1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsärztliche Versorgung Interner Service Nürnberg
13-23-00029
Produkte/Dienstleistungen: Betriebliche Gesundheitsfürsorge📦
Kurze Beschreibung: Betriebsärztliche Versorgung Interner Service Nürnberg
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: AA Ansbach-Weißenburg inkl. Gst.
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betriebliche Gesundheitsfürsorge📦
Ort der Leistung: Weißenburg-Gunzenhausen🏙️
Ort der Leistung: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: AA Ansbach-Weißenburg inkl. Gst.
Beschreibung der Beschaffung:
“Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden,...”
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 1: AA Ansbach-Weißenburg inkl. Gst.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2029-07-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: JC Stadt Ansbach
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: JC Stadt Ansbach
Beschreibung der Beschaffung:
“Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden,...”
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 2: JC Stadt Ansbach
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: JC Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: JC Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Beschreibung der Beschaffung:
“Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden,...”
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 3: JC Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: JC Landkreis Roth
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Ort der Leistung: Roth🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: JC Landkreis Roth
Beschreibung der Beschaffung:
“Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden,...”
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 4: JC Landkreis Roth
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: AA Fürth inkl. Gst.
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Ort der Leistung: Fürth, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: AA Fürth inkl. Gst.
Beschreibung der Beschaffung:
“Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden,...”
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 5: AA Fürth inkl. Gst.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: JC Fürth-Stadt
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: JC Fürth-Stadt
Beschreibung der Beschaffung:
“Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden,...”
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 6: JC Fürth-Stadt
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: JC Fürth-Landkreis
Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Beschreibung
Ort der Leistung: Fürth, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: JC Fürth-Landkreis
Beschreibung der Beschaffung:
“Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden,...”
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 7: JC Fürth-Landkreis
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: JC Erlangen-Landkreis
Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
Beschreibung
Ort der Leistung: Erlangen-Höchstadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: JC Erlangen-Landkreis
Beschreibung der Beschaffung:
“Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden,...”
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 8: JC Erlangen-Landkreis
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
9️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: JC Landkreis Neustadt/Aisch - Bad Windsheim
Titel
Los-Identifikationsnummer: 9
Beschreibung
Ort der Leistung: Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: JC Landkreis Neustadt/Aisch - Bad Windsheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden,...”
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 9: JC Landkreis Neustadt/Aisch - Bad Windsheim
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣0️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: AA Nürnberg inkl. Gst. und FamKa Bayern Nord
Titel
Los-Identifikationsnummer: 10
Beschreibung
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: AA Nürnberg inkl. Gst. und FamKa Bayern Nord
Beschreibung der Beschaffung:
“Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden,...”
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 10: AA Nürnberg inkl. Gst. und FamKa Bayern Nord
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: JC Nürnberger Land inkl. Gst.
Titel
Los-Identifikationsnummer: 11
Beschreibung
Ort der Leistung: Nürnberger Land🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: JC Nürnberger Land inkl. Gst.
Beschreibung der Beschaffung:
“Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden,...”
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 11: JC Nürnberger Land inkl. Gst.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: JC Schwabach
Titel
Los-Identifikationsnummer: 12
Beschreibung
Ort der Leistung: Schwabach, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: JC Schwabach
Beschreibung der Beschaffung:
“Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden,...”
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 12: JC Schwabach
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: AA Schwandorf inkl. Gst.
Titel
Los-Identifikationsnummer: 13
Beschreibung
Ort der Leistung: Schwandorf🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: AA Schwandorf inkl. Gst.
Beschreibung der Beschaffung:
“Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden,...”
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 13: AA Schwandorf inkl. Gst.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: JC Schwandorf inkl. Gst.
Titel
Los-Identifikationsnummer: 14
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: JC Schwandorf inkl. Gst.
Beschreibung der Beschaffung:
“Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden,...”
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 14: JC Schwandorf inkl. Gst.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: JC Amberg-Sulzbach-Rosenberg inkl. Gst.
Titel
Los-Identifikationsnummer: 15
Beschreibung
Ort der Leistung: Amberg-Sulzbach🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: JC Amberg-Sulzbach-Rosenberg inkl. Gst.
Beschreibung der Beschaffung:
“Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden,...”
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 15: JC Amberg-Sulzbach-Rosenberg inkl. Gst.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: AA Weiden inkl. Gst.
Titel
Los-Identifikationsnummer: 16
Beschreibung
Ort der Leistung: Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: AA Weiden inkl. Gst.
Beschreibung der Beschaffung:
“Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden,...”
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 16: AA Weiden inkl. Gst.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: JC Weiden-Neustadt inkl. Gst.
Titel
Los-Identifikationsnummer: 17
Beschreibung
Ort der Leistung: Neustadt a. d. Waldnaab🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: JC Weiden-Neustadt inkl. Gst.
Beschreibung der Beschaffung:
“Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden,...”
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 17: JC Weiden-Neustadt inkl. Gst.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: JC Tirschenreuth
Titel
Los-Identifikationsnummer: 18
Beschreibung
Ort der Leistung: Tirschenreuth🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: JC Tirschenreuth
Beschreibung der Beschaffung:
“Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden,...”
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 18: JC Tirschenreuth
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣9️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Regionaldirektion Bayern
Titel
Los-Identifikationsnummer: 19
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Regionaldirektion Bayern
Beschreibung der Beschaffung:
“Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden,...”
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 19: Regionaldirektion Bayern
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Vordruck C.1)
- Erklärung zum Verzicht auf Kündigungen nach § 627 Abs. 1 BGB (Vordruck C.5)”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“besondere Dienstleistung (Sonderregime), max. zulässige Vertragslaufzeit 72 Monate” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-03-30
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Zudem sind mit dem Angebot folgende Vordrucke einzureichen:
- Erklärungen zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
- Erklärung zu fakultativen...”
Zudem sind mit dem Angebot folgende Vordrucke einzureichen:
- Erklärungen zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
- Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
- Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leiterin des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus”
Postanschrift: Regensburger Str. 104
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 911-179-5722📞
E-Mail: service-haus.einkauf-infrastruktur@arbeitsagentur.de📧
Fax: +49 911-179-908811 📠
URL: http://www.evergabe-online.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 045-128916 (2023-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 045-128916
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: AA Ansbach-Weißenburg inkl. Gst.
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ascatu GmbH
Postanschrift: Hoheneggerstr. 1
Postort: Bruchsal
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 15144333445📞
E-Mail: ausschreibung@ascatu.de📧
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2.1
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: JC Stadt Ansbach
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3.1
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: JC Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
4️⃣
Vertragsnummer: 4.1
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: JC Landkreis Roth
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
5️⃣
Vertragsnummer: 5.1
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel: AA Fürth inkl. Gst.
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
6️⃣
Vertragsnummer: 6.1
Los-Identifikationsnummer: 6
Titel: JC Fürth-Stadt
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
7️⃣
Vertragsnummer: 7.1
Los-Identifikationsnummer: 7
Titel: JC Fürth-Landkreis
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
8️⃣
Vertragsnummer: 8.1
Los-Identifikationsnummer: 8
Titel: JC Erlangen-Landkreis
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
9️⃣
Vertragsnummer: 9.1
Los-Identifikationsnummer: 9
Titel: JC Landkreis Neustadt/Aisch - Bad Windsheim
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
1️⃣0️⃣
Vertragsnummer: 10.1
Los-Identifikationsnummer: 10
Titel: AA Nürnberg inkl. Gst. und FamKa Bayern Nord
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
1️⃣1️⃣
Vertragsnummer: 11.1
Los-Identifikationsnummer: 11
Titel: JC Nürnberger Land inkl. Gst.
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
1️⃣2️⃣
Vertragsnummer: 12.1
Los-Identifikationsnummer: 12
Titel: JC Schwabach
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Medservio GmbH
Postanschrift: Schönhauser Allee 163
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10435
Telefon: +49 3050913080📞
E-Mail: tobias.ploeckl@medservio.com📧
Region: Berlin🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
1️⃣3️⃣
Vertragsnummer: 13.1
Los-Identifikationsnummer: 13
Titel: AA Schwandorf inkl. Gst.
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
1️⃣4️⃣
Vertragsnummer: 14.1
Los-Identifikationsnummer: 14
Titel: JC Schwandorf inkl. Gst.
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
1️⃣5️⃣
Vertragsnummer: 15.1
Los-Identifikationsnummer: 15
Titel: JC Amberg-Sulzbach-Rosenberg inkl. Gst.
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
1️⃣6️⃣
Vertragsnummer: 16.1
Los-Identifikationsnummer: 16
Titel: AA Weiden inkl. Gst.
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
1️⃣7️⃣
Vertragsnummer: 17.1
Los-Identifikationsnummer: 17
Titel: JC Weiden-Neustadt inkl. Gst.
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
1️⃣8️⃣
Vertragsnummer: 18.1
Los-Identifikationsnummer: 18
Titel: JC Tirschenreuth
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
1️⃣9️⃣
Vertragsnummer: 19.1
Los-Identifikationsnummer: 19
Titel: Regionaldirektion Bayern
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Stelle, bei der die Angebote bzw. Teilnahmeanträge einzureichen sind, ist die eVergabe-Plattform des Bundes, http://www.evergabe-online.de”
Quelle: OJS 2023/S 144-461621 (2023-07-24)