Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Standort Dessau-Roßlau, ist ein traditionsreiches Unternehmen im Bereich der DB Fahrzeuginstandhaltung. Ein Teilbereich des Unternehmens ist auf die Instandsetzung und Aufbereitung von elektrischen und elektronischen Komponenten aus elektrischen Lokomotiven, Triebwagen, Antriebseinheiten ICE, verschiedenster Fahrzeugreihen spezialisiert wo eine mechanische Bearbeitung erforderlich ist. Im speziellen handelt es sich um eine Ersatzinvestition eines Bohrwerkes aus dem Jahr 1973 für die mechanische Bearbeitung von Komponenten an elektrischen Lokomotiven wie zum Beispiel: Radsätzen mit Getrieben, Trafokessel, Fahrmotoren etc. Es soll ein neues Bohrwerk nach dem Stand der Technik beschafft werden. Darunter zählt auch eine Umhausung des Gefahrenbereiches, um die Anforderungen des Arbeitsschutzes zu erfüllen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-20.
Auftragsbekanntmachung (2023-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Drehmaschinen
Referenznummer: 22FEA63502
Kurze Beschreibung:
Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Standort Dessau-Roßlau, ist ein traditionsreiches Unternehmen im Bereich der DB Fahrzeuginstandhaltung.
Ein Teilbereich des Unternehmens ist auf die Instandsetzung und Aufbereitung von elektrischen und elektronischen Komponenten aus elektrischen Lokomotiven, Triebwagen, Antriebseinheiten ICE, verschiedenster Fahrzeugreihen spezialisiert wo eine mechanische Bearbeitung erforderlich ist.
Im speziellen handelt es sich um eine Ersatzinvestition eines Bohrwerkes aus dem Jahr 1973 für die mechanische Bearbeitung von Komponenten an elektrischen Lokomotiven wie zum Beispiel: Radsätzen mit Getrieben, Trafokessel, Fahrmotoren etc.
Es soll ein neues Bohrwerk nach dem Stand der Technik beschafft werden. Darunter zählt auch eine Umhausung des Gefahrenbereiches, um die Anforderungen des Arbeitsschutzes zu erfüllen.
Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Standort Dessau-Roßlau, ist ein traditionsreiches Unternehmen im Bereich der DB Fahrzeuginstandhaltung.
Ein Teilbereich des Unternehmens ist auf die Instandsetzung und Aufbereitung von elektrischen und elektronischen Komponenten aus elektrischen Lokomotiven, Triebwagen, Antriebseinheiten ICE, verschiedenster Fahrzeugreihen spezialisiert wo eine mechanische Bearbeitung erforderlich ist.
Im speziellen handelt es sich um eine Ersatzinvestition eines Bohrwerkes aus dem Jahr 1973 für die mechanische Bearbeitung von Komponenten an elektrischen Lokomotiven wie zum Beispiel: Radsätzen mit Getrieben, Trafokessel, Fahrmotoren etc.
Es soll ein neues Bohrwerk nach dem Stand der Technik beschafft werden. Darunter zählt auch eine Umhausung des Gefahrenbereiches, um die Anforderungen des Arbeitsschutzes zu erfüllen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drehmaschinen📦
Zusätzlicher CPV-Code: CNC-Drehmaschine📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-01-20 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-25 📅
Datum des Beginns: 2023-05-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 018-050203
ABl. S-Ausgabe: 18
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Standort Dessau-Roßlau, ist ein traditionsreiches Unternehmen im Bereich der DB Fahrzeuginstandhaltung.
Ein Teilbereich des Unternehmens ist auf die Instandsetzung und Aufbereitung von elektrischen und elektronischen Komponenten aus elektrischen Lokomotiven, Triebwagen, Antriebseinheiten ICE, verschiedenster Fahrzeugreihen spezialisiert wo eine mechanische Bearbeitung erforderlich ist.
Ein Teilbereich des Unternehmens ist auf die Instandsetzung und Aufbereitung von elektrischen und elektronischen Komponenten aus elektrischen Lokomotiven, Triebwagen, Antriebseinheiten ICE, verschiedenster Fahrzeugreihen spezialisiert wo eine mechanische Bearbeitung erforderlich ist.
Im speziellen handelt es sich um eine Ersatzinvestition eines Bohrwerkes aus dem Jahr 1973 für die mechanische Bearbeitung von Komponenten an elektrischen Lokomotiven wie zum Beispiel: Radsätzen mit Getrieben, Trafokessel, Fahrmotoren etc.
Es soll ein neues Bohrwerk nach dem Stand der Technik beschafft werden. Darunter zählt auch eine Umhausung des Gefahrenbereiches, um die Anforderungen des Arbeitsschutzes zu erfüllen.
Bohrwerk mit Tischausführung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Handelsregisterauszug nicht älter als 3 Monate beginnend vom Zeitpunkt der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb ist mit der Lieferantenselbstauskunft und Bietereigenerklärung einzureichen.
Die Lieferantenselbstauskunft und die Bietereigenerklärung sind vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Alle geforderten Nachweise/Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Lieferantenselbstauskunft und die Bietereigenerklärung sind vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Alle geforderten Nachweise/Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen: Erklärung über die Lieferung von mindestens ein Bohrwerk mit den wesentlichen technischen Eigenschaften gemäß der vorliegenden funktionalen Leistungs-beschreibung (FLB). Die Lieferung muss innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschlossene worden sein.
Referenzen: Erklärung über die Lieferung von mindestens ein Bohrwerk mit den wesentlichen technischen Eigenschaften gemäß der vorliegenden funktionalen Leistungs-beschreibung (FLB). Die Lieferung muss innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschlossene worden sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-03-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-30 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2023/S 018-050203 (2023-01-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-18 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.