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1. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert
sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 II "Eigenerklärung zur
Eignung UVgO, bzw. VgV" (im Vergabeportal eingestellt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben,
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert,
reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt
werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sofern das Angebot eines
nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, ist ein Nachweis über die Eintragung in das
Berufsregister (auch die der Nachunternehmen) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen
(bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Es handelt sich hier um:
- Registereintragungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer)
Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann frei verfügbar über das genutzte Vergabeportal
eingesehen werden.
2.) Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die
die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und
Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der
Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern.
3) aktuelle Bescheinigung einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Versicherungsschutz für nachfolgen
genannte Deckungssummen pro Vertragsjahr:
- mind. 3.000.000 EUR für Personenschäden
- mind. 3.000.000 EUR für Sachschäden,
- mind. 100.000 EUR für Vermögensschäden
- mind. 500.000 EUR für Bearbeitungsschäden und
- mind. 250.000 EUR für Schlüsselrisiko
Nachweis mittels Vorlage einer gültigen Bescheinigung des Versicherungsgebers (Kopie ausreichend). Die
geforderten Schadensarten und Schadenssummen müssen explizit nachgewiesen werden. Dem gleichgesetzt
ist eine Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die Deckungssummen ohne Bedingungen auf die
geforderten Summen erhöht werden (Kopie ausreichend).
Bei Bietergemeinschaften sind die Ziffer III.1.2 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche unter Ziffer III.1.2 geforderten Erklärungen und
Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen
weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen (z.B. Creditreform-Auskunft) einzuholen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung mit Versicherungsschutz für nachfolgend genannte Deckungssummen
pro Vertragsjahr:
- mind. 3.000.000 EUR für Personenschäden
- mind. 3.000.000 EUR für Sachschäden,
- mind. 100.000 EUR für Vermögensschäden
- mind. 500.000 EUR für Bearbeitungsschäden und
- mind. 250.000 EUR für Schlüsselrisiko