Betrieb einer Pumpstation Becherteich in Zwickau-Bockwa

Sächsisches Oberbergamt

Betrieb Pumpstation Becherteich in Zwickau-Bockwa

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-11-03 Auftragsbekanntmachung
2023-11-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-11-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb einer Pumpstation Becherteich in Zwickau-Bockwa
Referenznummer: 2023/39
Kurze Beschreibung: Betrieb Pumpstation Becherteich in Zwickau-Bockwa
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Kontroll- und Überwachungsleistungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Ausgangssituation:\n\nIm ehemaligen Steinkohlerevier Zwickau fand bis in die 1970er Jahre Bergbau statt. Infolge der Einstellung der für den Betrieb notwendigen Wasserhaltung steigt der Grundwasserspiegel in dem Revier wieder an bzw. ist weitestgehend abgeschlossen.\n\nDer Freistaat Sachsen betreibt am Becherteich in Zwickau im Rahmen der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit eine Pumpanlage als Einrichtung zur Gefahrenabwehr nach § 4 Sächsische Hohlraumverordnung. Ziel der Wasserhaltung ist die Abwehr von Gefährdungen durch das ansteigende Grundwasser und die Minimierung von Risiken für den Schutz der Wohnbebauung und der Infrastrukturanlagen durch Vernässung.\n\nEine Folge des früheren Bergbaus in der sogenannten Bockwaer Senke ist die Absenkung der Geländeoberfläche durch den Bergbau um ca. 18 m gegenüber vorbergbaulichem Niveau. In der bergbaubedingt entstandenen Geländedepression tritt das aufsteigende Grundwasser im tiefsten Punkt zu Tage, wird dort im sogenannten Becherteich gesammelt und in die Vorflut, die Zwickauer Mulde, abgeleitet. Ohne den Betrieb der Pumpstation würde sich in der Bockwaer Senke eine freie Wasserfläche (Polder) ausbilden. \n\nDer Freistaat Sachsen hat zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit im Jahr 1992 die Pflicht zum Betrieb der Pumpanlage "Becherteich" in Zwickau-Bockwa übernommen. Die Pumpanlage läuft seit dem Zeitpunkt der Errichtung havariefrei. Die Pumpenleistung hatte der Be-treiber im Jahr 1992 nach den bis heute geltenden technischen Regeln auf mittlere Nieder-schlagsmengen bemessen. Nach extremen Niederschlagsereignissen können sich im Umfeld des Becherteiches, aber ebenso in anderen Tieflagen der Bockwaer Senke temporär freie Was-serflächen ausbilden. Dazu kann es zu einer Vernässung von Grundstücken und der angren-zenden Bebauung kommen.\n\nDie Anlage pumpte im Jahr 2022 durchschnittlich täglich zwischen 4.350 m³ Wasser in die Mulde ab. In den Hochwasserjahren 2002 und 2013 lag der Tagesdurchschnitt bei ca. 6.500 m³ (auf das Jahr bezogen). Im Hochwassermonat Juni 2013 pumpte die Anlage ca. 480.000 m³ ab. Das entspricht einem Tagesdurchschnitt von ca. 16.000 m³. Im 1. Quartal 2023 wurden 249.638 m³ Wasser abgepumpt. Dies entspricht einem Tagesdurchschnitt von 2.804 m³.\n\nDie Pumpstation "Becherteich" in Zwickau-Bockwa ist ausgerüstet mit zwei Tauchmotorpumpen des Types KRTK 150-325/284 U2 G2. Die max. Förderleistung für beide Pumpen beträgt zusammen 570 m³/h. Zur Pumpstation "Becherteich" gehören neben der eigentlichen Pumpanlage ein Sammelbecken (der Becherteich), mehrere oberirdische Wasserbauwerke sowie mehrere Zu- und Ableiter. \n\nLeistungsgegenstand/Aufgabenstellung:\n\nDie Leistung beinhaltet die Betriebsführung zur Wasserhaltung für die Pumpstation in Zwickau und im Kern das Betreiben der Pumpstation "Becherteich".\n\nDer Auftragnehmer (AN) hat ganzjährig und über 24 Stunden täglich für einen reibungslosen und störungsfreien Pumpenbetrieb zu sorgen. Im Rahmen des Regelbetriebes gehören hierzu neben regelmäßigen Befahrungen, Kontrollen und Funktionsprüfungen der gesamten Anlage (Pump-station, zugehörige Wasserbauwerke, Zu- und Ableiter, etc.) alle erforderlichen Wartungen der Anlage sowie alle notwendigen Reinigungs- und Reparaturarbeiten.\n\nWeiterhin hat der AN bei Auftreten von Störungen, Havarien oder auch Starkniederschlags- bzw. Hochwasserereignissen das gesamte Havarie- bzw. Krisenmanagement zu übernehmen sowie alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten und zu überwachen. Da die Pumpstation über keinen nennenswerten Stauraum verfügt, muss im Störungs- bzw. Havariefall (Ausfall der Pumpen) innerhalb weniger Stunden die Wiederaufnahme des Pumpbetriebes garantiert sein. \n\nDie Strombeschaffung erfolgt durch den Auftraggeber (AG). Die Kontrolle des Stromverbrauchs erfolgt durch den AN.\n\nDer AN hat alle relevanten Betriebsdaten und Ereignisse digital zu erfassen, zu speichern, aus-zuwerten und zu übertragen (digitales Datenmanagement). Alle betriebsbezogenen Daten hat der AN aufzubewahren und vorzuhalten. Dies schließt das Entgegennehmen und Weiterleiten von Störungs- bzw. Havariemeldungen ein.\n\nDen laufenden Betrieb der Anlage hat der AN fortlaufend zu dokumentieren (Führung eines Be-triebstagebuches o. ä.). Hierzu gehören desgleichen alle Befahrungen und Kontrollen, alle Reparaturen und Wartungen, alle Störungen und Havarien sowie alle Starkniederschlags- und Hochwasserereignisse. Dem AG hat er hierüber quartalsweise schriftlich zu berichten. \n\nSpezielle Arbeiten (z. B. das Warten der Pumpen) kann der AN an qualifizierte (zertifizierte) Fachfirmen vergeben und diese nach Abstimmung mit dem AG als Nachauftragnehmer binden. Der AG gestattet dem AN aber nicht, die Leistungen zum Betrieb der Pumpstationen insgesamt oder größtenteils an einen Nachauftragnehmer zu vergeben.\n\nLeistungszeitraum sind die Kalenderjahre 2024 und 2027 (4 Jahre). \n\nDer AG behält sich bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen die max. zweimalige vertragliche Verlängerung der Leistung um jeweils ein Kalenderjahr vor. \n\nim Übrigen: siehe Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung)
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Stadt: Zwickau-Bockwa
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Zwickau 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: siehe Vergabeunterlagen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeption zur Durchführung des Regelbetriebs
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeption für Havarie- und Katastrophenmanagement/-plan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Preis
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-05 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-05 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-12-05 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
• personelle Mindestausstattung Auftragnehmer: Bedienstete im Beschäftigungsumfang von 2,0 Vollbeschäftigteneinheiten\n\n• nachgewiesener durchschnittlicher jährlicher Mindestumsatz in Höhe des 0,5-fachen des Angebotswertes für die Leistungen (4 Jahre) \n\nsiehe auch: Vergabeunterlagen
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Technische und berufliche Fähigkeiten
• Der Auftragnehmer hat eine Referenz zu einem inhaltlich vergleichbaren Projekt zum Be-trieb einer Pumpstation nachzuweisen. Das Referenzprojekt soll wenigstens bis in das Jahr 2016 stattgefunden haben. Für das Referenzprojekt mit dem Auftraggeber Sächsisches Oberbergamt ist die Benennung ausreichend, das Referenzprojekt mit einem anderen Auf-traggeber ist angemessen zu erläutern.\n\n• Der AN muss für den Störungs- bzw. Havariefall garantieren können, dass innerhalb von 3 h nach Eingang der Störungsmeldung beim AN die Wiederaufnahme des Pumpbetriebes unter Volllast erfolgt. Für den Notbetrieb ist eine Pumpenkapazität von ≥ 570 m³/h sicherzustellen. Das setzt voraus, dass der AN für den Havariefall alle erforderlichen Geräte und Anlagen (Ersatzpumpen gleicher Leistung, Notstromaggregate, alle notwendigen peripheren Geräte und Materialen etc.) vorhält bzw. in der Lage ist, diese Geräte bei Notwendigkeit innerhalb der o. g. Zeit heranzuführen, so dass die Wiederaufnahme des vollumfänglichen Pumpenbe-triebes innerhalb der o. g Frist gewährleistet ist. \n\n• Im Störungs- und Havariefall muss der AN Handlungsfähigkeit vor Ort innerhalb von einer Stunde durch qualifiziertes Personal gewährleisten. \n\n• Darüber hinaus fordert der AG vom AN die Gewährleistung eines funktionierenden Bereit-schaftsdienstes außerhalb der Regelarbeitszeit. Dazu muss der AN täglich (24h), auch wäh-rend der Wochenenden und an Feiertagen, erreichbar und handlungsfähig sein. \n\n• Eine weitere Mindestanforderungen an den AN betrifft die Sicherstellung der hardware- und softwareseitigen Voraussetzungen zur Datenerfassung und Datenübertragung sowie für das Empfangen und Weiterleiten von Störungsmeldungen.\n\nsiehe auch: Vergabeunterlagen
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: s. §§ 123, 124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Sächsisches Oberbergamt
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postleitzahl: 09599
Postort: Freiberg
Region: Mittelsachsen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@oba.sachsen.de 📧
Telefon: 03731 372 0 📞
URL: https://www.oba.sachsen.de/ 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18b944cc71d-60380be1e75c33b7 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB\nDer Antrag ist unzulässig, soweit\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\nSatz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.\n§ 135 Abs. 2 GWB\nDie Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 213-673248 (2023-11-03)
Auftragsbekanntmachung (2023-11-10)
Objekt
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Ausgangssituation: Im ehemaligen Steinkohlerevier Zwickau fand bis in die 1970er Jahre Bergbau statt. Infolge der Einstellung der für den Betrieb notwendigen Wasserhaltung steigt der Grundwasserspiegel in dem Revier wieder an bzw. ist weitestgehend abgeschlossen. Der Freistaat Sachsen betreibt am Becherteich in Zwickau im Rahmen der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit eine Pumpanlage als Einrichtung zur Gefahrenabwehr nach § 4 Sächsische Hohlraumverordnung. Ziel der Wasserhaltung ist die Abwehr von Gefährdungen durch das ansteigende Grundwasser und die Minimierung von Risiken für den Schutz der Wohnbebauung und der Infrastrukturanlagen durch Vernässung. Eine Folge des früheren Bergbaus in der sogenannten Bockwaer Senke ist die Absenkung der Geländeoberfläche durch den Bergbau um ca. 18 m gegenüber vorbergbaulichem Niveau. In der bergbaubedingt entstandenen Geländedepression tritt das aufsteigende Grundwasser im tiefsten Punkt zu Tage, wird dort im sogenannten Becherteich gesammelt und in die Vorflut, die Zwickauer Mulde, abgeleitet. Ohne den Betrieb der Pumpstation würde sich in der Bockwaer Senke eine freie Wasserfläche (Polder) ausbilden. Der Freistaat Sachsen hat zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit im Jahr 1992 die Pflicht zum Betrieb der Pumpanlage "Becherteich" in Zwickau-Bockwa übernommen. Die Pumpanlage läuft seit dem Zeitpunkt der Errichtung havariefrei. Die Pumpenleistung hatte der Be-treiber im Jahr 1992 nach den bis heute geltenden technischen Regeln auf mittlere Nieder-schlagsmengen bemessen. Nach extremen Niederschlagsereignissen können sich im Umfeld des Becherteiches, aber ebenso in anderen Tieflagen der Bockwaer Senke temporär freie Was-serflächen ausbilden. Dazu kann es zu einer Vernässung von Grundstücken und der angren-zenden Bebauung kommen. Die Anlage pumpte im Jahr 2022 durchschnittlich täglich zwischen 4.350 m³ Wasser in die Mulde ab. In den Hochwasserjahren 2002 und 2013 lag der Tagesdurchschnitt bei ca. 6.500 m³ (auf das Jahr bezogen). Im Hochwassermonat Juni 2013 pumpte die Anlage ca. 480.000 m³ ab. Das entspricht einem Tagesdurchschnitt von ca. 16.000 m³. Im 1. Quartal 2023 wurden 249.638 m³ Wasser abgepumpt. Dies entspricht einem Tagesdurchschnitt von 2.804 m³. Die Pumpstation "Becherteich" in Zwickau-Bockwa ist ausgerüstet mit zwei Tauchmotorpumpen des Types KRTK 150-325/284 U2 G2. Die max. Förderleistung für beide Pumpen beträgt zusammen 570 m³/h. Zur Pumpstation "Becherteich" gehören neben der eigentlichen Pumpanlage ein Sammelbecken (der Becherteich), mehrere oberirdische Wasserbauwerke sowie mehrere Zu- und Ableiter. Leistungsgegenstand/Aufgabenstellung: Die Leistung beinhaltet die Betriebsführung zur Wasserhaltung für die Pumpstation in Zwickau und im Kern das Betreiben der Pumpstation "Becherteich". Der Auftragnehmer (AN) hat ganzjährig und über 24 Stunden täglich für einen reibungslosen und störungsfreien Pumpenbetrieb zu sorgen. Im Rahmen des Regelbetriebes gehören hierzu neben regelmäßigen Befahrungen, Kontrollen und Funktionsprüfungen der gesamten Anlage (Pump-station, zugehörige Wasserbauwerke, Zu- und Ableiter, etc.) alle erforderlichen Wartungen der Anlage sowie alle notwendigen Reinigungs- und Reparaturarbeiten. Weiterhin hat der AN bei Auftreten von Störungen, Havarien oder auch Starkniederschlags- bzw. Hochwasserereignissen das gesamte Havarie- bzw. Krisenmanagement zu übernehmen sowie alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten und zu überwachen. Da die Pumpstation über keinen nennenswerten Stauraum verfügt, muss im Störungs- bzw. Havariefall (Ausfall der Pumpen) innerhalb weniger Stunden die Wiederaufnahme des Pumpbetriebes garantiert sein. Die Strombeschaffung erfolgt durch den Auftraggeber (AG). Die Kontrolle des Stromverbrauchs erfolgt durch den AN. Der AN hat alle relevanten Betriebsdaten und Ereignisse digital zu erfassen, zu speichern, aus-zuwerten und zu übertragen (digitales Datenmanagement). Alle betriebsbezogenen Daten hat der AN aufzubewahren und vorzuhalten. Dies schließt das Entgegennehmen und Weiterleiten von Störungs- bzw. Havariemeldungen ein. Den laufenden Betrieb der Anlage hat der AN fortlaufend zu dokumentieren (Führung eines Be-triebstagebuches o. ä.). Hierzu gehören desgleichen alle Befahrungen und Kontrollen, alle Reparaturen und Wartungen, alle Störungen und Havarien sowie alle Starkniederschlags- und Hochwasserereignisse. Dem AG hat er hierüber quartalsweise schriftlich zu berichten. Spezielle Arbeiten (z. B. das Warten der Pumpen) kann der AN an qualifizierte (zertifizierte) Fachfirmen vergeben und diese nach Abstimmung mit dem AG als Nachauftragnehmer binden. Der AG gestattet dem AN aber nicht, die Leistungen zum Betrieb der Pumpstationen insgesamt oder größtenteils an einen Nachauftragnehmer zu vergeben. Leistungszeitraum sind die Kalenderjahre 2024 und 2027 (4 Jahre). Der AG behält sich bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen die max. zweimalige vertragliche Verlängerung der Leistung um jeweils ein Kalenderjahr vor. im Übrigen: siehe Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung)
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
• personelle Mindestausstattung Auftragnehmer: Bedienstete im Beschäftigungsumfang von 2,0 Vollbeschäftigteneinheiten • nachgewiesener durchschnittlicher jährlicher Mindestumsatz in Höhe des 0,5-fachen des Angebotswertes für die Leistungen (4 Jahre) siehe auch: Vergabeunterlagen
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Technische und berufliche Fähigkeiten
• Der Auftragnehmer hat eine Referenz zu einem inhaltlich vergleichbaren Projekt zum Be-trieb einer Pumpstation nachzuweisen. Das Referenzprojekt soll wenigstens bis in das Jahr 2016 stattgefunden haben. Für das Referenzprojekt mit dem Auftraggeber Sächsisches Oberbergamt ist die Benennung ausreichend, das Referenzprojekt mit einem anderen Auf-traggeber ist angemessen zu erläutern. • Der AN muss für den Störungs- bzw. Havariefall garantieren können, dass innerhalb von 3 h nach Eingang der Störungsmeldung beim AN die Wiederaufnahme des Pumpbetriebes unter Volllast erfolgt. Für den Notbetrieb ist eine Pumpenkapazität von ≥ 570 m³/h sicherzustellen. Das setzt voraus, dass der AN für den Havariefall alle erforderlichen Geräte und Anlagen (Ersatzpumpen gleicher Leistung, Notstromaggregate, alle notwendigen peripheren Geräte und Materialen etc.) vorhält bzw. in der Lage ist, diese Geräte bei Notwendigkeit innerhalb der o. g. Zeit heranzuführen, so dass die Wiederaufnahme des vollumfänglichen Pumpenbe-triebes innerhalb der o. g Frist gewährleistet ist. • Im Störungs- und Havariefall muss der AN Handlungsfähigkeit vor Ort innerhalb von einer Stunde durch qualifiziertes Personal gewährleisten. • Darüber hinaus fordert der AG vom AN die Gewährleistung eines funktionierenden Bereit-schaftsdienstes außerhalb der Regelarbeitszeit. Dazu muss der AN täglich (24h), auch wäh-rend der Wochenenden und an Feiertagen, erreichbar und handlungsfähig sein. • Eine weitere Mindestanforderungen an den AN betrifft die Sicherstellung der hardware- und softwareseitigen Voraussetzungen zur Datenerfassung und Datenübertragung sowie für das Empfangen und Weiterleiten von Störungsmeldungen. siehe auch: Vergabeunterlagen
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Öffentlicher Auftraggeber
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE
Andere zusätzliche Informationen
Korrektur der Bekanntmachung mit fehlerhaften Link zur nationalen VP - Beseitigung HTTP-Fehler: 500
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 7949a07f-a122-4a11-82de-41d7c3773a95-01
Quelle: OJS 2023/S 218-688231 (2023-11-10)