Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.) Darstellung der Zahl der in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten
Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte)
2.) Eignungsnachweise für die in der Grünflächenpflege eingesetzten Mitarbeiter- /Innen mit Leitungsfunktion. Die MA müssen in den
Bereichen Gartenbau und/oder Garten- u. Landschaftsbau adäquat qualifiziert sein (Meister, Techniker, abgeschlossenes Bachelor- oder
Masterstudium Gartenbau, Landespflege, Landschaftsarchitektur).
3.) Arbeitsschutz-Management-System (AMS) – Nachweis der Begutachtung durch die Gartenbau-Berufsgenossenschaft
4.) Die Erreichbarkeit des AN ist Mo- Fr, 7 – 16 Uhr zu gewährleisten.
5.) Werden Mängel zur Leistungsausführung beim AN durch Mieter oder den AG angezeigt, so sind die Mängel innerhalb von 48 Stunden zu
beheben und per Fotodokumentation nachzuweisen. Für Sofortmaßnahmen (Verkehrssicherung) ist es Voraussetzung, dass der AN
innerhalb von 60 Minuten am Einsatzort sein kann.
6.) Vertragssprache ist deutsch. Projektleitung sowie Vorarbeiter müssen der deutschen Sprache mächtig sein, bei Zweifeln auf Seiten des
AG kann das Vorlegen einer entsprechenden Qualifizierung gefordert werden (Projektleitung B2, Vorarbeiter A2).
7.) Darstellung, welche Leistungen ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung.
8.) Vergleichbare Referenzprojekte mit folgenden Angaben:
- 3 Referenzen von 3 unterschiedlichen Auftraggebern für die Erbringung von Leistungen im Bereich Gartenpflege in vergleichbarer
Größenordnung
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte sollen folgende Unterangaben vollständig gemacht werden:
- Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort
- Angabe von Auftraggeber (Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Beschreibung der Art und des Leistungsumfanges
- Bei Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmern: Auftragnehmer (Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des
Nachunternehmers)
- Angabe des Auftragssumme (brutto)
- Angabe des Ausführungszeitraums (von/bis)
Sämtliche Nachweise sind in deutscher Sprache (oder bei Nachweisen in anderer Sprache mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: werden für wesentliche Hauptleistungen Nachunternehmer eingesetzt, ist die Eignung auch für diese nachzuweisen, d. h. es sind für jeden Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag die in 3.1) genannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls einzureichen.