Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) die nachfolgenden Anforderungen durch ihre unternehmensbezogenen Angaben und ggf. Nachweise zu erbringen.
a) Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen:
Die Leistungserbringung muss nicht die Bauherrenleistungen beinhalten.
Die vergleichbaren Leistungen, Referenz, sind vollständig im Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2022 nachzuweisen.
a1) Referenz Objektplanung
Definition 1
Eine Objektplanung mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (entsprechend den Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 HOAI, Teil 3)
für einen Neubau bestehend aus
mindestens zwei eingeschossigen Gebäuden,
mit hohen Planungsanforderungen (entsprechend Honorarzone IV HOAI),
mit mindestens 3.500 m² Bruttogrundfläche (BGF),
mit mindestens zwei verschiedenen Funktionsbereichen, die zu Ausbildungs- und / oder Trainingszwecken geeignet sind,
davon ein umbauter Funktionsbereich für die Ausbildung an Schusswaffen mit einer Einwirkenergie von 1.500 Joule.
oder
Definition 2
Eine Objektplanung wie in Definition 1 beschrieben, jedoch nur
für einen Neubau bestehend aus
einem eingeschossigen Gebäude,
mit durchschnittlichen Planungsanforderungen (entsprechend Honorarzone III HOAI),
mit mindestens 2.500 m² Bruttogrundfläche (BGF),
mit mindestens zwei verschiedenen Funktionsbereichen, die zu Ausbildungs- und / oder Trainingszwecken geeignet sind.
oder
Definition 3
Eine Objektplanung wie in Definition 2 beschrieben, jedoch nur
für einen Neubau
mit mindestens 1.500 m² Bruttogrundfläche (BGF),
mit mindestens zwei verschiedenen Funktionsbereichen.
b) Angaben zur Personalstruktur:
b1) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Fachkräfte und der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr.8 VgV.
b2) Angaben zu den Fachkräften der Fachrichtung, welche die Dienstleistung Objektplanung tatsächlich erbringen werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
b3) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen Führungskraft (Projektleiterin / Projektleiter) in der Fachrichtung Architektur gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV.
b4) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretenden Führungskraft (stellv. Projektleiter / stellv. Projektleiterin) in der Fachrichtung Architektur gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV.
c) Sonstiges Bewertungskriterium:
c1) Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität.