Für die Hochschule Hannover wird ein Rahmenvertrag über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen für die Hochschule Hannover. Der Auftrag umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für die Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG-) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus den § 3 und 6 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-01-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Referenznummer: 0083-DLG/2022-03.218
Kurze Beschreibung:
“Für die Hochschule Hannover wird ein Rahmenvertrag über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen für die Hochschule Hannover. Der Auftrag umfasst...”
Kurze Beschreibung
Für die Hochschule Hannover wird ein Rahmenvertrag über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen für die Hochschule Hannover. Der Auftrag umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für die Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG-) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus den § 3 und 6 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben.
“Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 EUR (netto).
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Quelle: OJS 2023/S 005-010602 (2023-01-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 220 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge