name und Adresse eines Ansprechpartners der jeweiligen Referenz.
Die Nachweise können vom Auftragnehmer auch im Rahmen eines ausgearbeiteten Konzepts in deutscher Sprache vorgelegt werden, aus dem sich ergibt, dass die vorstehenden Punkte der Eignungsanforderung erfüllt werden und dem die vorstehenden Nachweise beigefügt werden. Hierzu kann ebenfalls Anlage 4 verwendet werden.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer beabsichtigt, Teile der Leistung auf Unterauftragnehmer zu übertragen, muss der Unterauftragnehmer für den auf ihn entfallenden Leistungsteil über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung in gleichem Maße verfügen wie der Hauptauftragnehmer sowie technisch und beruflich im gleichen Maße leistungsfähig sein wie der Hauptauftragnehmer.
Die unter vorstehenden Ziffern 1.1. bis 3.1 genannten Nachweise für den Nachunternehmer sind auf Anforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer vorzulegen.