Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers im Original,
a) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet
worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
b) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
c) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder
verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
d) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
e) dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des
Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird,
vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die
für die Führung der Geschäfte verantwortlich ist handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder
Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen
handelten Person vorliegt vgl. § 21 Abs. 2 SektVO:
Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgenannten geforderten Eigenerklärungen nicht mit denjenigen der hier
nicht anwendbaren VOB/A (vgl. Abschnitt VI.3 Nr. 1 der vorliegenden Bekanntmachung) inhaltsgleich sind und
deshalb Eigenerklärungen, welche sich lediglich auf die VOB/A beziehen, nicht ausreichen. Zusätzlich zu den
vorgenannten Eigenerklärungen vorgelegte Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder
sonstigen Einrichtungen werden bei der Bewertung der Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt.
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend, maßgebend ist der
Schlusstermin der vorliegenden Bekanntmachung).
3. Der Bewerber hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen
Versicherungsträgers vorzulegen, soweit im betreffenden Ausland Versicherungspflicht besteht,
4. Für den Fall der Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Bewerber-/Bietergemeinschaft
alle Mitglieder namentlich mit Kontaktdaten sowie einen für das Vergabeverfahren bevollmächtigten
Vertreter benennen und erklären, dass die Bewerber-/Bietergemeinschaft im Fall der Auftragserteilung
gesamtschuldnerisch haftet (Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung). Diese Bewerber-/
Bietergemeinschaftserklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen
werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.