Deckungsprüfung Norddeutsche Landesbank - Girozentrale

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Deckungsprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG i. V. m. § 3 Absatz 1 Satz 3 PfandBG bei der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-02-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-02-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Referenznummer: 2022/0582-000
Kurze Beschreibung:
Deckungsprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG i. V. m. § 3 Absatz 1 Satz 3 PfandBG bei der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Betriebsprüfung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postanschrift: Graurheindorfer Straße 108
Postleitzahl: 53117
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bafin.de 🌏
E-Mail: vergabe@bafin.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4G6L08/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4G6L08 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-08 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 031-090164
ABl. S-Ausgabe: 31
Zusätzliche Informationen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen In der Erklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB erklärt der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft 1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende Unternehmen keine Geldbuße gem. § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, 2. dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt, 3. dass im Hinblick auf das bietende Unternehmen keiner der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt. Erklärung zu § 19 MiLoG Es ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG abzugeben, mit der der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist/sind. Erklärung zu § 21 AEntG Es ist eine Erklärung zu § 21 AEntG abzugeben, mit der der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist/sind. Außerdem erklärt er, dass keine noch nicht geahndete schwerwiegende Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG begangen wurde. Erklärung zu § 21 SchwarzArbG Es ist eine Erklärung zu § 21 SchwarzArbG abzugeben, mit der der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten drei Jahren nicht nach den in § 21 SchwarzArbG genannten Vorschriften zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist/sind. Des Weiteren ist zu erklären, dass die Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, das angesichts der Beweislage keinen vernünftigen Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung seinerseits nach den in § 21 Abs. 1 SchwarzArbG genannten Vorschriften lässt, nicht zu erwarten ist. Erklärung zu § 98c AufenthG Es ist eine Erklärung zu § 98c AufenthG abzugeben, mit der der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten fünf Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Drittes Buch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist/sind oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt wurde/n. Erklärung wegen Artikel 5k EU-VO Nr. 833/2014 Sanktionen Es ist eine Erklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014 Sanktionen abzugeben, mit der der Bieter u.a. erklärt, dass er nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört. Angaben zum Bieter Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" zu machen, die dem Angebot beiliegen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebotes. Diese Daten werden zur Auskunft aus dem Wettbewerbsregister genutzt. Diese Anlage ist bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4G6L08
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 147 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 147 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei dem Bieter bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft muss es sich um:
- eine/n ordentlich bestellte/n Wirtschaftsprüfer/-in oder
- eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
handeln, der/die oder deren Prüfer bereits Deckungsprüfungen bzw. Jahresabschlussprüfungen bei CRR-Kreditinstituten oder Prüfungen des Kreditgeschäfts nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG bei CRR-Kreditinstituten durchgeführt hat/haben, in 2021 Jahresabschlussprüfer bei einem Unternehmen gewesen ist/sind, welches kapitalmarktorientiert i.S.d. § 264d HGB ist oder war, und bis spätestens vier Monate nach Abschluss des letzten Geschäftsjahres einen Transparenzbericht nach Art. 13 der VO (EU) Nr. 537/2014 ver-öffentlicht hat/haben.
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Außerdem muss der/die ordentlich bestellte Wirtschaftsprüfer/in oder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in das Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingetragen sein. Sofern der/die Wirtschaftsprüfer/in oder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er/sie niedergelassen ist (sofern einschlägig), eintragungspflichtig ist, ist auf gesonderte Anforderung der BaFin ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister des Heimatlandes vorzulegen (soweit zutreffend).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Prüfer müssen - als Gesamtteam - besondere Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden für die konkrete Deckungsprüfung geforderten Kompetenzbereichen nachweisen:
- Hypothekendarlehen Deutschland,
- Hypothekendarlehen im europäischen Ausland
- Deckungswerte i.S.d. § 20 PfandBG mit Darlehensneh-mern/Gewährleistenden
- in Deutschland
- im europäischen Ausland
- in Japan
- in Kanada
- in den USA.
Jedes Mitglied des Prüfungsteams, das Kenntnisse und Erfahrungen in einem der oben genannten Kompetenzbereiche aufweist, muss mindestens 50 % seiner/ihrer Arbeitszeit vor Ort tätig sein.
Mindestens 60 % der eingesetzten Prüfer müssen sog. erfahrene Prüfer sein, durch die mindestens 50% der auftragsbezogenen Arbeitszeit (in Stunden) geleistet werden muss.
Als erfahrener Prüfer gilt, wer mindestens drei Deckungsprüfungen (oder vergleichbare Prüfungen von Immobiliendarlehen und Krediten an Staaten, andere Gebietskörperschaften oder sonstige öffentliche Stellen) in den letzten fünf Jahren mit durchgeführt hat und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung aufweist.
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Der für den Auftrag vorgesehene verantwortliche Wirtschaftsprüfer und der Prüfungsleiter müssen erfahrene Prüfer i.S. der oben genannten Definition sein sowie besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Prüfung von Realkrediten nebst Methodik der Immobilienbewertung, insbesondere der Beleihungswertermittlung, sowie der Methodik der Immobilienbewertung im Ausland sowie der Darlehensbesicherung (europäisches Ausland) besitzen und sind in § 10 des Vertrages zu benennen.
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Des Weiteren wird erwartet, dass die vorgenannten Personen über Kenntnisse im Recht der Kreditfinanzierung öffentlicher Aufgaben nach inländischem Recht und ausländischen Rechtssystemen (europäisches Ausland, Japan, Kanada und USA) verfügen.
Ausgeschlossen ist, wer Jahresabschlussprüfer des Instituts ist oder in den letzten drei Jahren gewesen ist. Ferner sind Prüfer ausgeschlossen, die wegen Ausschlussgründen nach § 319 Abs. 2 bis 4 HGB zum Zeitpunkt der Ausschreibung von der Abschlussprüfung ausgeschlossen wären, jedoch wegen Tätigkeiten i. S. v. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB nur, soweit diese sich auf den Gegenstand der ausgeschriebenen Prüfung nicht nur unwesentlich aus-gewirkt haben. Ausgeschlossen sind auch Prüfer, die im letzten Jahr vor der Prüfungsanordnung bei dem Institut selbst Prüfungen nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG, vergleichbare, von europäischen Institutionen beauftragte Prüfungen oder Beratungsaufträge durchgeführt oder Beratungs- oder Bewertungsleistungen erbracht oder bei der Durchführung der Internen Revision verantwortlich mitgewirkt haben, jedoch nur, sofern diese Tätigkeiten Berüh-rungspunkte zum Pfandbriefgeschäft aufweisen. Dies gilt auch, wenn eine Person, mit welcher der Prüfer seinen Beruf gemeinsam ausübt, oder eine bei ihm beschäftigte Person ausgeschlossen ist.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-04-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-03-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des eingereichten Prüfungskonzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat ZII 6
Internetadresse: www.bafin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4G6L08/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
In der Erklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB erklärt der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft
1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende Unternehmen keine Geldbuße gem. § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,
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2. dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt,
3. dass im Hinblick auf das bietende Unternehmen keiner der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
Erklärung zu § 19 MiLoG
Es ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG abzugeben, mit der der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist/sind.
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Erklärung zu § 21 AEntG
Es ist eine Erklärung zu § 21 AEntG abzugeben, mit der der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist/sind.
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Außerdem erklärt er, dass keine noch nicht geahndete schwerwiegende Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG begangen wurde.
Erklärung zu § 21 SchwarzArbG
Es ist eine Erklärung zu § 21 SchwarzArbG abzugeben, mit der der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten drei Jahren nicht nach den in § 21 SchwarzArbG genannten Vorschriften zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist/sind. Des Weiteren ist zu erklären, dass die Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, das angesichts der Beweislage keinen vernünftigen Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung seinerseits nach den in § 21 Abs. 1 SchwarzArbG genannten Vorschriften lässt, nicht zu erwarten ist.
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Erklärung zu § 98c AufenthG
Es ist eine Erklärung zu § 98c AufenthG abzugeben, mit der der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten fünf Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Drittes Buch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist/sind oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig
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Tagessätzen verurteilt wurde/n.
Erklärung wegen Artikel 5k EU-VO Nr. 833/2014 Sanktionen
Es ist eine Erklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014 Sanktionen abzugeben, mit der der Bieter u.a. erklärt, dass er nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört.
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Angaben zum Bieter
Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" zu machen, die dem Angebot beiliegen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebotes. Diese Daten werden zur Auskunft aus dem Wettbewerbsregister genutzt.
Diese Anlage ist bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4G6L08

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen.
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Rügen der Bieter, in denen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
oder über den Kommunikationskanal zu dieser Ausschreibung im Deutschen Vergabeportal (DTVP)
oder per E-Mail: vergabe@bafin.de
oder per Fax: 0228/4108-63580
Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postanschrift: Graurheindorfer Straße 108
Postleitzahl: 53117
E-Mail: vergabe@bafin.de 📧
Internetadresse: www.bafin.de 🌏
Quelle: OJS 2023/S 031-090164 (2023-02-08)