Beschreibung der Beschaffung
Der AG beabsichtigt den Neubau der Berlinertordammbrücke über den Gleisen der DB Netz AG, den Stationsanlagen der DB Station & Service AG sowie der Bundesstraße B75.
Der Ersatzneubau erfolgt in zwei Bauabschnitten. Im ersten Abschnitt wird der südliche Teil der Brücke zurückgebaut und erneut. Auf dem verbleibenden nördlichen Bauwerksteil wird der öffentliche Verkehr abgewickelt. Im zweiten Bauabschnitt folgt der Neubau des nördliche Brückenteils, bevor die beiden Brückenteile mittels Lückenschluss zu einem einteiligen Überbau verbunden werden. Im Zuge des abschnittsweisen Neubaus werden Verkehrsanlagen sowie Anlagen der DB Netze temporär als auch dauerhaft umgebaut. Betroffene Anlagen der DB Netze sind u.a. Oberleitungsanlagen, Leit- und Sicherungstechnik, Stromschiene, Telekommunikationstechnik, Oberbau und Bahnsteiganlagen betroffen.
Die separate Vergabe der Leistungen zur baulichen Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt in fünf Hauptlosen sowie Einzelausschreibungen spezielleren und kleineren Umfangs. Die Hauptlose beinhalten:
- Konstruktiver Ingenieurbau, Verkehrsanlagen, Nebengewerke
- Verkehrssicherungsmaßnahmen
- Oberleitungsanlagen
- Stromschiene
- Sicherungsmaßnahme Bahnbereich.
Die Bauzeit der Gesamtbaumaßnahme beträgt ca. 5 Jahre, beginnend voraussichtlich im August 2023.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Bauüberwachungsleistungen für die Ausführung o.g. benannten Bauleistungen.
Der Bauablauf ist so zu organisieren, dass möglichst geringe Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs und der Anlieger entstehen. Beeinträchtigungen des Schienenverkehrs außerhalb der Sperrzeiten sind zwingen zu vermeiden. Die Bauarbeiten sind in der Regel werktags (montags bis samstags) tagsüber (7.00 Uhr bis 20.00 Uhr) auszuführen. Für alle Arbeiten in Sperrzeiten für S-Bahn- und Fernbahngleise ist ein 24 h Schichtbetrieb (Werk- sowie Sonn- und Feiertags) einzuplanen und zu kalkulieren. Für alle Arbeiten in Vollsperrungen ist ein 24 h Schichtbetrieb (Werk- sowie Sonn- und Feiertags) zu planen und zu kalkulieren.
Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen der EIU sind so zu bauen, zu ändern, instand zu halten und zu nutzen, dass die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die besonderen Anforderungen, die aus dem Bahnbetrieb herrühren, gewährleistet sind.
Die Bauüberwachung hat die vertraglich vereinbarten fachtechnischen/bauvertraglichen Überwachungsleistungen zu erbringen und die entsprechenden Hinweise und Erläuterungen in den Rahmenbedingungen der ZVB-Bauüberwachung zu beachten sowie bei Vorliegen/Eintreten der geschilderten Ereignisse/Umstände die erforderlichen Maßnahmen/Leistungen zu veranlassen bzw. zu erbringen.
Die Übertragung von Leistungen in der Funktion als Bauüberwacher Bahn gem. VV-Bau bzw. BAU-STE des EBA setzt voraus, dass die damit beauftragten Personen ein der jeweiligen Baumaßnahme entsprechendes Anforderungsprofil gem. der VV'en vorweisen kann und vom Bauherren/ Vorhabenträger ausdrücklich bevollmächtigt sind.