Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beabsichtigen einen Auftrag für eine telefonische Befragung (nachfolgend CATI) von 20.000 Erwerbstätigen zu vergeben (Dual-Frame, Netto-Interviewdauer 40 Minuten). Die Feldarbeit soll Anfang Oktober 2023 beginnen und Ende März 2024 abgeschlossen sein. Die „BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024“ (ETB 2024) wird Fragen zu den Themen Arbeit und Beruf im Wandel sowie Erwerb und Verwertung beruflicher Qualifikationen beinhalten und dabei an frühere BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragungen (ETB 2018) anschließen (der Frage-bogen der ETB 2018 ist unter https://metadaten.bibb.de/de/dataset/detail/123 abzurufen, siehe Dokumente). Das neue Erhebungsinstrument wird inhaltlich vom Auftraggeber vorgegeben und mit dem Auftragnehmer abgesprochen. Ziel ist eine repräsentative Stichprobe für erwerbstätige Personen ab 15 Jahren (ohne Auszubildende) in Deutschland. Grundgesamtheit der Untersuchung sind erwerbstätige Personen ab 15 Jahren (ohne Auszubildende) in Deutschland. Als Erwerbstätigkeit gilt dabei eine Tätigkeit, bei der regelmäßig mindestens zehn Stunden pro Woche gegen Bezahlung gearbeitet wird („Kernerwerbstätige“). Dies betrifft auch folgende Tätigkeiten, vorausgesetzt sie werden normalerweise mindestens zehn Stunden pro Woche ausgeübt: - Vergütete Beschäftigungsverhältnisse, die neben einer Qualifizierung ausgeübt werden, z.B. wenn Studierende oder Auszubildende nebenbei „jobben“ oder die Tätigkeit im Rahmen eines Referendariats oder einer Facharztausbildung erfolgt; - Tätigkeiten als mithelfende Familienangehörige; - Beschäftigungsverhältnisse, die zum Erhebungszeitpunkt wegen Mutterschutz oder aus anderen Gründen für maximal 3 Monate unterbrochen wurden. Nicht als Erwerbstätigkeit zählen dagegen: - Tätigkeiten, die notwendiger Bestandteil einer Ausbildung sind, z.B. im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung oder Lehre, einer schulischen Ausbildung, beispielsweise an einer Berufsfachschule, oder einer Beamtenausbildung für die Laufbahn des öffentlichen Dienstes oder Tätigkeiten im Rahmen eines Praktikums; - bezahlte ehrenamtliche Tätigkeiten; - Wehr- und Zivildienst; freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr. Ausländer/-innen werden einbezogen, wenn sie ausreichend deutsch sprechen. Die Befragung kann nur entfallen, wenn die Deutschkenntnisse für das Interview nicht ausreichend sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-14.
Auftragsbekanntmachung (2023-03-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Marktforschung
Referenznummer: 51021#00002#0008#0001
Kurze Beschreibung:
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beabsichtigen einen Auftrag für eine telefonische Befragung (nachfolgend CATI) von 20.000 Erwerbstätigen zu vergeben (Dual-Frame, Netto-Interviewdauer 40 Minuten). Die Feldarbeit soll Anfang Oktober 2023 beginnen und Ende März 2024 abgeschlossen sein. Die „BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024“ (ETB 2024) wird Fragen zu den Themen Arbeit und Beruf im Wandel sowie Erwerb und Verwertung beruflicher Qualifikationen beinhalten und dabei an frühere BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragungen (ETB 2018) anschließen (der Frage-bogen der ETB 2018 ist unter https://metadaten.bibb.de/de/dataset/detail/123 abzurufen, siehe Dokumente). Das neue Erhebungsinstrument wird inhaltlich vom Auftraggeber vorgegeben und mit dem Auftragnehmer abgesprochen. Ziel ist eine repräsentative Stichprobe für erwerbstätige Personen ab 15 Jahren (ohne Auszubildende) in Deutschland.
Grundgesamtheit der Untersuchung sind erwerbstätige Personen ab 15 Jahren (ohne Auszubildende) in Deutschland. Als Erwerbstätigkeit gilt dabei eine Tätigkeit, bei der regelmäßig mindestens zehn Stunden pro Woche gegen Bezahlung gearbeitet wird („Kernerwerbstätige“). Dies betrifft auch folgende Tätigkeiten, vorausgesetzt sie werden normalerweise mindestens zehn Stunden pro Woche ausgeübt:
- Vergütete Beschäftigungsverhältnisse, die neben einer Qualifizierung ausgeübt werden, z.B. wenn Studierende oder Auszubildende nebenbei „jobben“ oder die Tätigkeit im Rahmen eines Referendariats oder einer Facharztausbildung erfolgt;
- Tätigkeiten als mithelfende Familienangehörige;
- Beschäftigungsverhältnisse, die zum Erhebungszeitpunkt wegen Mutterschutz oder aus anderen Gründen für maximal 3 Monate unterbrochen wurden.
Nicht als Erwerbstätigkeit zählen dagegen:
- Tätigkeiten, die notwendiger Bestandteil einer Ausbildung sind, z.B. im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung oder Lehre, einer schulischen Ausbildung, beispielsweise an einer Berufsfachschule, oder einer Beamtenausbildung für die Laufbahn des öffentlichen Dienstes oder Tätigkeiten im Rahmen eines Praktikums;
- bezahlte ehrenamtliche Tätigkeiten;
- Wehr- und Zivildienst; freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.
Ausländer/-innen werden einbezogen, wenn sie ausreichend deutsch sprechen. Die Befragung kann nur entfallen, wenn die Deutschkenntnisse für das Interview nicht ausreichend sind.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beabsichtigen einen Auftrag für eine telefonische Befragung (nachfolgend CATI) von 20.000 Erwerbstätigen zu vergeben (Dual-Frame, Netto-Interviewdauer 40 Minuten). Die Feldarbeit soll Anfang Oktober 2023 beginnen und Ende März 2024 abgeschlossen sein. Die „BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024“ (ETB 2024) wird Fragen zu den Themen Arbeit und Beruf im Wandel sowie Erwerb und Verwertung beruflicher Qualifikationen beinhalten und dabei an frühere BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragungen (ETB 2018) anschließen (der Frage-bogen der ETB 2018 ist unter https://metadaten.bibb.de/de/dataset/detail/123 abzurufen, siehe Dokumente). Das neue Erhebungsinstrument wird inhaltlich vom Auftraggeber vorgegeben und mit dem Auftragnehmer abgesprochen. Ziel ist eine repräsentative Stichprobe für erwerbstätige Personen ab 15 Jahren (ohne Auszubildende) in Deutschland.
Grundgesamtheit der Untersuchung sind erwerbstätige Personen ab 15 Jahren (ohne Auszubildende) in Deutschland. Als Erwerbstätigkeit gilt dabei eine Tätigkeit, bei der regelmäßig mindestens zehn Stunden pro Woche gegen Bezahlung gearbeitet wird („Kernerwerbstätige“). Dies betrifft auch folgende Tätigkeiten, vorausgesetzt sie werden normalerweise mindestens zehn Stunden pro Woche ausgeübt:
- Vergütete Beschäftigungsverhältnisse, die neben einer Qualifizierung ausgeübt werden, z.B. wenn Studierende oder Auszubildende nebenbei „jobben“ oder die Tätigkeit im Rahmen eines Referendariats oder einer Facharztausbildung erfolgt;
- Tätigkeiten als mithelfende Familienangehörige;
- Beschäftigungsverhältnisse, die zum Erhebungszeitpunkt wegen Mutterschutz oder aus anderen Gründen für maximal 3 Monate unterbrochen wurden.
Nicht als Erwerbstätigkeit zählen dagegen:
- Tätigkeiten, die notwendiger Bestandteil einer Ausbildung sind, z.B. im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung oder Lehre, einer schulischen Ausbildung, beispielsweise an einer Berufsfachschule, oder einer Beamtenausbildung für die Laufbahn des öffentlichen Dienstes oder Tätigkeiten im Rahmen eines Praktikums;
- bezahlte ehrenamtliche Tätigkeiten;
- Wehr- und Zivildienst; freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.
Ausländer/-innen werden einbezogen, wenn sie ausreichend deutsch sprechen. Die Befragung kann nur entfallen, wenn die Deutschkenntnisse für das Interview nicht ausreichend sind.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Marktforschung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-03-14 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-17 📅
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 055-163666
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
Herr Hoffmann / Herr Eikel
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beabsichtigen einen Auftrag für eine telefonische Befragung (nachfolgend CATI) von 20.000 Erwerbstätigen zu vergeben (Dual-Frame, Netto-Interviewdauer 40 Minuten). Die Feldarbeit soll Anfang Oktober 2023 beginnen und Ende März 2024 abgeschlossen sein. Die „BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024“ (ETB 2024) wird Fragen zu den Themen Arbeit und Beruf im Wandel sowie Erwerb und Verwertung beruflicher Qualifikationen beinhalten und dabei an frühere BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragungen (ETB 2018) anschließen (der Frage-bogen der ETB 2018 ist unter https://metadaten.bibb.de/de/dataset/detail/123 abzurufen, siehe Dokumente). Das neue Erhebungsinstrument wird inhaltlich vom Auftraggeber vorgegeben und mit dem Auftragnehmer abgesprochen. Ziel ist eine repräsentative Stichprobe für erwerbstätige Personen ab 15 Jahren (ohne Auszubildende) in Deutschland.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beabsichtigen einen Auftrag für eine telefonische Befragung (nachfolgend CATI) von 20.000 Erwerbstätigen zu vergeben (Dual-Frame, Netto-Interviewdauer 40 Minuten). Die Feldarbeit soll Anfang Oktober 2023 beginnen und Ende März 2024 abgeschlossen sein. Die „BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024“ (ETB 2024) wird Fragen zu den Themen Arbeit und Beruf im Wandel sowie Erwerb und Verwertung beruflicher Qualifikationen beinhalten und dabei an frühere BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragungen (ETB 2018) anschließen (der Frage-bogen der ETB 2018 ist unter https://metadaten.bibb.de/de/dataset/detail/123 abzurufen, siehe Dokumente). Das neue Erhebungsinstrument wird inhaltlich vom Auftraggeber vorgegeben und mit dem Auftragnehmer abgesprochen. Ziel ist eine repräsentative Stichprobe für erwerbstätige Personen ab 15 Jahren (ohne Auszubildende) in Deutschland.
Grundgesamtheit der Untersuchung sind erwerbstätige Personen ab 15 Jahren (ohne Auszubildende) in Deutschland. Als Erwerbstätigkeit gilt dabei eine Tätigkeit, bei der regelmäßig mindestens zehn Stunden pro Woche gegen Bezahlung gearbeitet wird („Kernerwerbstätige“). Dies betrifft auch folgende Tätigkeiten, vorausgesetzt sie werden normalerweise mindestens zehn Stunden pro Woche ausgeübt:
Grundgesamtheit der Untersuchung sind erwerbstätige Personen ab 15 Jahren (ohne Auszubildende) in Deutschland. Als Erwerbstätigkeit gilt dabei eine Tätigkeit, bei der regelmäßig mindestens zehn Stunden pro Woche gegen Bezahlung gearbeitet wird („Kernerwerbstätige“). Dies betrifft auch folgende Tätigkeiten, vorausgesetzt sie werden normalerweise mindestens zehn Stunden pro Woche ausgeübt:
- Vergütete Beschäftigungsverhältnisse, die neben einer Qualifizierung ausgeübt werden, z.B. wenn Studierende oder Auszubildende nebenbei „jobben“ oder die Tätigkeit im Rahmen eines Referendariats oder einer Facharztausbildung erfolgt;
- Tätigkeiten als mithelfende Familienangehörige;
- Beschäftigungsverhältnisse, die zum Erhebungszeitpunkt wegen Mutterschutz oder aus anderen Gründen für maximal 3 Monate unterbrochen wurden.
Nicht als Erwerbstätigkeit zählen dagegen:
- Tätigkeiten, die notwendiger Bestandteil einer Ausbildung sind, z.B. im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung oder Lehre, einer schulischen Ausbildung, beispielsweise an einer Berufsfachschule, oder einer Beamtenausbildung für die Laufbahn des öffentlichen Dienstes oder Tätigkeiten im Rahmen eines Praktikums;
- Tätigkeiten, die notwendiger Bestandteil einer Ausbildung sind, z.B. im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung oder Lehre, einer schulischen Ausbildung, beispielsweise an einer Berufsfachschule, oder einer Beamtenausbildung für die Laufbahn des öffentlichen Dienstes oder Tätigkeiten im Rahmen eines Praktikums;
- bezahlte ehrenamtliche Tätigkeiten;
- Wehr- und Zivildienst; freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.
Ausländer/-innen werden einbezogen, wenn sie ausreichend deutsch sprechen. Die Befragung kann nur entfallen, wenn die Deutschkenntnisse für das Interview nicht ausreichend sind.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Soziodemografische Merkmale und Erfahrungen der Interviewer/-innen (in welchen Bereichen und wie viele Jahre (in den Kategorien <1 Jahr, 1- unter 2 Jahre, 2-3 Jahre))
Der Bieter weist die Erfahrung des eingesetzten Personals mit vergleichbaren Studien hinsichtlich Fallzahl und Zielpersonen der Befragungsform (CATI) über die Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit nach.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-04-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Bonn
Zusätzliche Informationen: Herr Hoffmann / Herr Eikel
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Güte der Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Feldarbeit und Durchführung der Erhebung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl Vergleichsstudien
Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 40
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen überdas Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftenin seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen. Verstöße, die aufgrundder Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in derBekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teiltdas BIBB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter,deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134(2) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durchdas BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BIBB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftenin seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen. Verstöße, die aufgrundder Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in derBekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teiltdas BIBB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter,deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134(2) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durchdas BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BIBB.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2023/S 055-163666 (2023-03-14)
Ergänzende Angaben (2023-03-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben