Compliance-Dienstleister

Erste Abwicklungsanstalt AöR

Die EAA gilt gem. § 8a Abs. 5 StFG als Verpflichtete im Sinne des § 2 Abs. 1 Geldwäschegesetz ("GWG"). Weite Teile der Verpflichtungen unter dem GWG nimmt die EAA selbst wahr (Funktion des Geldwäschebeauftragten, GWG-Risikoanalyse, interne Sicherungsmaßnahmen, Durchführung eines tägli-chen Geschäftspartnermonitorings, Abgabe von Verdachtsmeldungen). Die EAA bietet keine Zahlungs-dienstleistungen an. Ihre Zahlungen wickelt für die EAA die J.P. Morgan SE ab, bei der die EAA auch ihre Konten und Depots führt. Die EAA ist derzeit seitens der Aufsicht von der Verpflichtung zur Durchführung eines (nachgelagerten) Transaktionsmonitorings befreit. Die vorliegende Ausschreibung betrifft daher die externe Erbringung der folgenden Services nach dem GWG: KYC-Services bestehend aus Neukundenprüfung, Bestandkundenprüfung (Rolling Review) sowie der Einhaltung der verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem GWG unter Einsatz eines IT-gestützten KYC-Systems

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-11-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-11-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Compliance-Dienstleister
Kurze Beschreibung:
Die EAA gilt gem. § 8a Abs. 5 StFG als Verpflichtete im Sinne des § 2 Abs. 1 Geldwäschegesetz ("GWG"). Weite Teile der Verpflichtungen unter dem GWG nimmt die EAA selbst wahr (Funktion des Geldwäschebeauftragten, GWG-Risikoanalyse, interne Sicherungsmaßnahmen, Durchführung eines tägli-chen Geschäftspartnermonitorings, Abgabe von Verdachtsmeldungen). Die EAA bietet keine Zahlungs-dienstleistungen an. Ihre Zahlungen wickelt für die EAA die J.P. Morgan SE ab, bei der die EAA auch ihre Konten und Depots führt. Die EAA ist derzeit seitens der Aufsicht von der Verpflichtung zur Durchführung eines (nachgelagerten) Transaktionsmonitorings befreit. Die vorliegende Ausschreibung betrifft daher die externe Erbringung der folgenden Services nach dem GWG: KYC-Services bestehend aus Neukundenprüfung, Bestandkundenprüfung (Rolling Review) sowie der Einhaltung der verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem GWG unter Einsatz eines IT-gestützten KYC-Systems
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung
Interne Kennung: #1
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:startup#
Postanschrift: Erste Abwicklungsanstalt
Friedrichstr. 84
Postleitzahl: 40217
Stadt: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag für den Compliance-Dienstleister ("Compliance-Servicevertrag") wird mit einer Laufzeit vom 01.01.2025 bis zum 31. Dezember 2030 geschlossen. Die EAA kann den Vertrag einseitig bis zum 31. Dezember 2034 (1. Verlängerungsoption) und danach einseitig bis zum 31. Dezember 2036 (2. Verlängerungsoption) verlängern.
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Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-21 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 190
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die EAA behält sich vor, Bewerber unter angemessener Fristsetzung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Eine Verpflichtung zur Nachforderung besteht nicht. Entscheidet sich die EAA zur Nachforderung von Unterlagen, so wird sie diskriminierungsfrei alle Bewerber, die fristgerecht einen (unvollständigen) Teilnahmeantrag eingereicht haben, zur Nachreichung von Erklärungen (Angaben) und Nachweisen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern. Den Bewerbern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die EAA eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Die optionale Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der EAA für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: A7 Erklärung zum Datenschutz und Eigenerklärung zum Interessenkonflikt sowie der Einhaltung von Sanktionen A9 Angaben zum Gesamtumsatz: Netto-Jahresumsatz, jeweils bezogen auf die letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022) Mindestvorgabe: Netto EUR 1.000.000,00 bzw. in Eurogegenwert im Durchschnitt der letzten zwei Jahre. A10 Angaben zum Umsatz im Bereich KYC-Services: Netto-Jahresumsatz im Bereich KYC-Services, jeweils bezogen auf die letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022) Mindestvorgabe: EUR 500.000,00 Netto-Umsatz bzw. in Eurogegenwert im Durchschnitt der letzten 2 Jahre. A11 Angaben zur Mitarbeiterkapazitäten (VAK) im Bereich KYC-Services: Anzahl der fest angestellten, ggf. sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterkapazitäten (Vollzeitarbeitskräfte bezogen auf 220 Arbeitstage im Jahr ("VAK")) für den Bereich KYC-Services per Geschäftsjahresende jeweils bezogen auf die letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022) Mindestvorgabe: 5 (fünf) fest angestellten, ggf. sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterkapazitäten im Durchschnitt der letzten 2 Jahre. A12 Vorlage Deckungszusage Berufshaftpflichtversicherung: Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft muss eine Deckungszusage der Berufshaftpflichtversicherung oder Vermögensschadensversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer (einfache Kopie ausreichend) vorlegen. Mindestvorgabe: Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft muss eine Deckungszusage der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer (einfache Kopie ausreichend) vorlegen, aus welcher hervorgeht, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 2.500.000,00 (zweieinhalb Millionen) im Zusammenhang mit der Erbringung der konkret ausgeschriebenen Leistungen besteht. Die Deckungszusage ist separat einzureichen (einfache Kopie ausreichend).
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Unternehmensdarstellung Beschreibung des Unternehmens des Bewerbers sowie seiner wesentlichen Geschäftsfelder. Darstellung der Geschäftstätigkeiten des Bewerbers in den Bereichen KYC-Services und Monitoring. Darstellung der Unternehmensstruktur des Bewerbers, einschließlich aller obersten Muttergesellschafter mit einem Anteil von 5 % oder mehr. Der Bewerber verfügt über ausreichende Ressourcen, um die Leistungen im Auftragsfall über den angegebenen Zeitraum von 10+ Jahren zu gewährleisten. Der Nachweis ist durch Vorlage der Jahresabschlüsse auf Einzelunternehmens- sowie Konzernebene aus den letzten zwei Jahren zu erbringen. Bei Konzerngesellschaften, die nicht die Obergesellschaft im Konzern sind und für die kein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht, ist zusätzlich eine Absichtserklärung einer entsprechenden Patronatserklärung der Konzernmutter oder einer vergleichbaren Absicherung mit dem ersten Angebot vorzulegen. - Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Registernachweis (nicht älter als 12 Monate, Kopie ausreichend) - Geschäftsberichte der letzten zwei Geschäftsjahre, jeweils mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers - Ggf. Absichtserklärung zur Patronatserklärung der Konzernmutter oder vergleichbar
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: A13 Referenz über die spezifische Leistung: Für die Eignung müssen Referenzen gem. den unten stehenden Vorgaben sechs Mindestkriterien erfüllen. Sofern der Nachweis nicht anhand einer einzigen Referenz innerhalb der letzten drei Jahre (2020, 2021, 2022 oder neuer) nachgewiesen werden kann, ist der Nachweis der Eignung auch anhand von bis zu drei einzelnen Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre (2020, 2021, 2022 oder neuer) zulässig, wenn dieses Referenzenbündel in Summe die sechs Mindestkriterien abdeckt. Die Referenz(en) müssen folgende Mindestkriterien erfüllen: 1. Erbringung von Leistungen als Business Process Outsourcing / Shared-Service-Provider ("BPO-Leistungen") im Bereich von KYC-Services bei einem Kunden aus dem Bank- bzw. Finanzbereich 2. Durchführung der Neukundenprüfung 3. Durchführung der Bestandskundenprüfung (Rolling Review) 4. Durchführung des Geschäftspartnerscreening 5. Nutzung eines IT-gestützten KYC-Systems mit Kunden-Datenbank im Rahmen der Erbringung von KYC-Services 6. Durchführung der Migration und/oder Integration von bereits vorhandenen KYC-Daten
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für alle hier ausgeschrieben Leistungsblöcke gilt, dass die EAA plant, den jeweiligen Standard des Bieters bei der Leistungserbringung so weit wie möglich, insbesondere rechtlich zulässig, zu übernehmen. Die Bieter sind in ihrem Vorgehen bei der Leistungserbringung insofern grundsätzlich frei, sofern sie die erforderlichen Resultate erzielen und die Leistung gemäß banküblichen und gesetzlich und behördlich geforderten Prozessen, Methoden, Verfahren und Standards erbracht wird. Weicht der Bieter von diesen Vorgaben ab, droht der Ausschluss seines Angebots.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Erste Abwicklungsanstalt AöR
Nationale Registrierungsnummer: 05111-991-19
Postanschrift: Friedrichstrasse 84
Postleitzahl: 40217
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Recht & Compliance
E-Mail: ausschreibung@aa1.de 📧
Telefon: +49 21191345916 📞
Fax: +49 21191345789 📠
URL: http://www.aa1.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.aa1.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YEBY19S20LKC/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YEBY19S20LKC 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YEBY19S20LKC 🌏
Die Höchstzahl der Bewerber, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden, ist festgelegt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 190
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Maximale Verlängerungen: 2

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YEBY19S20LKC
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 22894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 223-703894 (2023-11-17)