Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Vorlage einer geeigneter Referenz (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (netto/Jahr), des Liefer- bzw.
Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den
letzten (höchstens drei) Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
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Bitte geben Sie Namen und Kontaktdaten des Referenzgebers an.
Die Referenzen müssen einer Bewachungsdienstleistung im Bereich Asyl bescheinigen.
* Die Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen ist abhängig von der Zahl der Lose auf welche ein
Bieter Angebote abgibt. Hierbei ist folgende Staffelung vorgesehen:
o bei Angebot auf ein Los: eine Referenz
o bei Angebot auf zwei oder drei Lose: zwei Referenzen
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Eigenerklärung gem. L 124 EU Seite 12 von 12 mit dem Inhalt:
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und
auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann
gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
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Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die
vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
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Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende
Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
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Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in
Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurück gehalten
oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
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Ferner ist nach § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder eines gleichwertigen
Qualitätsmanagementsystems mit dem Angebot einzureichen. Die Bescheinigung über das bestehende
Qualitätsmanagementsystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt
worden und zum Zeitpunkt „Ende der Angebotsfrist“ gültig sein. Gleichwertige Qualitätsmanagementsysteme sind zugelassen,
wenn der Bieter die Gleichwertigkeit nachweist.
(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung!)