Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand d. in d. Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten.
Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen (Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punktzahlen. Es können maximal 300 Punkte erreicht werden.
Maximal 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Verhandlung eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. fristgerechter Eingang
2. vollständige Bewerbungsunterlagen
3. Einreichung des TA elektronisch über die Vergabeplattform
4. Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben
5. Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV
6. Angabe gem. § 53 (8) VgV 2016, ob gewerbl. Schutzrechte bestehen o. beantragt sind
7. Angabe zur Art der Bewerbung
8. bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung
9. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer ist beizufügen,
10. Angaben zu Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen ist beizufügen,
11. Bestätigung des Nichtvorliegens von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 u. 124 GWB und Sanktionen gegen Russland
12. Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Vorlage entsprechenden Studienabschlüsse
13. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III.1.2)
14. Nichtvorliegen einer Mehrfachbewerbung: Eine MFB ist auch eine Bewerbung unterschiedl. Niederlassungen eines Büros. MFB von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedl. Niederlassungen eines Büros haben d. Ausscheiden aller MG der BG zur Folge.
15. Nachweis des Mindesthonorarumsatzes im Bereich Objektplanung Gebäude gem. Pkt. III.1.2
16. Nachweis der Mindeststandards zu den Referenzen und zum Projektteam gem. Pkt. III.1.3
17. Nachweis der beruflichen Qualifikation Projektleiter/-in sowie des restlichen Projektteams
18. keine Personalunion zwischen Projektleiter/-in und stellv. Projektleiter/in
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3 Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung (GGW) 100%, davon:
1. Referenzen, Gewichtung (GW) 50%, davon;
1.1 Referenzprojekt 1 (Mindestreferenz, Anforderungen gem. Pkt. III.1.3) GW 30%, davon:
1.1.1 Kosten (KG 300+400), GW 10%,
1.1.2 erbrachter Leistungsumfang nach HOAI §34, GW 10%,
1.1.3 Handelt es sich um einen Schulbau, GW 5%,
1.1.4 Handelt es sich um Bauen für einen öffentlichen Auftraggeber, GW 3%,
1.1.5 Handelt es sich um Bauen mit Fördermitteln, GW 2%,
1.2 Referenzprojekt 2 (Mindestreferenz, Anforderungen gem. Pkt. III.1.3) GW 20%, davon:
1.2.1 Kosten (KG 300+400), GW 10%,
1.2.2 erbrachter Leistungsumfang nach HOAI §34, GW 10%
2. Projektteam, GW 50%, davon:
2.1 persönliche Qualifikation Projektleiter/-in, GW 20%, davon:
2.1.1 Berufserfahrung: GW 10%,
2.1.2 Nachweis persönliche Referenz (Mindestreferenz, Anforderungen gem. Pkt. III.1.3): GW 10%,
2.2 persönliche Qualifikation stellv. Projektleiter/-in, GW 20%, davon:
2.2.1 Berufserfahrung: GW 10%,
2.2.2 Nachweis persönliche Referenz (Mindestreferenz, Anforderungen gem. Pkt. III.1.3): GW 10%,
2.3 Berufserfahrung Objektplaner/-in LPH 2-7: GW 5%,
2.4 Berufserfahrung Bauüberwacher/-in GW 5%.