Die Universität Hamburg (im Folgenden „UHH“) ist als Exzellenzuniversität mit mehr als 43.000 Studierenden und ca. 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine der forschungsstärksten Universitäten Deutschlands und gleichzeitig eine der größten Ausbildungseinrichtungen Norddeutschlands. Mit ihrem Konzept der „Flagship University“ in der Metropolregion Hamburg pflegt sie innovative und kooperative Verbindungen zu wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnern. Sie produziert für den Standort – aber auch national und international – die zukunftsgerichteten gesellschaftlichen Güter Bildung, Erkenntnis und Austausch von Wissen unter dem Leitziel der Nachhaltigkeit. Die Universität Hamburg (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Dichtheitsprüfung aller unterirdischen Entwässerungsanlagen der Universität Hamburg mit einer Bruttogesamtfläche von ca. 620.000 m² für die Dauer von 24 Monaten, beginnend ab Zuschlagserteilung. Die Rahmenvereinbarung ist auf 750.000 € (gesamter Vertragszeitraum) begrenzt. Es wird davon ausgegangen, dass die Dichtheitsprüfung aller universitären Liegenschaften innerhalb von zwei Jahre abgeschlossen ist. Ziel der Dienstleistung ist die Dichtheit der Entwässerungsanlagen der Universität Hamburg zu überprüfen und einen entsprechenden Dichtheitsnachweis gem. §17b des Hamburgischen Abwassergesetzes zu erbringen. Dichtheitsnachweise sind grundsätzlich für alle unterirdischen Entwässerungsanlagen, die zur Schmutzwasserableitungen dienen, zu erbringen sowie für Anlagen zur Ableitung von Regenwasser, die an ein Misch- oder Schmutzwassersiel angeschlossen sind. Es sind die Leitungen, die Schächte sowie ggf. Fettabscheider und Abwasserbehandlungsanlagen zu prüfen. Bevor die Dichtheitsprüfung vorgenommen werden kann, müssen die Leitungen zunächst gereinigt werden, was mittels Hochdruck-Spüldüsen erfolgen kann, die über die Revisionsöffnung oder Reinigungsschächte durchgeführt werden. Der laufende Universitätsbetrieb darf durch diese Untersuchungen nicht beeinträchtigt werden. Mit Behinderung durch den laufenden Universitätsbetrieb ist während der Ausführung der Arbeiten zu rechen. Der damit entstandene Aufwand wird nicht gesondert berücksichtigt. Grundsätzlich sind alle Entwässerungsgrundleitungen (Haltungen und Leitungen), auch unter Gebäuden, einer Dichtheitsprüfung bis zum öffentlichen Siel zu unterziehen. Dieses gilt gleichlautend für Entwässerungsgrundleitungen im Mischsystem, nicht aber für Drainagen. Die Dichtheitsprüfung erfolgt gem. DIN 1986 Teil 30 durch eine Kamerabefahrung mit einer qualifizierten Schadensdokumentation nach DWA M 149 Teil 2. Die Kanalfernsehuntersuchung ist ausreichend, da nur von häuslichen Abwässern ausgegangen wird. Sollte während der Untersuchung ein Vorhandensein von Schadstoffen gesichtet werden, ist die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Für die Untersuchung sind Spül- und Saugwagen sowie separate Kamerawagen mit ausreichendem und geschultem Personal einzusetzen. Es muss ein Spül/Saugwagen sowie ein Kamerawagen mit mindestens einem Mitarbeiter pro Fahrzeug im Betrieb vorgehalten werden. Auf die besonderen Verkehrssicherungspflichten der zum Teil öffentlich zugänglichen Liegenschaften wird hingewiesen. Offene Schächte müssen durch Absperrgitter gesichert sein, Hinweisschilder und Warnkegel müssen aufgestellt werden. Wasser und Strom werden bauseits geliefert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-15.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dichtheitsprüfung aller unterirdischen
Entwässerungsanlagen der Universität Hamburg
Referenznummer: 39bb8a9f-5e74-4393-968c-9f3c3a92b91f
Kurze Beschreibung:
“Die Universität Hamburg (im Folgenden „UHH“) ist als Exzellenzuniversität mit mehr als 43.000 Studierenden und ca. 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern...”
Kurze Beschreibung
Die Universität Hamburg (im Folgenden „UHH“) ist als Exzellenzuniversität mit mehr als 43.000 Studierenden und ca. 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine der forschungsstärksten Universitäten Deutschlands und gleichzeitig eine der größten Ausbildungseinrichtungen Norddeutschlands. Mit ihrem Konzept der „Flagship University“ in der Metropolregion Hamburg pflegt sie innovative und kooperative Verbindungen zu wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnern. Sie produziert für den Standort – aber auch national und international – die zukunftsgerichteten gesellschaftlichen Güter Bildung, Erkenntnis und Austausch von Wissen unter dem Leitziel der Nachhaltigkeit.
Die Universität Hamburg (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Dichtheitsprüfung aller unterirdischen Entwässerungsanlagen der Universität Hamburg mit einer Bruttogesamtfläche von ca. 620.000 m² für die Dauer von 24 Monaten, beginnend ab Zuschlagserteilung. Die Rahmenvereinbarung ist auf 750.000 € (gesamter Vertragszeitraum) begrenzt. Es wird davon ausgegangen, dass die Dichtheitsprüfung aller universitären Liegenschaften innerhalb von zwei Jahre abgeschlossen ist.
Ziel der Dienstleistung ist die Dichtheit der Entwässerungsanlagen der Universität Hamburg zu überprüfen und einen entsprechenden Dichtheitsnachweis gem. §17b des Hamburgischen Abwassergesetzes zu erbringen.
Dichtheitsnachweise sind grundsätzlich für alle unterirdischen Entwässerungsanlagen, die zur Schmutzwasserableitungen dienen, zu erbringen sowie für Anlagen zur Ableitung von Regenwasser, die an ein Misch- oder Schmutzwassersiel angeschlossen sind. Es sind die Leitungen, die Schächte sowie ggf. Fettabscheider und Abwasserbehandlungsanlagen zu prüfen.
Bevor die Dichtheitsprüfung vorgenommen werden kann, müssen die Leitungen zunächst gereinigt werden, was mittels Hochdruck-Spüldüsen erfolgen kann, die über die Revisionsöffnung oder Reinigungsschächte durchgeführt werden.
Der laufende Universitätsbetrieb darf durch diese Untersuchungen nicht beeinträchtigt werden. Mit Behinderung durch den laufenden Universitätsbetrieb ist während der Ausführung der Arbeiten zu rechen. Der damit entstandene Aufwand wird nicht gesondert berücksichtigt.
Grundsätzlich sind alle Entwässerungsgrundleitungen (Haltungen und Leitungen), auch unter Gebäuden, einer Dichtheitsprüfung bis zum öffentlichen Siel zu unterziehen. Dieses gilt gleichlautend für Entwässerungsgrundleitungen im Mischsystem, nicht aber für Drainagen. Die Dichtheitsprüfung erfolgt gem. DIN 1986 Teil 30 durch eine Kamerabefahrung mit einer qualifizierten Schadensdokumentation nach DWA M 149 Teil 2. Die Kanalfernsehuntersuchung ist ausreichend, da nur von häuslichen Abwässern ausgegangen wird.
Sollte während der Untersuchung ein Vorhandensein von Schadstoffen gesichtet werden, ist die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Für die Untersuchung sind Spül- und Saugwagen sowie separate Kamerawagen mit ausreichendem und geschultem Personal einzusetzen. Es muss ein Spül/Saugwagen sowie ein Kamerawagen mit mindestens einem Mitarbeiter pro Fahrzeug im Betrieb vorgehalten werden.
Auf die besonderen Verkehrssicherungspflichten der zum Teil öffentlich zugänglichen Liegenschaften wird hingewiesen. Offene Schächte müssen durch Absperrgitter gesichert sein, Hinweisschilder und Warnkegel müssen aufgestellt werden.
Wasser und Strom werden bauseits geliefert.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überprüfung von Abwasserkanälen und Beratung in Sachen Abwasserbehandlung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit einer BGF von ca. 20.515 qm”
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzwertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit einer BGF von ca. 104.000qm” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit einer BGF von ca. 15.500qm” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit einer BGF von ca. 100.000qm” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit einer BGF von ca. 53.200qm” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-18 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben zur Präqualifizierung und/ oder Angaben für Registerabfragen aus dem Gewerbezentralregister bzw.
aus dem Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs;...”
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten
zu verfügen und auf Verlangen geeignete Unterlagen...”
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie über ausreichend Erfahrung zu
verfügen, um den Auftrag in der geforderten...”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Nationale Registrierungsnummer: fc2a82a7-8962-48a4-bf78-45738e80fa10
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postleitzahl: 20306
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231690📞
Fax: +49 40427923080 📠
URL: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Ein Antrag ist demnach unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Ein Antrag ist demnach unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 221-695781 (2023-11-15)