Mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sowie dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) wurden vor dem Hintergrund der starken Energiepreissteigerungen finanzielle Entlastungen für Verbraucher von Strom, Erdgas und Wärme eingeführt. Beide Gesetze sehen eine Prüfbehörde vor, die zahlreiche Aufgaben bei der Umsetzung der Energiepreisbremsen übernimmt. Es ist vorgesehen, dass die Aufgaben der Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen durch Dienstleister als Beliehene erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere die fallweise Überprüfung und Feststellung der für Unternehmen geltenden beihilferechtlichen Höchstgrenzen auf Antrag sowie anlassbezogen und die Sicherstellung ihrer Einhaltung. Hinzu kommt die Überprüfung der Vorgaben zur Arbeitsplatzerhaltung sowie zum Bonus- und Dividendenverbot. Die Prüfbehörde kann auch mit der Durchsetzung von Rückforderungen bei Überschreitung von Höchstgrenzen betraut werden. Die Dienstleistung ist in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, bestehend aus Antragsportal und einer Datenbank, das Berichtswesen, die Kommunikation mit Unternehmen und Verbänden sowie laufende Überwachungsaufgaben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Dienstleistungen der Prüfbehörde gemäß § 2 Nummer 17 Strompreisbremsegesetz und § 2 Nummer 11 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz
17104/005-23#004”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von öffentlichen Behörden📦
Kurze Beschreibung:
“Mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sowie dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) wurden vor dem Hintergrund der starken Energiepreissteigerungen...”
Kurze Beschreibung
Mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sowie dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) wurden vor dem Hintergrund der starken Energiepreissteigerungen finanzielle Entlastungen für Verbraucher von Strom, Erdgas und Wärme eingeführt. Beide Gesetze sehen eine Prüfbehörde vor, die zahlreiche Aufgaben bei der Umsetzung der Energiepreisbremsen übernimmt. Es ist vorgesehen, dass die Aufgaben der Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen durch Dienstleister als Beliehene erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere die fallweise Überprüfung und Feststellung der für Unternehmen geltenden beihilferechtlichen Höchstgrenzen auf Antrag sowie anlassbezogen und die Sicherstellung ihrer Einhaltung. Hinzu kommt die Überprüfung der Vorgaben zur Arbeitsplatzerhaltung sowie zum Bonus- und Dividendenverbot. Die Prüfbehörde kann auch mit der Durchsetzung von Rückforderungen bei Überschreitung von Höchstgrenzen betraut werden. Die Dienstleistung ist in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, bestehend aus Antragsportal und einer Datenbank, das Berichtswesen, die Kommunikation mit Unternehmen und Verbänden sowie laufende Überwachungsaufgaben.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 19 600 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Es besteht die Möglichkeit, dass ein Bieter den Zuschlag für beide Lose erhalten kann, sofern berufsrechtliche Vorgaben nicht entgegenstehen. Die...”
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen
Es besteht die Möglichkeit, dass ein Bieter den Zuschlag für beide Lose erhalten kann, sofern berufsrechtliche Vorgaben nicht entgegenstehen. Die Beauftragung von zwei Dienstleistern soll u.a. ermöglichen, dass insbesondere auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als Bieter in Betracht kommen, indem Interessenkonflikte sowie ein Konflikt mit berufsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Verbot der Selbstprüfung, vermieden werden. Bei zwei beauftragten Dienstleistern wäre dies dadurch möglich, dass die Fallbearbeitung von Unternehmen, bei denen einer der Dienstleister Abschlussprüfer ist oder bei denen er sonstige Prüfungen im Rahmen des StromPBG oder EWPBG vorgenommen hat, dem jeweils anderen Dienstleister zugewiesen wird. Bieter, die auf beide Lose bieten, haben die Möglichkeit, zusätzlich einen Rabatt anzubieten, für den Fall, dass ihnen der Zuschlag für beide Lose erteilt wird.
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1: Fallbearbeitung I und übergreifende Tätigkeiten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von öffentlichen Behörden📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Geschäftssitz des Auftragnehmers. Hauptsitz des Auftraggebers: BMWK, Scharnhorststraße 34-37, D-10115 Berlin.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000) auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000) auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, bestehend aus Antragsportal und einer Datenbank, das Berichtswesen, Kommunikation mit Unternehmen und Verbänden sowie laufende Überwachungsaufgaben. Erwartet wird im Falle einer Vergabe der Lose an zwei Auftragnehmer eine kooperative Zusammenarbeit bei der Aufteilung der Fallbearbeitung. Dabei werden Fälle nach Eingang bei dem von Los 1 bereitgestellten Antragsportal nach Absprache zwischen den Auftragnehmern etwa hälftig auf Los 1 und Los 2 verteilt.
Die zeitliche Verteilung des Arbeitsaufkommens für die Auftragnehmer in der Rolle als Prüfbehörde wird sich voraussichtlich wie folgt darstellen:
- Unmittelbar nach Zuschlag: Vorbereitungsarbeiten, insbesondere Programmierung von Antragsportal und Datenbank (Los 1)
- Etwa Juli/ August 2023: Tätigkeitsaufnahme als Prüfbehörde, Beginn der Entgegennahme von an die Prüfbehörde zu richtenden Mitteilungen und Selbsterklärungen und Einstieg in die Fallbearbeitung (i.W. erst vorläufige Auskünfte aufgrund von Planzahlen)
- 01.01. bis 31.05.2024: Schwerpunkt der verbindlichen Antragsprüfung
- 01.06. bis 30.06.2024: Weitgehender Abschluss der Antragsprüfungsphase
- 01.07. bis 31.12.2024: Fortsetzung der Fallbearbeitung bei komplexen Fällen (z.B. Beihilfeverfahren, Gerichtsverfahren) sowie der Überwachung insb. von Boni- und Dividendenverbot sowie Arbeitsplatzerhaltungspflicht
- 01.01. bis 30.06.2025: Option Fortführung der Tätigkeit, soweit noch offene Fallbearbeitungen und Überwachungsaufgaben dies rechtfertigen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 9 880 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Verlängerung einmalig um 6 Monate bis 30.06.2025. Die Verlängerungsoption dient dazu, die Prüfbehördentätigkeit fortzusetzen, wenn noch laufende...”
Beschreibung der Verlängerungen
Verlängerung einmalig um 6 Monate bis 30.06.2025. Die Verlängerungsoption dient dazu, die Prüfbehördentätigkeit fortzusetzen, wenn noch laufende Fallbearbeitungen sowie die laufende Überwachungstätigkeit (insbesondere zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht) diese Fortsetzung rechtfertigen.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Fachkunde und Erfahrungen:
- Erfahrungen und Kenntnisse in der Abwicklung von Antragsverfahren für die öffentliche Hand (insb. Bereitstellung eines...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Fachkunde und Erfahrungen:
- Erfahrungen und Kenntnisse in der Abwicklung von Antragsverfahren für die öffentliche Hand (insb. Bereitstellung eines Antragsportals; Fallbearbeitung; Verbescheidung); Gewichtung (40%).
- Weitere Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand, insb. mit der Ministerialverwaltung oder als Beliehener, soweit einschlägig für die Auftragsdurchführung; Gewichtung (20%).
- Erfahrungen und Kenntnisse in für die Auftragsdurchführung relevanten Rechtsgebieten (insbesondere Allgemeines Verwaltungsrecht, Energierecht, EU-Beihilfenrecht); Gewichtung (20%).
- Erfahrungen und Kenntnisse in der Beitreibung und ggf. Vollstreckung von Forderungen nach der ZPO und/ oder dem VwVG sowie der Teilnahme als Gläubiger an Insolvenzverfahren; Gewichtung (20%).
Bei dem Kriterium "Fachkunde und Erfahrungen" handelt es sich um ein Wertungskriterium, d. h., es wird anhand der geforderten Referenzen der Erfüllungsgrad des jeweiligen Unterkriteriums geprüft. Dies geschieht nach der folgenden Punkteskala:
5 Punkte sehr hoch (Erfüllungsgrad)
4 Punkte hoch
3 Punkte mittel
2 Punkte gering
1 Punkt sehr gering
0 Punkte nicht vorhanden
Bei Bewerbern, die bei einer Referenz 0 Punkte oder bei mindestens zwei Referenzen nicht mehr als einen Punkt erhalten haben, wird davon ausgegangen, dass sie nicht die notwendige Erfahrung und/oder Fachkunde haben. Diese Bewerber werden mangels Eignung für das Los 1 ausgeschlossen.
Für die Referenzen der geeigneten Bewerber wird gemäß der Gewichtung eine Gesamtpunktzahl errechnet. Aus der Gesamtpunktzahl wird die Rangfolge der geeigneten Bewerber ermittelt, wobei dem Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl der erste Rang zugewiesen wird.
Ausschließlich die für das Los 1 drei geeignetsten, d. h. bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots auf das Los 1 aufgefordert. Bei Punktgleichheit im dritten Rang werden alle drittplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. (s. auch Verfahrensbeschreibung)
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“In Abhängigkeit von der gemäß § 48 Absatz 1 Nummer 4 StromPBG zu erlassenden Rechtsverordnung können der Prüfbehörde eigene Aufgaben bei der Korrektur von...”
Beschreibung der Optionen
In Abhängigkeit von der gemäß § 48 Absatz 1 Nummer 4 StromPBG zu erlassenden Rechtsverordnung können der Prüfbehörde eigene Aufgaben bei der Korrektur von Entlastungen zukommen, die sich aus einem Abweichen der tatsächlichen Höchstgrenzen von den Selbsterklärungen oder aus Rückforderungsbescheiden ergeben. Insbesondere kann die Prüfbehörde die Aufgabe erhalten, Rückforderungen selbst einzuziehen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2: Fallbearbeitung II
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2 umfasst vor allem etwa die Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000). Erwartet wird im Falle einer Vergabe der Lose an zwei...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 2 umfasst vor allem etwa die Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000). Erwartet wird im Falle einer Vergabe der Lose an zwei Auftragnehmer eine kooperative Zusammenarbeit bei der Aufteilung der Fallbearbeitung. Dabei werden Fälle nach Eingang bei dem von Los 1 bereitgestellten Antragsportal nach Absprache zwischen den Auftragnehmern etwa hälftig auf Los 1 und Los 2 verteilt.
Die zeitliche Verteilung des Arbeitsaufkommens für die Auftragnehmer in der Rolle als Prüfbehörde wird sich voraussichtlich wie folgt darstellen:
- Unmittelbar nach Zuschlag: Vorbereitungsarbeiten, insbesondere Programmierung von Antragsportal und Datenbank (Los 1)
- Etwa Juli/ August 2023: Tätigkeitsaufnahme als Prüfbehörde, Beginn der Entgegennahme von an die Prüfbehörde zu richtenden Mitteilungen und Selbsterklärungen und Einstieg in die Fallbearbeitung (i.W. erst vorläufige Auskünfte aufgrund von Planzahlen)
- 01.01. bis 31.05.2024: Schwerpunkt der verbindlichen Antragsprüfung
- 01.06. bis 30.06.2024: Weitgehender Abschluss der Antragsprüfungsphase
- 01.07. bis 31.12.2024: Fortsetzung der Fallbearbeitung bei komplexen Fällen (z.B. Beihilfeverfahren, Gerichtsverfahren) sowie der Überwachung insb. von Boni- und Dividendenverbot sowie Arbeitsplatzerhaltungspflicht
- 01.01. bis 30.06.2025: Option Fortführung der Tätigkeit, soweit noch offene Fallbearbeitungen und Überwachungsaufgaben dies rechtfertigen.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 9 720 000 💰
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Fachkunde und Erfahrungen:
- Erfahrungen und Kenntnisse in der Abwicklung von Antragsverfahren für die öffentliche Hand (insb. Fallbearbeitung;...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Fachkunde und Erfahrungen:
- Erfahrungen und Kenntnisse in der Abwicklung von Antragsverfahren für die öffentliche Hand (insb. Fallbearbeitung; Verbescheidung); Gewichtung (40%).
- Weitere Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand, insb. mit der Ministerialverwaltung oder als Beliehener, soweit einschlägig für die Auftragsdurchführung; Gewichtung (20%).
- Erfahrungen und Kenntnisse in für die Auftragsdurchführung relevanten Rechtsgebieten (insbesondere Allgemeines Verwaltungsrecht, Energierecht, EU-Beihilfenrecht); Gewichtung (20%).
- Erfahrungen und Kenntnisse in der Beitreibung und ggf. Vollstreckung von Forderungen nach der ZPO und/ oder dem VwVG sowie der Teilnahme als Gläubiger an Insolvenzverfahren; Gewichtung (20%).
Bei dem Kriterium "Fachkunde und Erfahrungen" handelt es sich um ein Wertungskriterium, d. h., es wird anhand der geforderten Referenzen der Erfüllungsgrad des jeweiligen Unterkriteriums geprüft. Dies geschieht nach der folgenden Punkteskala:
5 Punkte sehr hoch (Erfüllungsgrad)
4 Punkte hoch
3 Punkte mittel
2 Punkte gering
1 Punkt sehr gering
0 Punkte nicht vorhanden
Bei Bewerbern, die bei einer Referenz 0 Punkte oder bei mindestens zwei Referenzen nicht mehr als einen Punkt erhalten haben, wird davon ausgegangen, dass sie nicht die notwendige Erfahrung und/oder Fachkunde haben. Diese Bewerber werden mangels Eignung für Los 2 ausgeschlossen.
Für die Referenzen der geeigneten Bewerber wird gemäß der Gewichtung eine Gesamtpunktzahl errechnet. Aus der Gesamtpunktzahl wird die Rangfolge der geeigneten Bewerber ermittelt, wobei dem Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl der erste Rang zugewiesen wird.
Ausschließlich die für das Los 2 drei geeignetsten, d. h. bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots auf das Los 2 aufgefordert. Bei Punktgleichheit im dritten Rang werden alle drittplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. (s. auch Verfahrensbeschreibung)
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen: Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022_576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (siehe Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Beschleunigtes Verfahren:
“Aufgrund der hohen politischen Bedeutung eines zeitnahen Tätigkeitsbeginns der Prüfbehörde wird das Verfahren beschleunigt. Die Angebotsfrist wird...”
Beschleunigtes Verfahren
Aufgrund der hohen politischen Bedeutung eines zeitnahen Tätigkeitsbeginns der Prüfbehörde wird das Verfahren beschleunigt. Die Angebotsfrist wird voraussichtlich 14 Tage betragen.
Mehr anzeigen Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-04-10
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-04-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Die notwendigen...”
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Die notwendigen Anwendungen werden auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört insbesondere der Angebots-Assistent (ANA-Web). Weitergehende Informationen: https://www.evergabe-online.info sowie „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“.
In den ANA-Web importierte Unterlagen werden erst über „Dokumente versenden“ übermittelt. Bieter müssen eine rechtzeitige Übermittlung, insbesondere einen ausreichenden zeitlichen Puffer für typische Übermittlungsrisiken, sicherstellen. Bei größerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten rechtzeitig begonnen wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: D-53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen. Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Referat IB3 - Öffentliche Aufträge; Vergaberecht; Immobilienwirtschaft”
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Postort: Berlin
Postleitzahl: D-10115
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-186150📞
E-Mail: buero-ib3@bmwk.bund.de📧
Fax: +49 30-186157010 📠
URL: http://www.bmwk.bund.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 062-183447 (2023-03-23)
Ergänzende Angaben (2023-04-03)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 062-183447
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Alter Wert
Text: 2023-07-01 📅
Neuer Wert
Text: 2023-07-12 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Alter Wert
Text: 2023-07-01 📅
Neuer Wert
Text: 2023-07-12 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-04-10 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2023-04-18 📅
Zeit: 22:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber” Alter Wert
Datum: 2023-04-17 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-04-26 📅
Quelle: OJS 2023/S 070-214691 (2023-04-03)
Ergänzende Angaben (2023-04-06)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Alter Wert
Text: 2023-07-12 📅
Neuer Wert
Text: 2023-07-19 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Alter Wert
Text: 2023-07-12 📅
Neuer Wert
Text: 2023-07-19 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-04-18 📅
Zeit: 22:00
Neuer Wert
Datum: 2023-04-25 📅
Zeit: 22:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber” Alter Wert
Datum: 2023-04-26 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-05-03 📅
Quelle: OJS 2023/S 071-218263 (2023-04-06)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4)
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung
Alter Wert
Text:
“Mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sowie dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) wurden vor dem Hintergrund der starken Energiepreissteigerungen...”
Text
Mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sowie dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) wurden vor dem Hintergrund der starken Energiepreissteigerungen finanzielle Entlastungen für Verbraucher von Strom, Erdgas und Wärme eingeführt. Beide Gesetze sehen eine Prüfbehörde vor, die zahlreiche Aufgaben bei der Umsetzung der Energiepreisbremsen übernimmt. Es ist vorgesehen, dass die Aufgaben der Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen durch Dienstleister als Beliehene erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere die fallweise Überprüfung und Feststellung der für Unternehmen geltenden beihilferechtlichen Höchstgrenzen auf Antrag sowie anlassbezogen und die Sicherstellung ihrer Einhaltung. Hinzu kommt die Überprüfung der Vorgaben zur Arbeitsplatzerhaltung sowie zum Bonus- und Dividendenverbot. Die Prüfbehörde kann auch mit der Durchsetzung von Rückforderungen bei Überschreitung von Höchstgrenzen betraut werden. Die Dienstleistung ist in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, bestehend aus Antragsportal und einer Datenbank, das Berichtswesen, die Kommunikation mit Unternehmen und Verbänden sowie laufende Überwachungsaufgaben.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sowie dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) wurden vor dem Hintergrund der starken Energiepreissteigerungen...”
Text
Mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sowie dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) wurden vor dem Hintergrund der starken Energiepreissteigerungen finanzielle Entlastungen für Verbraucher von Strom, Erdgas und Wärme eingeführt. Beide Gesetze sehen eine Prüfbehörde vor, die zahlreiche Aufgaben bei der Umsetzung der Energiepreisbremsen übernimmt. Es ist vorgesehen, dass die Aufgaben der Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen durch Dienstleister als Beliehene erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere die fallweise Überprüfung und Feststellung der für Unternehmen geltenden beihilferechtlichen Höchstgrenzen auf Antrag sowie anlassbezogen und die Sicherstellung ihrer Einhaltung. Hinzu kommt die Überprüfung der Vorgaben zur Arbeitsplatzerhaltung und zum Bonus- und Dividendenverbot sowie die Gewährung eines zusätzlichen Entlastungsbetrags für atypische Minderverbräuche. Die Prüfbehörde kann auch mit der Durchsetzung von Rückforderungen betraut werden. Die Dienstleistung ist in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, bestehend aus Antragsportal und einer Datenbank, das Berichtswesen, die Kommunikation mit Unternehmen und Verbänden sowie laufende Überwachungsaufgaben.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000) auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der...”
Text
Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000) auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, bestehend aus Antragsportal und einer Datenbank, das Berichtswesen, Kommunikation mit Unternehmen und Verbänden sowie laufende Überwachungsaufgaben. Erwartet wird im Falle einer Vergabe der Lose an zwei Auftragnehmer eine kooperative Zusammenarbeit bei der Aufteilung der Fallbearbeitung. Dabei werden Fälle nach Eingang bei dem von Los 1 bereitgestellten Antragsportal nach Absprache zwischen den Auftragnehmern etwa hälftig auf Los 1 und Los 2 verteilt.
Die zeitliche Verteilung des Arbeitsaufkommens für die Auftragnehmer in der Rolle als Prüfbehörde wird sich voraussichtlich wie folgt darstellen:
- Unmittelbar nach Zuschlag: Vorbereitungsarbeiten, insbesondere Programmierung von Antragsportal und Datenbank (Los 1)
- Etwa Juli/ August 2023: Tätigkeitsaufnahme als Prüfbehörde, Beginn der Entgegennahme von an die Prüfbehörde zu richtenden Mitteilungen und Selbsterklärungen und Einstieg in die Fallbearbeitung (i.W. erst vorläufige Auskünfte aufgrund von Planzahlen)
- 01.01. bis 31.05.2024: Schwerpunkt der verbindlichen Antragsprüfung
- 01.06. bis 30.06.2024: Weitgehender Abschluss der Antragsprüfungsphase
- 01.07. bis 31.12.2024: Fortsetzung der Fallbearbeitung bei komplexen Fällen (z.B. Beihilfeverfahren, Gerichtsverfahren) sowie der Überwachung insb. von Boni- und Dividendenverbot sowie Arbeitsplatzerhaltungspflicht
- 01.01. bis 30.06.2025: Option Fortführung der Tätigkeit, soweit noch offene Fallbearbeitungen und Überwachungsaufgaben dies rechtfertigen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000) auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der...”
Text
Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000) auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, bestehend aus Antragsportal und einer Datenbank, das Berichtswesen, Kommunikation mit Unternehmen und Verbänden sowie laufende Überwachungsaufgaben. Erwartet wird im Falle einer Vergabe der Lose an zwei Auftragnehmer eine kooperative Zusammenarbeit bei der Aufteilung der Fallbearbeitung. Dabei werden Fälle nach Eingang bei dem von Los 1 bereitgestellten Antragsportal nach Absprache zwischen den Auftragnehmern etwa hälftig auf Los 1 und Los 2 verteilt.
Die zeitliche Verteilung des Arbeitsaufkommens für die Auftragnehmer in der Rolle als Prüfbehörde wird sich voraussichtlich wie folgt darstellen:
- Unmittelbar nach Zuschlag: Vorbereitungsarbeiten, insbesondere Programmierung von Antragsportal und Datenbank (Los 1)
- Etwa Juli/ August 2023: Tätigkeitsaufnahme als Prüfbehörde, Beginn der Entgegennahme von an die Prüfbehörde zu richtenden Mitteilungen und Selbsterklärungen und Einstieg in die Fallbearbeitung (i.W. erst vorläufige Auskünfte aufgrund von Planzahlen)
- 01.09. bis 31.12.2023: Auf Unternehmensantrag Festsetzung des zusätzlichen Entlastungsbetrages aufgrund coronabedingter Schließungen oder Flutbetroffenheit im Bezugsjahr 2021 (und Anordnung der Zahlung gegenüber der Bundeskasse)
- 01.01. bis 31.05.2024: Schwerpunkt der verbindlichen Antragsprüfung
- 01.06. bis 30.06.2024: Weitgehender Abschluss der Antragsprüfungsphase
- 01.07. bis 31.12.2024: Fortsetzung der Fallbearbeitung bei komplexen Fällen (z.B. Beihilfeverfahren, Gerichtsverfahren) sowie der Überwachung insb. von Boni- und Dividendenverbot sowie Arbeitsplatzerhaltungspflicht
- 01.01. bis 30.06.2025: Option Fortführung der Tätigkeit, soweit noch offene Fallbearbeitungen und Überwachungsaufgaben dies rechtfertigen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Los 2 umfasst vor allem etwa die Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000). Erwartet wird im Falle einer Vergabe der Lose an zwei...”
Text
Los 2 umfasst vor allem etwa die Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000). Erwartet wird im Falle einer Vergabe der Lose an zwei Auftragnehmer eine kooperative Zusammenarbeit bei der Aufteilung der Fallbearbeitung. Dabei werden Fälle nach Eingang bei dem von Los 1 bereitgestellten Antragsportal nach Absprache zwischen den Auftragnehmern etwa hälftig auf Los 1 und Los 2 verteilt.
Die zeitliche Verteilung des Arbeitsaufkommens für die Auftragnehmer in der Rolle als Prüfbehörde wird sich voraussichtlich wie folgt darstellen:
- Unmittelbar nach Zuschlag: Vorbereitungsarbeiten, insbesondere Programmierung von Antragsportal und Datenbank (Los 1)
- Etwa Juli/ August 2023: Tätigkeitsaufnahme als Prüfbehörde, Beginn der Entgegennahme von an die Prüfbehörde zu richtenden Mitteilungen und Selbsterklärungen und Einstieg in die Fallbearbeitung (i.W. erst vorläufige Auskünfte aufgrund von Planzahlen)
- 01.01. bis 31.05.2024: Schwerpunkt der verbindlichen Antragsprüfung
- 01.06. bis 30.06.2024: Weitgehender Abschluss der Antragsprüfungsphase
- 01.07. bis 31.12.2024: Fortsetzung der Fallbearbeitung bei komplexen Fällen (z.B. Beihilfeverfahren, Gerichtsverfahren) sowie der Überwachung insb. von Boni- und Dividendenverbot sowie Arbeitsplatzerhaltungspflicht
- 01.01. bis 30.06.2025: Option Fortführung der Tätigkeit, soweit noch offene Fallbearbeitungen und Überwachungsaufgaben dies rechtfertigen.
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Text:
“Los 2 umfasst vor allem etwa die Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000). Erwartet wird im Falle einer Vergabe der Lose an zwei...”
Text
Los 2 umfasst vor allem etwa die Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000). Erwartet wird im Falle einer Vergabe der Lose an zwei Auftragnehmer eine kooperative Zusammenarbeit bei der Aufteilung der Fallbearbeitung. Dabei werden Fälle nach Eingang bei dem von Los 1 bereitgestellten Antragsportal nach Absprache zwischen den Auftragnehmern etwa hälftig auf Los 1 und Los 2 verteilt.
Die zeitliche Verteilung des Arbeitsaufkommens für die Auftragnehmer in der Rolle als Prüfbehörde wird sich voraussichtlich wie folgt darstellen:
- Unmittelbar nach Zuschlag: Vorbereitungsarbeiten, insbesondere Programmierung von Antragsportal und Datenbank (Los 1)
- Etwa Juli/ August 2023: Tätigkeitsaufnahme als Prüfbehörde, Beginn der Entgegennahme von an die Prüfbehörde zu richtenden Mitteilungen und Selbsterklärungen und Einstieg in die Fallbearbeitung (i.W. erst vorläufige Auskünfte aufgrund von Planzahlen)
- 01.09. bis 31.12.2023: Auf Unternehmensantrag Festsetzung des zusätzlichen Entlastungsbetrages aufgrund coronabedingter Schließungen oder Flutbetroffenheit im Bezugsjahr 2021 (und Anordnung der Zahlung gegenüber der Bundeskasse)
- 01.01. bis 31.05.2024: Schwerpunkt der verbindlichen Antragsprüfung
- 01.06. bis 30.06.2024: Weitgehender Abschluss der Antragsprüfungsphase
- 01.07. bis 31.12.2024: Fortsetzung der Fallbearbeitung bei komplexen Fällen (z.B. Beihilfeverfahren, Gerichtsverfahren) sowie der Überwachung insb. von Boni- und Dividendenverbot sowie Arbeitsplatzerhaltungspflicht
- 01.01. bis 30.06.2025: Option Fortführung der Tätigkeit, soweit noch offene Fallbearbeitungen und Überwachungsaufgaben dies rechtfertigen.
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Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Alter Wert
Text: 2023-07-19 📅
Neuer Wert
Text: 2023-08-01 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Alter Wert
Text: 2023-07-19 📅
Neuer Wert
Text: 2023-08-01 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Ort des zu ändernden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
Alter Wert
Text: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=504932&criteriaId=30233 Neuer Wert
Text: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=504932&criteriaId=30564 Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Alter Wert
Text: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=504932&criteriaId=30232 Neuer Wert
Text: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=504932&criteriaId=30563 Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Alter Wert
Text: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=504932&criteriaId=30234 Neuer Wert
Text: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=504932&criteriaId=30565 Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-04-25 📅
Zeit: 22:00
Neuer Wert
Datum: 2023-05-02 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber” Alter Wert
Datum: 2023-05-03 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-05-09 📅
Quelle: OJS 2023/S 081-243930 (2023-04-20)
Ergänzende Angaben (2023-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sowie dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) wurden vor dem Hintergrund der starken Energiepreissteigerungen...”
Kurze Beschreibung
Mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sowie dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) wurden vor dem Hintergrund der starken Energiepreissteigerungen finanzielle Entlastungen für Verbraucher von Strom, Erdgas und Wärme eingeführt. Beide Gesetze sehen eine Prüfbehörde vor, die zahlreiche Aufgaben bei der Umsetzung der Energiepreisbremsen übernimmt. Es ist vorgesehen, dass die Aufgaben der Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen durch Dienstleister als Beliehene erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere die fallweise Überprüfung und Feststellung der für Unternehmen geltenden beihilferechtlichen Höchstgrenzen auf Antrag sowie anlassbezogen und die Sicherstellung ihrer Einhaltung. Hinzu kommt die Überprüfung der Vorgaben zur Arbeitsplatzerhaltung und zum Bonus- und Dividendenverbot sowie die Gewährung eines zusätzlichen Entlastungsbetrags für atypische Minderverbräuche. Die Prüfbehörde kann auch mit der Durchsetzung von Rückforderungen betraut werden. Die Dienstleistung ist in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, bestehend aus Antragsportal und einer Datenbank, das Berichtswesen, die Kommunikation mit Unternehmen und Verbänden sowie laufende Überwachungsaufgaben.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber” Alter Wert
Datum: 2023-05-09 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-05-19 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich...”
Text
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen. Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
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Text:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber,...”
Text
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2023/S 099-309522 (2023-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 12878020.59 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000) auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000) auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, bestehend aus Antragsportal und einer Datenbank, das Berichtswesen, Kommunikation mit Unternehmen und Verbänden sowie laufende Überwachungsaufgaben. Erwartet wird im Falle einer Vergabe der Lose an zwei Auftragnehmer eine kooperative Zusammenarbeit bei der Aufteilung der Fallbearbeitung. Dabei werden Fälle nach Eingang bei dem von Los 1 bereitgestellten Antragsportal nach Absprache zwischen den Auftragnehmern etwa hälftig auf Los 1 und Los 2 verteilt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept und Arbeitsabläufe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 21
Qualitätskriterium (Bezeichnung): IT-Konzept
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Musterstruktur einer Antragsbearbeitung
Preis (Gewichtung): 30
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“In Abhängigkeit von der gemäß § 48 Absatz 1 Nummer 4 StromPBG zu erlassenden Rechtsverordnung können der Prüfbehörde eigene Aufgaben bei der Korrektur von...”
Beschreibung der Optionen
In Abhängigkeit von der gemäß § 48 Absatz 1 Nummer 4 StromPBG zu erlassenden Rechtsverordnung können der Prüfbehörde eigene Aufgaben bei der Korrektur von Entlastungen zukommen, die sich aus einem Abweichen der tatsächlichen Höchstgrenzen von den Selbsterklärungen oder aus Rückforderungsbescheiden ergeben. Insbesondere kann die Prüfbehörde die Aufgabe erhalten, Rückforderungen selbst einzuziehen.
Außerdem ist der Auftrag befristet bis 31.12.2024 mit einer Verlängerungsoption um 6 Monate bis 30.06.2025.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2 umfasst vor allem etwa die Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000). Erwartet wird im Falle einer Vergabe der Lose an zwei...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 2 umfasst vor allem etwa die Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000). Erwartet wird im Falle einer Vergabe der Lose an zwei Auftragnehmer eine kooperative Zusammenarbeit bei der Aufteilung der Fallbearbeitung. Dabei werden Fälle nach Eingang bei dem von Los 1 bereitgestellten Antragsportal nach Absprache zwischen den Auftragnehmern etwa hälftig auf Los 1 und Los 2 verteilt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 28
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
“Aufgrund der hohen politischen Bedeutung eines zeitnahen Tätigkeitsbeginns der Prüfbehörde wurde das Verfahren beschleunigt.” Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 062-183447
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 17104/005-23#004
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1: Fallbearbeitung I und übergreifende Tätigkeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PricewaterhouseCoopes GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postort: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 9 880 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4 089 350 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2: Fallbearbeitung II
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: atene KOM GmbH
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 9 720 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 8788670.59 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt gerichtet werden. Die Einreichung eines...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt gerichtet werden. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
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Quelle: OJS 2023/S 171-538431 (2023-09-01)