Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechtssiehe Vergabeunterlagen in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u.a. festgestellt, ob die vom Bieter genannten Maßnahmen ausreichend sind.
• Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 in Textform gemäß § 126b BGB (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen.
• Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist eine Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, und Vermögensschäden) mit einer Mindestdeckungssumme
- für Personenschäden: EUR 1.500.000,00
- für Sachschäden: EUR 1.500.000,00
- Vermögensschäden: EUR 50.000,00
vorzulegen.
• Umsätze
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 Abs. 2 VgV sind Angaben zum
- Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) und
- Umsatz mit Leistungen, die im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags liegen, ebenfalls für die letzten drei Geschäftsjahre zu machen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Angaben sollen sicherstellen, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, d.h. die angegebenen Umsatzzahlen rechtfertigen die Prognose, dass der Bieter über die für die erfolgreiche Ausführung des Auftrags ausreichende finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt.