Die Universitaet Freiburg beabsichtigt einen Rahmenvertrag für Vertretungsleistungen der eigenen Reinigungskräfte zu vergeben Der Vertrag muss am 01.02.2024 beginnen.
Der Vertrag muss am 01.02.2024 beginnen und endet am 31.01.2026 bzw. wenn der gesamte Hoechstbetrag von 300.000,00 Euro netto erreicht wurde. Die Auftraggeberin behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die Anzahl der Objekte zu reduzieren (bspw. bei Abmietungen, Umzug, Umstellung auf Fremdreinigung) oder zu erhoehen (bspw. bei Neuanmietungen, Neubauten etc.) Die AG behaelt sich die Option vor den Rahmenvertrag um weitere 2 Jahre (01.02.2026 bis 31.01.2028) zu verlängern. Dies ist eine Option und muss von der AG nicht bezuschlagt werden Die optionale Verlaengerung beginnt am 01.02.2026. Diese endet am 31.01.2028 bzw. im Falle der Verlaengerungsoption, wenn der gesamte, maximale Hoechstwert von 600.000,00 Euro netto erreicht wurde (300.000,00 Euro netto für die erste Vertragslaufzeit + 300.000,00 Euro netto für die optionale Verlaengerung = 600.000,00 Euro netto). Die optionale Verlaengerung muss von der AG nicht bezuschlagt werden. Für die Option muessen die AN der AG bis zum 30.11.2025 eine schriftliche Nachfrage stellen, ob die AG die Option beauftragt. Bei der Optionsverlängerung muss die AG darauf schriftlichen zustimmen. Eine Kuendigung nach Beendigung seitens der AG ist nicht erforderlich. Es besteht für den Auftragnehmer kein Rechtsanspruch auf Verlaengerung der Rahmenvereinbarung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-07.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Die Universitaet Freiburg beabsichtigt einen Rahmenvertrag für Vertretungsleistungen der eigenen Reinigungskräfte zu vergeben
Der Vertrag muss am 01.02.2024 beginnen.
Referenznummer: EU_2023298 - Vertretungsleistungen
Kurze Beschreibung:
Der Vertrag muss am 01.02.2024 beginnen und endet am 31.01.2026 bzw. wenn der gesamte Hoechstbetrag von 300.000,00 Euro netto erreicht wurde.
Die Auftraggeberin behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die Anzahl der Objekte zu reduzieren (bspw. bei Abmietungen, Umzug, Umstellung auf Fremdreinigung) oder zu erhoehen (bspw. bei Neuanmietungen, Neubauten etc.)
Die AG behaelt sich die Option vor den Rahmenvertrag um weitere 2 Jahre (01.02.2026 bis 31.01.2028) zu verlängern. Dies ist eine Option und muss von der AG nicht bezuschlagt werden
Die optionale Verlaengerung beginnt am 01.02.2026. Diese endet am 31.01.2028 bzw. im Falle der Verlaengerungsoption, wenn der gesamte, maximale Hoechstwert von 600.000,00 Euro netto erreicht wurde (300.000,00 Euro netto für die erste Vertragslaufzeit + 300.000,00 Euro netto für die optionale Verlaengerung = 600.000,00 Euro netto). Die optionale Verlaengerung muss von der AG nicht bezuschlagt werden.
Für die Option muessen die AN der AG bis zum 30.11.2025 eine schriftliche Nachfrage stellen, ob die AG die Option beauftragt. Bei der Optionsverlängerung muss die AG darauf schriftlichen zustimmen.
Eine Kuendigung nach Beendigung seitens der AG ist nicht erforderlich. Es besteht für den Auftragnehmer kein Rechtsanspruch auf Verlaengerung der Rahmenvereinbarung
Der Vertrag muss am 01.02.2024 beginnen und endet am 31.01.2026 bzw. wenn der gesamte Hoechstbetrag von 300.000,00 Euro netto erreicht wurde.
Die Auftraggeberin behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die Anzahl der Objekte zu reduzieren (bspw. bei Abmietungen, Umzug, Umstellung auf Fremdreinigung) oder zu erhoehen (bspw. bei Neuanmietungen, Neubauten etc.)
Die AG behaelt sich die Option vor den Rahmenvertrag um weitere 2 Jahre (01.02.2026 bis 31.01.2028) zu verlängern. Dies ist eine Option und muss von der AG nicht bezuschlagt werden
Die optionale Verlaengerung beginnt am 01.02.2026. Diese endet am 31.01.2028 bzw. im Falle der Verlaengerungsoption, wenn der gesamte, maximale Hoechstwert von 600.000,00 Euro netto erreicht wurde (300.000,00 Euro netto für die erste Vertragslaufzeit + 300.000,00 Euro netto für die optionale Verlaengerung = 600.000,00 Euro netto). Die optionale Verlaengerung muss von der AG nicht bezuschlagt werden.
Für die Option muessen die AN der AG bis zum 30.11.2025 eine schriftliche Nachfrage stellen, ob die AG die Option beauftragt. Bei der Optionsverlängerung muss die AG darauf schriftlichen zustimmen.
Eine Kuendigung nach Beendigung seitens der AG ist nicht erforderlich. Es besteht für den Auftragnehmer kein Rechtsanspruch auf Verlaengerung der Rahmenvereinbarung
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦 Beschreibung
Interne Kennung: EU_2023298 - Vertretungsleistungen
Titel: Rahmenvertrag für Vertretungsleistungen der eigenen Reinigungskraefte
Beschreibung der Beschaffung:
Die Universitaet Freiburg beabsichtigt einen Rahmenvertrag für Vertretungsleistungen der eigenen Reinigungskraefte zu vergeben
Zusätzliche Informationen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachpruefungsantrag vor der Vergabekammer nur zulaessig ist, soweit:
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber der AG unverzueglich geruegt hat, Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, spaetestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenueber der AG gerügt hat, Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG geruegt werden, der Antrag auf Einleitung
eines Nachpruefungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der AG, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
-Es werden keine telefonischen oder schriftlichen
Auskuefnfte ueber den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
Zustaendige Stelle für die Nachpruefung behaupteter Vergaberechtsverstoeße ist:
Vergabekammer Baden-Württemberg
beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 17
76133 Karlsruhe
Tel: +49(721) 926-4049, -4065, -3112
Fax +49(721) 926—3985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachpruefungsantrag vor der Vergabekammer nur zulaessig ist, soweit:
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber der AG unverzueglich geruegt hat, Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, spaetestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenueber der AG gerügt hat, Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG geruegt werden, der Antrag auf Einleitung
eines Nachpruefungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der AG, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
-Es werden keine telefonischen oder schriftlichen
Auskuefnfte ueber den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
Zustaendige Stelle für die Nachpruefung behaupteter Vergaberechtsverstoeße ist:
Vergabekammer Baden-Württemberg
beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 17
76133 Karlsruhe
Tel: +49(721) 926-4049, -4065, -3112
Fax +49(721) 926—3985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦
Postanschrift: Siehe Vergabeunterlagen Anlage 05, Stadtgebiet von Freiburg
Postleitzahl: 79104
Stadt: Freiburg im Breisgau
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-01 📅
Datum des Endes: 2026-01-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag muss am 01.02.2024 beginnen und endet am 31.01.2026 bzw. wenn der gesamte Hoechstbetrag von 300.000,00 Euro netto erreicht wurde.
Die Auftraggeberin behaelt sich vor, waehrend der Vertragslaufzeit die Anzahl der Objekte zu reduzieren (bspw. bei Abmietungen, Umzug, Umstellung auf Fremdreinigung) oder zu erhoehen (bspw. bei Neuanmietungen, Neubauten etc.)
Die AG behaelt sich die Option vor den Rahmenvertrag um weitere 2 Jahre (01.02.2026 bis 31.01.2028) zu verlaengern. Dies ist eine Option und muss von der AG nicht bezuschlagt werden
Die optionale Verlaengerung beginnt am 01.02.2026. Diese endet am 31.01.2028 bzw. im Falle der Verlaengerungsoption, wenn der gesamte, maximale Hoechstwert von 600.000,00 Euro netto erreicht wurde (300.000,00 Euro netto für die erste Vertragslaufzeit + 300.000,00 Euro netto für die optionale Verlaengerung = 600.000,00 Euro netto). Die optionale Verlaengerung muss von der AG nicht bezuschlagt werden.
Für die Option muessen die AN der AG bis zum 30.11.2025 eine schriftliche Nachfrage stellen, ob die AG die Option beauftragt. Bei der Optionsverlaengerung muss die AG darauf schriftlichen zustimmen.
Eine Kuendigung nach Beendigung seitens der AG ist nicht erforderlich. Es besteht für den Auftragnehmer kein Rechtsanspruch auf Verlängerung der Rahmenvereinbarung
Der Vertrag muss am 01.02.2024 beginnen und endet am 31.01.2026 bzw. wenn der gesamte Hoechstbetrag von 300.000,00 Euro netto erreicht wurde.
Die Auftraggeberin behaelt sich vor, waehrend der Vertragslaufzeit die Anzahl der Objekte zu reduzieren (bspw. bei Abmietungen, Umzug, Umstellung auf Fremdreinigung) oder zu erhoehen (bspw. bei Neuanmietungen, Neubauten etc.)
Die AG behaelt sich die Option vor den Rahmenvertrag um weitere 2 Jahre (01.02.2026 bis 31.01.2028) zu verlaengern. Dies ist eine Option und muss von der AG nicht bezuschlagt werden
Die optionale Verlaengerung beginnt am 01.02.2026. Diese endet am 31.01.2028 bzw. im Falle der Verlaengerungsoption, wenn der gesamte, maximale Hoechstwert von 600.000,00 Euro netto erreicht wurde (300.000,00 Euro netto für die erste Vertragslaufzeit + 300.000,00 Euro netto für die optionale Verlaengerung = 600.000,00 Euro netto). Die optionale Verlaengerung muss von der AG nicht bezuschlagt werden.
Für die Option muessen die AN der AG bis zum 30.11.2025 eine schriftliche Nachfrage stellen, ob die AG die Option beauftragt. Bei der Optionsverlaengerung muss die AG darauf schriftlichen zustimmen.
Eine Kuendigung nach Beendigung seitens der AG ist nicht erforderlich. Es besteht für den Auftragnehmer kein Rechtsanspruch auf Verlängerung der Rahmenvereinbarung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Vertretungsdienstleitungen sind auf dem gesamten Universitätsgelaende in Freiburg verteilt. Eine genauere Uebersicht entnehmen Sie bitte der Anlage 05.
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Beschreibung
Postanschrift: div Standorte in Freiburg, siehe Anlage 05
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-08 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 7
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-12-08 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden teilweise nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfaehigkeit +
Zuverlaessigkeit + Weitere Eignungen + berufliche Leistungsfaehigkeit + Verpflichtungserklärung_Mindestentgelt
Siehe Anlage 03, Kapitel 4: -Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in der er ansaessig ist (Handelsregisterauszug).
-Darstellung der Entwicklung des Umsatzes bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschaeftsjahre oder Einreichung einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Mindestumsatz der i.d. letzten 3 Jahren erreicht werden muss liegt bei 1,2 Mio. Euro.
Oder Einreichung einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme gem. geforderten Mindestjahresumsatzes
-Einreichung der unterschriebenen Eigenerklaerung Zuverlässigkeit
-Einreichung der unterschriebenen Eigenerklaerung Bietergemeinschaft (nur einrei-chen falls einschlaegig)
-Einreichung der unterschriebenen Eigenerklaerung zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz (nur einreichen falls einschlaegig)
-Einreichung der unterschriebenen Eigenerklaerung Russland
-Einreichung der unterschriebenen Eigenerklaerung zum Mindestentgelt
-Einreichung der unterschriebenen Eigenerklaerung Reinigung & Information mit min. 3 Referenzen
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfaehigkeit +
Zuverlaessigkeit + Weitere Eignungen + berufliche Leistungsfaehigkeit + Verpflichtungserklärung_Mindestentgelt
Siehe Anlage 03, Kapitel 4: -Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in der er ansaessig ist (Handelsregisterauszug).
-Darstellung der Entwicklung des Umsatzes bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschaeftsjahre oder Einreichung einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Mindestumsatz der i.d. letzten 3 Jahren erreicht werden muss liegt bei 1,2 Mio. Euro.
Oder Einreichung einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme gem. geforderten Mindestjahresumsatzes
-Einreichung der unterschriebenen Eigenerklaerung Zuverlässigkeit
-Einreichung der unterschriebenen Eigenerklaerung Bietergemeinschaft (nur einrei-chen falls einschlaegig)
-Einreichung der unterschriebenen Eigenerklaerung zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz (nur einreichen falls einschlaegig)
-Einreichung der unterschriebenen Eigenerklaerung Russland
-Einreichung der unterschriebenen Eigenerklaerung zum Mindestentgelt
-Einreichung der unterschriebenen Eigenerklaerung Reinigung & Information mit min. 3 Referenzen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Verfehlung Geldwaesche oder Terrorismusfinanzierung Insolvenz Mangelhafte Erfuellung eines fruehren oeffentlichen Auftrags Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit
oder Ausbeutung Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Schwere Verfehlung Taeuschung oder unzulaessige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Verstoesse gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Verstoesse gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben oder Abgaben
Verfehlung Geldwaesche oder Terrorismusfinanzierung Insolvenz Mangelhafte Erfuellung eines fruehren oeffentlichen Auftrags Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit
oder Ausbeutung Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Schwere Verfehlung Taeuschung oder unzulaessige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Verstoesse gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Verstoesse gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben oder Abgaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachpruefungsantrag vor der Vergabekammer nur zulaessig ist, soweit:
der Antragsteller den geruegten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenueber der AG unverzueglich geruegt hat, Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, spaetestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG geruegt hat, Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spaetestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenueber der AG geruegt werden, der Antrag auf Einleitung
eines Nachpruefungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der AG, einer
Ruege nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdruecklich hingewiesen.
Fragen währen der Angebotsphase duerfen ausschließlich nur ueber die Vergabeplattform Subreport gestellt werden.
Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskuenfte ueber den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
Internetlink lautet = http://www.subreport-elvis.de/E31899521
Zustaendige Stelle für die Nachpruefung behaupteter Vergaberechtsverstoeße ist:
Vergabekammer Baden-Wuerttemberg
beim Regierungspraesidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 17
76133 Karlsruhe
Tel: +49(721) 926-4049, -4065, -3112
Fax +49(721) 926—3985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Bindefrist bis 31.01.2024
Beginn des Rahmenvertrages: ab 01.02.2024
Zuschlag
Der Stundensatz gem. Anlage 06 wird mit 100 % bewertet. Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 100.
Preisformel = Preis des Stundensatzes guenstigster Bieter/ Preis des Stundensatzes Bieter x 100.
Der Bieter mit den meisten Punkten landet auf Rangfolge 1. Dieser wird zuerst angefragt, ob er die Vertretungsleistung übernehmen kann.
Falls der Erstplatzierte den Auftrag nicht annehmen kann, wird der Zweitplatzierte auf Randfolge 2 (Bieter mit den zweitmeisten Punkten) angefragt.
Falls dieser auch nicht kann, wird der Drittplatzierte mit den drittmeisten Punkten angefragt. usw.
Zuschlag wird maximal bis Rangfolge 7 (Siebtplatzierten) vergeben.
Hinweis: Seitens der Auftragnehmer besteht keine Verpflichtung den Auftrag anzunehmen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachpruefungsantrag vor der Vergabekammer nur zulaessig ist, soweit:
der Antragsteller den geruegten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenueber der AG unverzueglich geruegt hat, Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, spaetestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG geruegt hat, Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spaetestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenueber der AG geruegt werden, der Antrag auf Einleitung
eines Nachpruefungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der AG, einer
Ruege nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdruecklich hingewiesen.
Fragen währen der Angebotsphase duerfen ausschließlich nur ueber die Vergabeplattform Subreport gestellt werden.
Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskuenfte ueber den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
Zustaendige Stelle für die Nachpruefung behaupteter Vergaberechtsverstoeße ist:
Vergabekammer Baden-Wuerttemberg
beim Regierungspraesidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 17
76133 Karlsruhe
Tel: +49(721) 926-4049, -4065, -3112
Fax +49(721) 926—3985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Bindefrist bis 31.01.2024
Beginn des Rahmenvertrages: ab 01.02.2024
Zuschlag
Der Stundensatz gem. Anlage 06 wird mit 100 % bewertet. Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 100.
Preisformel = Preis des Stundensatzes guenstigster Bieter/ Preis des Stundensatzes Bieter x 100.
Der Bieter mit den meisten Punkten landet auf Rangfolge 1. Dieser wird zuerst angefragt, ob er die Vertretungsleistung übernehmen kann.
Falls der Erstplatzierte den Auftrag nicht annehmen kann, wird der Zweitplatzierte auf Randfolge 2 (Bieter mit den zweitmeisten Punkten) angefragt.
Falls dieser auch nicht kann, wird der Drittplatzierte mit den drittmeisten Punkten angefragt. usw.
Zuschlag wird maximal bis Rangfolge 7 (Siebtplatzierten) vergeben.
Hinweis: Seitens der Auftragnehmer besteht keine Verpflichtung den Auftrag anzunehmen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen
Körper überprüfen Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachpruefungsantrag vor der Vergabekammer nur zulaessig ist, soweit:
der Antragsteller den geruegten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenueber der AG unverzueglich geruegt hat, Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, spaetestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG geruegt hat, Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spaetestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenueber der AG geruegt werden, der Antrag auf Einleitung
eines Nachpruefungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der AG, einer
Ruege nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdruecklich hingewiesen.
Fragen währen der Angebotsphase duerfen ausschließlich nur ueber die Vergabeplattform Subreport gestellt werden.
Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskuenfte ueber den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
Internetlink lautet = http://www.subreport-elvis.de/E31899521
Zustaendige Stelle für die Nachpruefung behaupteter Vergaberechtsverstoeße ist:
Vergabekammer Baden-Wuerttemberg
beim Regierungspraesidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 17
76133 Karlsruhe
Tel: +49(721) 926-4049, -4065, -3112
Fax +49(721) 926—3985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Bindefrist bis 31.01.2024
Beginn des Rahmenvertrages: ab 01.02.2024
Zuschlag
Der Stundensatz gem. Anlage 06 wird mit 100 % bewertet. Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 100.
Preisformel = Preis des Stundensatzes guenstigster Bieter/ Preis des Stundensatzes Bieter x 100.
Der Bieter mit den meisten Punkten landet auf Rangfolge 1. Dieser wird zuerst angefragt, ob er die Vertretungsleistung übernehmen kann.
Falls der Erstplatzierte den Auftrag nicht annehmen kann, wird der Zweitplatzierte auf Randfolge 2 (Bieter mit den zweitmeisten Punkten) angefragt.
Falls dieser auch nicht kann, wird der Drittplatzierte mit den drittmeisten Punkten angefragt. usw.
Zuschlag wird maximal bis Rangfolge 7 (Siebtplatzierten) vergeben.
Hinweis: Seitens der Auftragnehmer besteht keine Verpflichtung den Auftrag anzunehmen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachpruefungsantrag vor der Vergabekammer nur zulaessig ist, soweit:
der Antragsteller den geruegten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenueber der AG unverzueglich geruegt hat, Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, spaetestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG geruegt hat, Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spaetestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenueber der AG geruegt werden, der Antrag auf Einleitung
eines Nachpruefungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der AG, einer
Ruege nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdruecklich hingewiesen.
Fragen währen der Angebotsphase duerfen ausschließlich nur ueber die Vergabeplattform Subreport gestellt werden.
Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskuenfte ueber den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
Zustaendige Stelle für die Nachpruefung behaupteter Vergaberechtsverstoeße ist:
Vergabekammer Baden-Wuerttemberg
beim Regierungspraesidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 17
76133 Karlsruhe
Tel: +49(721) 926-4049, -4065, -3112
Fax +49(721) 926—3985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Bindefrist bis 31.01.2024
Beginn des Rahmenvertrages: ab 01.02.2024
Zuschlag
Der Stundensatz gem. Anlage 06 wird mit 100 % bewertet. Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 100.
Preisformel = Preis des Stundensatzes guenstigster Bieter/ Preis des Stundensatzes Bieter x 100.
Der Bieter mit den meisten Punkten landet auf Rangfolge 1. Dieser wird zuerst angefragt, ob er die Vertretungsleistung übernehmen kann.
Falls der Erstplatzierte den Auftrag nicht annehmen kann, wird der Zweitplatzierte auf Randfolge 2 (Bieter mit den zweitmeisten Punkten) angefragt.
Falls dieser auch nicht kann, wird der Drittplatzierte mit den drittmeisten Punkten angefragt. usw.
Zuschlag wird maximal bis Rangfolge 7 (Siebtplatzierten) vergeben.
Hinweis: Seitens der Auftragnehmer besteht keine Verpflichtung den Auftrag anzunehmen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 216-679579 (2023-11-07)