Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Die einzureichenden Referenzen müssen jeweils die Lieferung von Ausstattung für Medizin- oder Katastrophenschutz-, oder Feuerwehr-, Militär oder Polizeizwecke
o in Koffern, Rucksäcken, Taschen oder gleichwertigen transportablen Behältnissen
o mit einem Auftragswert von je Referenz in Höhe von mindestens 150.000 € netto aufweisen.
o In einer der Referenzen muss darüber hinaus die Lieferung an einen Empfänger in Deutschland erfolgt sein.
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Bei Rahmenvereinbarungen, Optionen oder zeitlich gestaffelten Auslieferungen ist es ausreichend, wenn die bereits abgeschlossenen Teillieferungen jeweils den Gesamtwert von mindestens 150.000 € netto er¬reichen.
• Sofern keine Referenzen mit einem geeigneten Liefergegenstand (s. oben) an einen deutschen Empfänger nachgewiesen werden können, kann diese Fähigkeit auch durch Vor¬lage zusätzlicher Referenzen beliebiger Lieferleistungen mit entsprechenden Auftrags¬wert (s. oben) nachgewiesen werden.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "05_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte sofern erforderlich mehrfach.
• Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Qualitätsmanagement
Sie müssen ein Qualitätssicherungssystem, das
- nach DIN EN ISO 13485 oder
- nach DIN EN ISO 9 001
zertifiziert ist, einsetzen. Gleichwertige Systeme werden ebenfalls akzeptiert.
Erklären Sie in einer selbst zu erstellenden Erklärung, dass Sie ein solches Qualitätssicherungssystem einsetzen und welches, oder legen die entsprechenden Zertifikate vor.
Setzen Sie ein anderes als ein Qualitätssicherungssystem nach ISO 9001 oder 13 485 ein, stellen Sie dessen Gleichwertigkeit zu den in der ISO 9001 oder 13 485 beschriebenen Qualitätssiche-rungssystemen dar.