Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmen Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben
und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Eigenerklärung zur Eignung:
Angabe zu zwingenden bzw. optionalen Ausschlussgründen:
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Eigenerklärung,
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen bzw. bei nationalen
Vergabeverfahren keine schweren Verfehlungen vorliegen, die meine/ unsere
Zuverlässigkeit in Frage stellen.
- dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
Weiterhin wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuer, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung:
Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Eigenerklärung,
- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet bzw. seine Tätigkeit eingestellt hat.
- ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Registereintragungen):
Eigenerklärung,
- ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mit Angabe der Nummer beim Amtsgericht.
- ob das Unternehmen zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist.
- ob das Unternehmen Mitglied einer bestimmten Organisation ist.
Gesonderter Hinweis:
Bitte um Beachtung der Ergänzung Eigenerklärung Bezug Russland.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.