Beschreibung der Beschaffung
1. Anforderungen an die RWM:
Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung des Q-Siegels nachzuweisen. Alle Prüfungen und Zertifizierungen müssen durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle erfolgt sein. Die Nachweise sind in Form von Zertifikatskopien mit Angebot einzureichen.
Für alle Warnmelder und für die unmittelbaren Zubehörprodukte zu RWM ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren mit Angebot vorzulegen.
Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung, Abstände etc.) der DIN 14676- 1:2018-12 verbindlich.
Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Einheitspreis „Demontage, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines RWM“ versteht sich inkl. Anschaffung, Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl. programmierter betriebsfertiger Montage des RWM. Im Falle von verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis inkl. Kabel absetzen, einführen und auflegen.
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Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C, einsetzbar. Er ist zugelassen nach Gerätenorm DIN EN 14604 und besitzt das Qualitätslabel Q gemäß vfdb Richtlinie 14-01. Folgende Leistungsmerkmale sind durch den Funkmelder und den dazu gehörigen Funkgeräten (z.B. Funkmodul) mindestens zu erfüllen:
- Optisches Detektionsverfahren,
- Fest integrierte, nicht austauschbare 10-Jahresbatterie,
- Alarmsignal mit mind. 85dB (Schalldruck in 3m Abstand) bei Auslösung,
- Umfeld-/ Abstandsüberwachung zur Erkennung von Gegenständen im Umfeld von mind. 50 cm, die Raucheintritt behindern,
- Nachführung der Ansprechempfindlichkeit der Rauchkammer gegen Verschmutzung und Verstaubung,
- zyklischer Selbsttest des Melders,
- großer Testknopf (Stummschaltung von Täuschungsalarmen etc.),
- zeitlich begrenzte Deaktivierung eines ungewollten Alarmes manuell am Melder durch den Benutzer möglich,
- Ereignisspeicherung und -übertragung u. a. für Alarm-, Verschmutzungsentstehung und Fehlerdokumentation,
- Selbstüberwachung mit Störungsanzeige,
- Manueller Gerätetest mittels Prüftaste,
- Demontageerkennung,
- ein Integriertes Funkmodul zur Ferninspektion (als offenes, OMS-konformes und dadurch interoperables System) gemäß Anforderungen der DIN 14676-1
- Übertragung der automatischen Prüfergebnisse an Funkablesegeräte,
- Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14676,
- CE Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie.
Nachfolgende Daten werden normenkonform zur DIN 14676-1 Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C erfasst und vom Funkmodul ausgesendet:
- Batteriestatus, Betriebsdauer, Sensorstatus,
- Demontage, funktionsrelevante Beschädigungen,
- Funktion des Warnsignals,
- Umfeld-/Abstandsüberwachung,
- Datum und Uhrzeit der Ferninspektion,
- Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen auf freien Raucheintritt.
Weitere nicht melderspezifische Daten, welche die Privatsphäre der Wohnungsnutzer verletzen könnten, werden nicht erfasst.
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2. Demontage/Montage der RWM
Die in den Wohnungen vorhandenen RWM sind im ersten Vertragsjahr einmalig zu demontieren und durch einen fabrikneuen RWM zu ersetzen. Die demontierten RWM sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz fachgerecht und umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN 14676-1 & 2:2018-12, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche Ausführungsbestimmungen festgelegt.
Die Montage hat durch Schraubmontage zu erfolgen. Andere Montagearten sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG zulässig. Die Ausführung von Bohrungen haben grundsätzlich bauwerkschonend zu erfolgen. Die hierfür verwendeten Maschinen müssen zur Vermeidung von Verschmutzungen und Staubemissionen über einen Filter der Staubklasse H verfügen. Bohrungen in Decken sind von unten auszuführen. Sämtliche Hilfsgeräte, wie z. B. Leitern, Maschinen, Werkzeuge, etc., die für die ausgeschriebenen Arbeiten benötigt werden, sind von dem AN vorzuhalten.
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Zu den Leistungen des AN hinsichtlich der Montage von RWM pro Wohnung gehören auch:
- die Einweisung der Wohnungsnutzer in die Funktion der installierten RWM sowie die Einweisung in ihre Mitwirkungspflichten, die RWM betreffend
- die Übergabe von Betriebsanleitungen und Pflegehinweisen,
- eine Anleitung (üblicherweise ein Piktogramm) zum „Verhalten im Brandfall“ und
- die Fertigung eines Einweisungs- und Übergabeprotokolls.
Das Übergabeprotokoll liegt je WE pro Wohnung vor, wird dem Mieter/Nutzer zur Unterschrift vorgelegt und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. Es dient gleichzeitig als Anzeige gegenüber der AG, dass der AN die Leistung fertig gestellt hat und die Abnahme erfolgen kann. Die Anzeige hat nach Fertigstellung einer WE innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Nach dem Einbau und der Inbetriebnahme im ersten Vertragsjahr ist, entsprechend der beigefügten Vorlage (siehe Anlage Musterbestandsliste) für jede Wirtschaftseinheit eine Bestandsübersicht der installierten RWM an die AG zu übergeben.
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Die Montage und ggf. der Austausches/die Außerbetriebnahme von RWM ist durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder eine "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig auszuführen. Der AN hat vor der Leistungsausführung des Einzelauftrages pro WE den Kompetenznachweis des für diesen Einzelauftrag in der WE eingesetzten Personals vorzulegen. Der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu aktualisieren.
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3. Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der montierten RWM
Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist gemäß DIN 14676-1:2018-12 durch Instandhaltungsmaßnahmen - Inspektion, Wartung und die Instandsetzung - sicherzustellen. Nachfolgende Prüfungen sind mindestens alle 12 Monate als Ferninspektion entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12 -RWM - Verfahren der RWM der Bauweise C - durchzuführen:
- Kontrolle der Energieversorgung,
- Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion,
- Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer,
- Kontrolle auf Demontage,
- Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt,
- Kontrolle der Funktion des Warnsignals,
- Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen des Melders und
- Kontrolle des Umfeldes (Radius 0,5m um den Melder) auf freien Raucheintritt.
Die Ergebnisse inkl. festgestellter Mängel und Abweichungen vom Soll-Zustand sind zu dokumentieren und 10 Werktage nach erfolgter Inspektion der Melder an die AG zu übergeben. Das Protokoll ist je WE je Wohnung zu erstellen und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum.
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Die für die Prüfung und Übertragung der ausgelesenen Daten notwendigen Geräte, z.B. mobile Empfangsgeräte, Datensammler, Funkmodem, sind in den Einheitspreis für die Instandhaltung einzukalkulieren.
Sollte je nach gewähltem Datenübertragungsverfahren (Walk-by, Drive-by, fixed Network AMR) die Installation von Zusatzgeräten notwendig sein, so sind die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. MLAR), insbesondere in den Flucht- und Rettungswegen - hier Treppenhäuser - einzuhalten. Vor Ausführung ist die Zustimmung der AG einzuholen.
Das angebotene Funk- und Datenübertragungsverfahren ist im Leistungsverzeichnis je Los anzugeben.
Die Arbeiten vor Ort in der Liegenschaft dürfen ausschließlich durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Der entsprechende Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 ist der AG nach Auftragserteilung vorzulegen.
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Die Wartung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Die RWM haben eine nicht auswechselbare Langzeitbatterie als Energiespeicher. Der Austausch der Batterien erfolgt nach Herstellerangaben, spätestens jedoch, wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.
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Die Instandsetzung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Für die im Rahmen der Inspektion festgestellten Mängel sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Sollzustand herzustellen. Nicht funktionsfähige Geräte, RWM, für die eine Außerbetriebnahme notwendig wird, oder bei anderen Ausfallsituationen, werden für die AG kostenfrei im Rahmen der Gewährleistung, ersetzt. Ein kostenpflichtiger Austausch von Geräten oder RWM erfolgt, wenn der AN den Austausch (Ersatz) nicht zu vertreten hat (z. B. Mieterverschulden durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung, oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung vorliegt).
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4. Dokumentation
Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und diese mit der AG abzustimmen:
- Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle,
- Einweisungs- und Übergabeprotokoll,
- vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit Angabe der Mietobjektnummer, Adresse, Lage,
- Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs
- Störungshotline des AN.
Folgenden Unterlagen und Dokumentationen sind vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je WE zu übergeben:
- Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten,
- Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers,
- Kontaktdaten des Herstellers,
- Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 oder gleichwertig.