Beschreibung der Beschaffung
Tischlerarbeiten Innentüren: zusammengefassten Lieferungen und Leistungen. Für die Ausführung und Abrechnung gelten alle einschlägigen Vorschriften und DIN-Bestimmungen (neueste Ausgaben), insbesondere DIN 18299 - ATV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten: DIN 18340 - ATV Trockenbauarbeiten DIN 18340 - ATV Tischlereiarbeiten DIN 18357 - ATV Beschlagsarbeiten
DIN 13360 - ATV Metallbauarbeiten DIN 18363 - ATV Maler- und Lackierarbeiten DIN 18364 - ATV Korrosionsschutzarbeiten an Stahl - und Aluminiumbauten Weiterhin gelten die Richtlinien der Fachverbände und die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller
(Werksvorschriften). AUSFÜHRUNG Die Ausführung hat nach den Plänen des Architekten zu erfolgen. Diese werden dem AN ausschließlich in digitaler Form über einen vom AG zur Verfügung gestellten Datenraum (sharepoint) zur Verfügung gestellt, das Bereitstellen der Pläne in Papierform obliegt dem AN. Kosten hierfür sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Die gestalterischen Vorgaben des Architekten sind verbindlich einzuhalten. Angaben zu Profilabmessungen und Konstruktionsmerkmalen sind zu berücksichtigen. Das Angebot umfasst die Lieferung, Lagerung, Beförderung aller Materialien und Baustoffe zur Einbaustelle, die Herstellung und die fertige Ausführung der beschriebenen Leistungen, einschließlich der Arbeitsvorbereitung und aller erforderlichen Neben- und Nacharbeiten. Vom AN Gerüstarbeiten wird ein Fassadengerüst aufgestellt und vorgehalten, Bauaufzug und Kran werden nicht zur Verfügung gestellt. Für darüber hinaus vom AN benötigte Gerüste, Arbeitsbühnen, Hebezeuge, Hilfsgeräte aller Art, etc., hat der AN selbst zu sorgen, sofern diese nicht gesondert ausgeschrieben sind. Kosten hierfür sind in den EP
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Dabei sind die Geräteabmessungen und der dadurch erforderliche Aufstellplatz der Örtlichkeit anzupassen und mit dem AG bzw. der Objektüberwachung abzustimmen. Die Leistungen sind abschnittsweise und zeitversetzt in mehreren Teilabschnitten gemäß Bauablaufplan bzw. nach Angabe des Auftraggebers auszuführen. Die Kosten für die Ausführung in mehreren und zeitversetzten Arbeitsgängen sowie der mehrmalige An- und Abtransport von Material und Mannschaft ist einzukalkulieren. Parallel laufende Arbeiten anderer Gewerke sind gem. Bauzeitenplan zu berücksichtigen. Sämtliche Holzzargen sind mit einer druckfesten Hinterklotzung aus Holzwerkstoffen > B2 zu hinterfüllen. Nachweise der Klimaklassen und Beanspruchungsgruppen ist durch Vorlage von Prüfzeugnissen eines amtlich erkannten Prüfungsinstitut nachzuweisen. Stoffe und Bauteile, die nach den behördlichen Vorschriften einer Zulassung bedürfen, müssen amtlich zugelassen sein und den Zulassungsbestimmungen am Verwendungszweck entsprechen. Bei Türelementen ist das zeitlich versetzte Montieren von Zargen, Türblättern, Beschlägen und Dichtungen in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle Zargen werden auf den fertigen Estrich montiert. Abweichende Montageabläufe nur in Absprache mit der örtlichen Objektüberwachung. Alle Dichtungsstoffe müssen alterungsbeständig, rückprallelastisch, ozonbeständig, lackneutral und resistent gegen Reinigungsmittel sein. Bauseitig sind, falls in der Leistungsbeschreibung nicht besonders beschrieben, keine Vorrichtungen zur Verankerung vorgesehen. Sofern in den Positionen nicht anders vermerkt, sind sämtliche Anschlüsse an das Bauwerk mit Dübeln in ausreichender Länge und Unterlegungen vorzusehen, falls erforderlich sind Ankerlöcher herzustellen. Dieses ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nach Einbau der Bekleidungen und Türblätter ist dem AG eine schriftliche Pflegeanweisung zu übergeben. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung des jeweils geforderten dB-Wertes zu gewährleisten. Anfallende Stoffe sind nach den abfallrechtlichen Vorschriften zu beseitigen und zu entsorgen. Container-, Abfuhr- und Deponiekosten sind einzukalkulieren. Technische Produktinformationen und Sicherheitsdatenblätter verwendeter Erzeugnisse sind dem AG in 2-facher Ausfertigung vorzulegen und zu übergeben. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Gerüste, Rollgerüste, Arbeitsbühnen sind nach den aktuellen Bestimmungen der Berufsgenossenschaft sowie den jeweiligen Herstellervorschriften auf- und abzubauen sowie vorzuhalten. NEBENLEISTUNGEN
Ergänzend zur VOB/C und ATV sind auch folgende Leistungen Nebenleistungen: Die Vorlage von Qualitäts- und Materialnachweisen. Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan als Balkendiagramm über seine vertraglichen Leistungen zu
erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen u. überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber 12 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in digitaler Form zu übermitteln. Container-, Abfuhr- und Deponiekosten sind einzukalkulieren. Die Auflagen der jeweils der entsprechenden Schuttart anzufahrenden Deponien sind zu berücksichtigen. Die Materialien sind zu klassifizieren und im Sinne des Abfallbeseitigungsgesetzes und nach den Auflagen der zuständigen Behörde zu behandeln. Nachweise der Entsorgung sind vorzulegen. ABRECHNUNG Es wird nach Abrechnungszeichnungen abgerechnet, die der AN schuldet. Abschlagsrechnungen sind jeweils mit steigendem Aufmaß gemäß Leistungsverzeichnis/ Auftrags-LV zu erstellen und einzureichen. Stundenlohnarbeiten werden nur dann anerkannt, wenn deren Ausführung vorher durch den Auftraggeber angeordnet wurde. Nachweise für Stundenlohnarbeiten müssen täglich zum Abzeichnen vorgelegt werden. Anlagen siehe separate Planliste
Ende ZTV