Die Stadt Radevormwald beabsichtigt, ein flächendeckendes Gigabit-Netz im Ausbaugebiet zu errichten und dies an den Netzbetreiber zu verpachten. Die Stadt Radevormwald wird ca. 1.300 Teilnehmer mit einem passiven Glasfasernetz erschließen. Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen die Bereitstellung der Dienste/Services und der Betrieb des Gigabit - Netzes. Der Auftragnehmer hat das von der Stadt Radevormwald erstellte Gigabit - Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen (Betreibermodell). Nach Inbetriebnahme soll dem jeweiligen Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Technische Verfügbarkeit) zur Verfügung stehen können. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken", der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" und der Richtlinie des Landes NRW zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-27.
Auftragsbekanntmachung (2023-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernmeldedienste
Referenznummer: 016/2023-TBA
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Radevormwald beabsichtigt, ein flächendeckendes Gigabit-Netz im Ausbaugebiet zu errichten und dies an den Netzbetreiber zu verpachten. Die Stadt Radevormwald wird ca. 1.300 Teilnehmer mit einem passiven Glasfasernetz erschließen. Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen die Bereitstellung der Dienste/Services und der Betrieb des Gigabit - Netzes. Der Auftragnehmer hat das von der Stadt Radevormwald erstellte Gigabit - Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen (Betreibermodell). Nach Inbetriebnahme soll dem jeweiligen Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Technische Verfügbarkeit) zur Verfügung stehen können.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken", der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" und der Richtlinie des Landes NRW zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland".
Die Stadt Radevormwald beabsichtigt, ein flächendeckendes Gigabit-Netz im Ausbaugebiet zu errichten und dies an den Netzbetreiber zu verpachten. Die Stadt Radevormwald wird ca. 1.300 Teilnehmer mit einem passiven Glasfasernetz erschließen. Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen die Bereitstellung der Dienste/Services und der Betrieb des Gigabit - Netzes. Der Auftragnehmer hat das von der Stadt Radevormwald erstellte Gigabit - Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen (Betreibermodell). Nach Inbetriebnahme soll dem jeweiligen Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Technische Verfügbarkeit) zur Verfügung stehen können.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken", der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" und der Richtlinie des Landes NRW zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland".
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernmeldedienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberbergischer Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Sind den Bewerbungs- und Vergabebedingungen zu entnehmen.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken", der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" und der Richtlinie des Landes NRW zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYHYWW3VHJRR
Sind den Bewerbungs- und Vergabebedingungen zu entnehmen.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken", der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" und der Richtlinie des Landes NRW zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYHYWW3VHJRR
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Radevormwald beabsichtigt, ein flächendeckendes Gigabit-Netz im Ausbaugebiet zu errichten und dies an den Netzbetreiber zu verpachten. Die Stadt Radevormwald wird ca. 1.300 Teilnehmer mit einem passiven Glasfasernetz erschließen. Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen die Bereitstellung der Dienste/Services und der Betrieb des Gigabit - Netzes. Der Auftragnehmer hat das von der Stadt Radevormwald erstellte Gigabit - Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen (Betreibermodell). Nach Inbetriebnahme soll dem jeweiligen Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Technische Verfügbarkeit) zur Verfügung stehen können.
Die Stadt Radevormwald beabsichtigt, ein flächendeckendes Gigabit-Netz im Ausbaugebiet zu errichten und dies an den Netzbetreiber zu verpachten. Die Stadt Radevormwald wird ca. 1.300 Teilnehmer mit einem passiven Glasfasernetz erschließen. Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen die Bereitstellung der Dienste/Services und der Betrieb des Gigabit - Netzes. Der Auftragnehmer hat das von der Stadt Radevormwald erstellte Gigabit - Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen (Betreibermodell). Nach Inbetriebnahme soll dem jeweiligen Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Technische Verfügbarkeit) zur Verfügung stehen können.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken", der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" und der Richtlinie des Landes NRW zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland".
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken", der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" und der Richtlinie des Landes NRW zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland".
Die Stadt Radevormwald beabsichtigt, ein flächendeckendes Gigabit-Netz im Ausbaugebiet zu errichten und dies an den Netzbetreiber zu verpachten. Die Stadt Radevormwald wird ca. 1.300 Teilnehmer mit einem passiven Glasfasernetz erschließen. Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen die Bereitstellung der Dienste/Services und der Betrieb des Gigabit - Netzes. Der Auftragnehmer hat das von der Stadt Radevormwald erstellte Gigabit - Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben sowie entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu marktüblichen Konditionen anzubieten und zu erbringen (Betreibermodell). Nach Inbetriebnahme soll dem jeweiligen Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Technische Verfügbarkeit) zur Verfügung stehen.
Die Stadt Radevormwald beabsichtigt, ein flächendeckendes Gigabit-Netz im Ausbaugebiet zu errichten und dies an den Netzbetreiber zu verpachten. Die Stadt Radevormwald wird ca. 1.300 Teilnehmer mit einem passiven Glasfasernetz erschließen. Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen die Bereitstellung der Dienste/Services und der Betrieb des Gigabit - Netzes. Der Auftragnehmer hat das von der Stadt Radevormwald erstellte Gigabit - Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben sowie entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu marktüblichen Konditionen anzubieten und zu erbringen (Betreibermodell). Nach Inbetriebnahme soll dem jeweiligen Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Technische Verfügbarkeit) zur Verfügung stehen.
Dauer: 84 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 42477 Radevormwald
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz;
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine…
… die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen;
… der in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte;
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist;
- Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
- Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass er die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie
- Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie ""Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
- Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie ""Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nicht nachgekommen ist, sowie
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den Personen oder Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gehört.
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den Personen oder Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gehört.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
- Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
- Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr in Höhe von 2 Mio. EUR bezogen auf das Geschäftsfeld Telekommunikationsdienstleistungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr in Höhe von 2 Mio. EUR bezogen auf das Geschäftsfeld Telekommunikationsdienstleistungen.
- Auf Nachfrage Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Auf Nachfrage Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
- Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- - Der Bewerber muss spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots bestehende eigene Infrastrukturen im Projektgebiet der zentralen Informationsstelle des Bundes zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitgeteilt haben. Spätestens mit der Abgabe des Angebots gibt der Bieter die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes sowie etwaige neu bereitgestellte Informationen zur Nutzung im vorliegenden Vergabeverfahren frei und stimmt der Weitergabe dieser Information über Bestandsinfrastruktur an andere Bieter für die Angebotserstellung zu. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Informationen in Form von Shapedateien vom Bieter einzufordern.
- - Der Bewerber muss spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots bestehende eigene Infrastrukturen im Projektgebiet der zentralen Informationsstelle des Bundes zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitgeteilt haben. Spätestens mit der Abgabe des Angebots gibt der Bieter die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes sowie etwaige neu bereitgestellte Informationen zur Nutzung im vorliegenden Vergabeverfahren frei und stimmt der Weitergabe dieser Information über Bestandsinfrastruktur an andere Bieter für die Angebotserstellung zu. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Informationen in Form von Shapedateien vom Bieter einzufordern.
- Bieter, die über beträchtliche Marktmacht verfügen und denen eine Verpflichtung zur Gewährung von Zugangsleistungen auferlegt wurde, sind zusätzlich verpflichtet, alle für die Inanspruchnahme von Zugangsleistungen erforderlichen Informationen mit dem Teilnahmeantrag unentgeltlich einzureichen.
- Bieter, die über beträchtliche Marktmacht verfügen und denen eine Verpflichtung zur Gewährung von Zugangsleistungen auferlegt wurde, sind zusätzlich verpflichtet, alle für die Inanspruchnahme von Zugangsleistungen erforderlichen Informationen mit dem Teilnahmeantrag unentgeltlich einzureichen.
- Vorlage von mind. einer Referenz über den Betrieb vergleichbarer Netze aus den letzten 5 Jahren über den Betrieb von Gigabit-Netzen mit mindestens 1.000 Teilnehmern über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
- Vorlage von mind. einer Referenz über den Betrieb vergleichbarer Netze aus den letzten 5 Jahren über den Betrieb von Gigabit-Netzen mit mindestens 1.000 Teilnehmern über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Netzbetriebsvertrages sein.
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Netzbetriebsvertrages sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-04-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Sind den Bewerbungs- und Vergabebedingungen zu entnehmen.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken", der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" und der Richtlinie des Landes NRW zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken", der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" und der Richtlinie des Landes NRW zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"