Mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sowie dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) wurden vor dem Hintergrund der starken Energiepreissteigerungen finanzielle Entlastungen für Verbraucher von Strom, Erdgas und Wärme eingeführt. Beide Gesetze sehen eine Prüfbehörde vor, die zahlreiche Aufgaben bei der Umsetzung der Energiepreisbremsen übernimmt. Es ist vorgesehen, dass die Aufgaben der Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen durch Dienstleister als Beliehene erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere die fallweise Überprüfung und Feststellung der für Unternehmen geltenden beihilferechtlichen Höchstgrenzen auf Antrag sowie anlassbezogen und die Sicherstellung ihrer Einhaltung. Hinzu kommt die Überprüfung der Vorgaben zur Arbeitsplatzerhaltung sowie zum Bonus- und Dividendenverbot. Die Prüfbehörde kann auch mit der Durchsetzung von Rückforderungen bei Überschreitung von Höchstgrenzen betraut werden. Die Dienstleistung ist in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, bestehend aus Antragsportal und einer Datenbank, das Berichtswesen, die Kommunikation mit Unternehmen und Verbänden sowie laufende Überwachungsaufgaben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von öffentlichen Behörden
Referenznummer: 17104/005-23#004
Kurze Beschreibung:
Mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sowie dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) wurden vor dem Hintergrund der starken Energiepreissteigerungen finanzielle Entlastungen für Verbraucher von Strom, Erdgas und Wärme eingeführt. Beide Gesetze sehen eine Prüfbehörde vor, die zahlreiche Aufgaben bei der Umsetzung der Energiepreisbremsen übernimmt. Es ist vorgesehen, dass die Aufgaben der Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen durch Dienstleister als Beliehene erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere die fallweise Überprüfung und Feststellung der für Unternehmen geltenden beihilferechtlichen Höchstgrenzen auf Antrag sowie anlassbezogen und die Sicherstellung ihrer Einhaltung. Hinzu kommt die Überprüfung der Vorgaben zur Arbeitsplatzerhaltung sowie zum Bonus- und Dividendenverbot. Die Prüfbehörde kann auch mit der Durchsetzung von Rückforderungen bei Überschreitung von Höchstgrenzen betraut werden. Die Dienstleistung ist in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, bestehend aus Antragsportal und einer Datenbank, das Berichtswesen, die Kommunikation mit Unternehmen und Verbänden sowie laufende Überwachungsaufgaben.
Mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sowie dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) wurden vor dem Hintergrund der starken Energiepreissteigerungen finanzielle Entlastungen für Verbraucher von Strom, Erdgas und Wärme eingeführt. Beide Gesetze sehen eine Prüfbehörde vor, die zahlreiche Aufgaben bei der Umsetzung der Energiepreisbremsen übernimmt. Es ist vorgesehen, dass die Aufgaben der Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen durch Dienstleister als Beliehene erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere die fallweise Überprüfung und Feststellung der für Unternehmen geltenden beihilferechtlichen Höchstgrenzen auf Antrag sowie anlassbezogen und die Sicherstellung ihrer Einhaltung. Hinzu kommt die Überprüfung der Vorgaben zur Arbeitsplatzerhaltung sowie zum Bonus- und Dividendenverbot. Die Prüfbehörde kann auch mit der Durchsetzung von Rückforderungen bei Überschreitung von Höchstgrenzen betraut werden. Die Dienstleistung ist in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, bestehend aus Antragsportal und einer Datenbank, das Berichtswesen, die Kommunikation mit Unternehmen und Verbänden sowie laufende Überwachungsaufgaben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von öffentlichen Behörden📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von öffentlichen Behörden📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-28 📅
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 062-183447
ABl. S-Ausgabe: 62
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Die notwendigen Anwendungen werden auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört insbesondere der Angebots-Assistent (ANA-Web). Weitergehende Informationen: https://www.evergabe-online.info sowie „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“.
In den ANA-Web importierte Unterlagen werden erst über „Dokumente versenden“ übermittelt. Bieter müssen eine rechtzeitige Übermittlung, insbesondere einen ausreichenden zeitlichen Puffer für typische Übermittlungsrisiken, sicherstellen. Bei größerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten rechtzeitig begonnen wird.
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Die notwendigen Anwendungen werden auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört insbesondere der Angebots-Assistent (ANA-Web). Weitergehende Informationen: https://www.evergabe-online.info sowie „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“.
In den ANA-Web importierte Unterlagen werden erst über „Dokumente versenden“ übermittelt. Bieter müssen eine rechtzeitige Übermittlung, insbesondere einen ausreichenden zeitlichen Puffer für typische Übermittlungsrisiken, sicherstellen. Bei größerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten rechtzeitig begonnen wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 19 600 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose:
Es besteht die Möglichkeit, dass ein Bieter den Zuschlag für beide Lose erhalten kann, sofern berufsrechtliche Vorgaben nicht entgegenstehen. Die Beauftragung von zwei Dienstleistern soll u.a. ermöglichen, dass insbesondere auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als Bieter in Betracht kommen, indem Interessenkonflikte sowie ein Konflikt mit berufsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Verbot der Selbstprüfung, vermieden werden. Bei zwei beauftragten Dienstleistern wäre dies dadurch möglich, dass die Fallbearbeitung von Unternehmen, bei denen einer der Dienstleister Abschlussprüfer ist oder bei denen er sonstige Prüfungen im Rahmen des StromPBG oder EWPBG vorgenommen hat, dem jeweils anderen Dienstleister zugewiesen wird. Bieter, die auf beide Lose bieten, haben die Möglichkeit, zusätzlich einen Rabatt anzubieten, für den Fall, dass ihnen der Zuschlag für beide Lose erteilt wird.
Es besteht die Möglichkeit, dass ein Bieter den Zuschlag für beide Lose erhalten kann, sofern berufsrechtliche Vorgaben nicht entgegenstehen. Die Beauftragung von zwei Dienstleistern soll u.a. ermöglichen, dass insbesondere auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als Bieter in Betracht kommen, indem Interessenkonflikte sowie ein Konflikt mit berufsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Verbot der Selbstprüfung, vermieden werden. Bei zwei beauftragten Dienstleistern wäre dies dadurch möglich, dass die Fallbearbeitung von Unternehmen, bei denen einer der Dienstleister Abschlussprüfer ist oder bei denen er sonstige Prüfungen im Rahmen des StromPBG oder EWPBG vorgenommen hat, dem jeweils anderen Dienstleister zugewiesen wird. Bieter, die auf beide Lose bieten, haben die Möglichkeit, zusätzlich einen Rabatt anzubieten, für den Fall, dass ihnen der Zuschlag für beide Lose erteilt wird.
Bezeichnung des Loses: Los 1: Fallbearbeitung I und übergreifende Tätigkeiten
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000) auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, bestehend aus Antragsportal und einer Datenbank, das Berichtswesen, Kommunikation mit Unternehmen und Verbänden sowie laufende Überwachungsaufgaben. Erwartet wird im Falle einer Vergabe der Lose an zwei Auftragnehmer eine kooperative Zusammenarbeit bei der Aufteilung der Fallbearbeitung. Dabei werden Fälle nach Eingang bei dem von Los 1 bereitgestellten Antragsportal nach Absprache zwischen den Auftragnehmern etwa hälftig auf Los 1 und Los 2 verteilt.
Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000) auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, bestehend aus Antragsportal und einer Datenbank, das Berichtswesen, Kommunikation mit Unternehmen und Verbänden sowie laufende Überwachungsaufgaben. Erwartet wird im Falle einer Vergabe der Lose an zwei Auftragnehmer eine kooperative Zusammenarbeit bei der Aufteilung der Fallbearbeitung. Dabei werden Fälle nach Eingang bei dem von Los 1 bereitgestellten Antragsportal nach Absprache zwischen den Auftragnehmern etwa hälftig auf Los 1 und Los 2 verteilt.
Die zeitliche Verteilung des Arbeitsaufkommens für die Auftragnehmer in der Rolle als Prüfbehörde wird sich voraussichtlich wie folgt darstellen:
- Unmittelbar nach Zuschlag: Vorbereitungsarbeiten, insbesondere Programmierung von Antragsportal und Datenbank (Los 1)
- Etwa Juli/ August 2023: Tätigkeitsaufnahme als Prüfbehörde, Beginn der Entgegennahme von an die Prüfbehörde zu richtenden Mitteilungen und Selbsterklärungen und Einstieg in die Fallbearbeitung (i.W. erst vorläufige Auskünfte aufgrund von Planzahlen)
- Etwa Juli/ August 2023: Tätigkeitsaufnahme als Prüfbehörde, Beginn der Entgegennahme von an die Prüfbehörde zu richtenden Mitteilungen und Selbsterklärungen und Einstieg in die Fallbearbeitung (i.W. erst vorläufige Auskünfte aufgrund von Planzahlen)
- 01.01. bis 31.05.2024: Schwerpunkt der verbindlichen Antragsprüfung
- 01.06. bis 30.06.2024: Weitgehender Abschluss der Antragsprüfungsphase
- 01.07. bis 31.12.2024: Fortsetzung der Fallbearbeitung bei komplexen Fällen (z.B. Beihilfeverfahren, Gerichtsverfahren) sowie der Überwachung insb. von Boni- und Dividendenverbot sowie Arbeitsplatzerhaltungspflicht
- 01.01. bis 30.06.2025: Option Fortführung der Tätigkeit, soweit noch offene Fallbearbeitungen und Überwachungsaufgaben dies rechtfertigen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 9 880 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerung einmalig um 6 Monate bis 30.06.2025. Die Verlängerungsoption dient dazu, die Prüfbehördentätigkeit fortzusetzen, wenn noch laufende Fallbearbeitungen sowie die laufende Überwachungstätigkeit (insbesondere zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht) diese Fortsetzung rechtfertigen.
Verlängerung einmalig um 6 Monate bis 30.06.2025. Die Verlängerungsoption dient dazu, die Prüfbehördentätigkeit fortzusetzen, wenn noch laufende Fallbearbeitungen sowie die laufende Überwachungstätigkeit (insbesondere zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht) diese Fortsetzung rechtfertigen.
Beschreibung der Optionen:
In Abhängigkeit von der gemäß § 48 Absatz 1 Nummer 4 StromPBG zu erlassenden Rechtsverordnung können der Prüfbehörde eigene Aufgaben bei der Korrektur von Entlastungen zukommen, die sich aus einem Abweichen der tatsächlichen Höchstgrenzen von den Selbsterklärungen oder aus Rückforderungsbescheiden ergeben. Insbesondere kann die Prüfbehörde die Aufgabe erhalten, Rückforderungen selbst einzuziehen.
In Abhängigkeit von der gemäß § 48 Absatz 1 Nummer 4 StromPBG zu erlassenden Rechtsverordnung können der Prüfbehörde eigene Aufgaben bei der Korrektur von Entlastungen zukommen, die sich aus einem Abweichen der tatsächlichen Höchstgrenzen von den Selbsterklärungen oder aus Rückforderungsbescheiden ergeben. Insbesondere kann die Prüfbehörde die Aufgabe erhalten, Rückforderungen selbst einzuziehen.
Bezeichnung des Loses: Los 2: Fallbearbeitung II
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 umfasst vor allem etwa die Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000). Erwartet wird im Falle einer Vergabe der Lose an zwei Auftragnehmer eine kooperative Zusammenarbeit bei der Aufteilung der Fallbearbeitung. Dabei werden Fälle nach Eingang bei dem von Los 1 bereitgestellten Antragsportal nach Absprache zwischen den Auftragnehmern etwa hälftig auf Los 1 und Los 2 verteilt.
Los 2 umfasst vor allem etwa die Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000). Erwartet wird im Falle einer Vergabe der Lose an zwei Auftragnehmer eine kooperative Zusammenarbeit bei der Aufteilung der Fallbearbeitung. Dabei werden Fälle nach Eingang bei dem von Los 1 bereitgestellten Antragsportal nach Absprache zwischen den Auftragnehmern etwa hälftig auf Los 1 und Los 2 verteilt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 9 720 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Geschäftssitz des Auftragnehmers. Hauptsitz des Auftraggebers: BMWK, Scharnhorststraße 34-37, D-10115 Berlin.
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen: Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022_576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (siehe Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Fachkunde und Erfahrungen:
- Erfahrungen und Kenntnisse in der Abwicklung von Antragsverfahren für die öffentliche Hand (insb. Bereitstellung eines Antragsportals; Fallbearbeitung; Verbescheidung); Gewichtung (40%).
- Weitere Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand, insb. mit der Ministerialverwaltung oder als Beliehener, soweit einschlägig für die Auftragsdurchführung; Gewichtung (20%).
- Erfahrungen und Kenntnisse in für die Auftragsdurchführung relevanten Rechtsgebieten (insbesondere Allgemeines Verwaltungsrecht, Energierecht, EU-Beihilfenrecht); Gewichtung (20%).
- Erfahrungen und Kenntnisse in der Beitreibung und ggf. Vollstreckung von Forderungen nach der ZPO und/ oder dem VwVG sowie der Teilnahme als Gläubiger an Insolvenzverfahren; Gewichtung (20%).
Bei dem Kriterium "Fachkunde und Erfahrungen" handelt es sich um ein Wertungskriterium, d. h., es wird anhand der geforderten Referenzen der Erfüllungsgrad des jeweiligen Unterkriteriums geprüft. Dies geschieht nach der folgenden Punkteskala:
5 Punkte sehr hoch (Erfüllungsgrad)
4 Punkte hoch
3 Punkte mittel
2 Punkte gering
1 Punkt sehr gering
0 Punkte nicht vorhanden
Bei Bewerbern, die bei einer Referenz 0 Punkte oder bei mindestens zwei Referenzen nicht mehr als einen Punkt erhalten haben, wird davon ausgegangen, dass sie nicht die notwendige Erfahrung und/oder Fachkunde haben. Diese Bewerber werden mangels Eignung für das Los 1 ausgeschlossen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei Bewerbern, die bei einer Referenz 0 Punkte oder bei mindestens zwei Referenzen nicht mehr als einen Punkt erhalten haben, wird davon ausgegangen, dass sie nicht die notwendige Erfahrung und/oder Fachkunde haben. Diese Bewerber werden mangels Eignung für das Los 1 ausgeschlossen.
Für die Referenzen der geeigneten Bewerber wird gemäß der Gewichtung eine Gesamtpunktzahl errechnet. Aus der Gesamtpunktzahl wird die Rangfolge der geeigneten Bewerber ermittelt, wobei dem Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl der erste Rang zugewiesen wird.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Referenzen der geeigneten Bewerber wird gemäß der Gewichtung eine Gesamtpunktzahl errechnet. Aus der Gesamtpunktzahl wird die Rangfolge der geeigneten Bewerber ermittelt, wobei dem Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl der erste Rang zugewiesen wird.
Ausschließlich die für das Los 1 drei geeignetsten, d. h. bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots auf das Los 1 aufgefordert. Bei Punktgleichheit im dritten Rang werden alle drittplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. (s. auch Verfahrensbeschreibung)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ausschließlich die für das Los 1 drei geeignetsten, d. h. bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots auf das Los 1 aufgefordert. Bei Punktgleichheit im dritten Rang werden alle drittplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. (s. auch Verfahrensbeschreibung)
- Erfahrungen und Kenntnisse in der Abwicklung von Antragsverfahren für die öffentliche Hand (insb. Fallbearbeitung; Verbescheidung); Gewichtung (40%).
Bei Bewerbern, die bei einer Referenz 0 Punkte oder bei mindestens zwei Referenzen nicht mehr als einen Punkt erhalten haben, wird davon ausgegangen, dass sie nicht die notwendige Erfahrung und/oder Fachkunde haben. Diese Bewerber werden mangels Eignung für Los 2 ausgeschlossen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei Bewerbern, die bei einer Referenz 0 Punkte oder bei mindestens zwei Referenzen nicht mehr als einen Punkt erhalten haben, wird davon ausgegangen, dass sie nicht die notwendige Erfahrung und/oder Fachkunde haben. Diese Bewerber werden mangels Eignung für Los 2 ausgeschlossen.
Ausschließlich die für das Los 2 drei geeignetsten, d. h. bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots auf das Los 2 aufgefordert. Bei Punktgleichheit im dritten Rang werden alle drittplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. (s. auch Verfahrensbeschreibung)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ausschließlich die für das Los 2 drei geeignetsten, d. h. bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots auf das Los 2 aufgefordert. Bei Punktgleichheit im dritten Rang werden alle drittplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. (s. auch Verfahrensbeschreibung)
Beschleunigtes Verfahren:
Aufgrund der hohen politischen Bedeutung eines zeitnahen Tätigkeitsbeginns der Prüfbehörde wird das Verfahren beschleunigt. Die Angebotsfrist wird voraussichtlich 14 Tage betragen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-04-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-31 📅
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Die notwendigen Anwendungen werden auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört insbesondere der Angebots-Assistent (ANA-Web). Weitergehende Informationen: https://www.evergabe-online.info sowie „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“.
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Die notwendigen Anwendungen werden auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört insbesondere der Angebots-Assistent (ANA-Web). Weitergehende Informationen: https://www.evergabe-online.info sowie „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“.
In den ANA-Web importierte Unterlagen werden erst über „Dokumente versenden“ übermittelt. Bieter müssen eine rechtzeitige Übermittlung, insbesondere einen ausreichenden zeitlichen Puffer für typische Übermittlungsrisiken, sicherstellen. Bei größerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten rechtzeitig begonnen wird.
In den ANA-Web importierte Unterlagen werden erst über „Dokumente versenden“ übermittelt. Bieter müssen eine rechtzeitige Übermittlung, insbesondere einen ausreichenden zeitlichen Puffer für typische Übermittlungsrisiken, sicherstellen. Bei größerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten rechtzeitig begonnen wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: D-53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen. Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen. Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Referat IB3 - Öffentliche Aufträge; Vergaberecht; Immobilienwirtschaft
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Postort: Berlin
Postleitzahl: D-10115
Telefon: +49 30-186150📞
E-Mail: buero-ib3@bmwk.bund.de📧
Fax: +49 30-186157010 📠
Internetadresse: http://www.bmwk.bund.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 062-183447 (2023-03-23)
Ergänzende Angaben (2023-04-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben (2023-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sowie dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) wurden vor dem Hintergrund der starken Energiepreissteigerungen finanzielle Entlastungen für Verbraucher von Strom, Erdgas und Wärme eingeführt. Beide Gesetze sehen eine Prüfbehörde vor, die zahlreiche Aufgaben bei der Umsetzung der Energiepreisbremsen übernimmt. Es ist vorgesehen, dass die Aufgaben der Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen durch Dienstleister als Beliehene erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere die fallweise Überprüfung und Feststellung der für Unternehmen geltenden beihilferechtlichen Höchstgrenzen auf Antrag sowie anlassbezogen und die Sicherstellung ihrer Einhaltung. Hinzu kommt die Überprüfung der Vorgaben zur Arbeitsplatzerhaltung und zum Bonus- und Dividendenverbot sowie die Gewährung eines zusätzlichen Entlastungsbetrags für atypische Minderverbräuche. Die Prüfbehörde kann auch mit der Durchsetzung von Rückforderungen betraut werden. Die Dienstleistung ist in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, bestehend aus Antragsportal und einer Datenbank, das Berichtswesen, die Kommunikation mit Unternehmen und Verbänden sowie laufende Überwachungsaufgaben.
Mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sowie dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) wurden vor dem Hintergrund der starken Energiepreissteigerungen finanzielle Entlastungen für Verbraucher von Strom, Erdgas und Wärme eingeführt. Beide Gesetze sehen eine Prüfbehörde vor, die zahlreiche Aufgaben bei der Umsetzung der Energiepreisbremsen übernimmt. Es ist vorgesehen, dass die Aufgaben der Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen durch Dienstleister als Beliehene erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere die fallweise Überprüfung und Feststellung der für Unternehmen geltenden beihilferechtlichen Höchstgrenzen auf Antrag sowie anlassbezogen und die Sicherstellung ihrer Einhaltung. Hinzu kommt die Überprüfung der Vorgaben zur Arbeitsplatzerhaltung und zum Bonus- und Dividendenverbot sowie die Gewährung eines zusätzlichen Entlastungsbetrags für atypische Minderverbräuche. Die Prüfbehörde kann auch mit der Durchsetzung von Rückforderungen betraut werden. Die Dienstleistung ist in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, bestehend aus Antragsportal und einer Datenbank, das Berichtswesen, die Kommunikation mit Unternehmen und Verbänden sowie laufende Überwachungsaufgaben.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 12878020.59 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-28 📅
Name: PricewaterhouseCoopes GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postort: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4 089 350 EUR 💰
Name: atene KOM GmbH
Postort: Berlin
Land: Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 8788670.59 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt gerichtet werden. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt gerichtet werden. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Quelle: OJS 2023/S 171-538431 (2023-09-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der Prüfbehörde gemäß § 2 Nummer 17 Strompreisbremsegesetz und § 2 Nummer 11 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – Los 1
Kurze Beschreibung: zusätzliche Implementierung der Funktion „Fristverlängerung“
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von öffentlichen Behörden📦 Beschreibung
Interne Kennung: 17104/005-23#004
Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen der ursprünglichen Auftragserteilung war nicht erkennbar, dass sich die gesetzlich vorgesehenen Fristen in der praktischen Umsetzung in vielen Fällen als nicht einhaltbar erweisen würden. Vor diesem Hintergrund ist eine möglichst zügige Einführung einer neuen Funktion „Fristverlängerung“ erforderlich.
Los 1/PwC zeichnete sich bereits im Rahmen der Übernahme der Aufgaben der Prüfbehörde verantwortlich für die Programmierung und Bereitstellung der IT-Infrastruktur/des Antragsportals der Prüfbehörde. Da es um die Implementierung einer weiteren Funktion dieses Portals geht, kann die Aufgabe sinnvoll und innerhalb der angestrebten Frist nur von PwC wahrgenommen werden.
Im Rahmen der ursprünglichen Auftragserteilung war nicht erkennbar, dass sich die gesetzlich vorgesehenen Fristen in der praktischen Umsetzung in vielen Fällen als nicht einhaltbar erweisen würden. Vor diesem Hintergrund ist eine möglichst zügige Einführung einer neuen Funktion „Fristverlängerung“ erforderlich.
Los 1/PwC zeichnete sich bereits im Rahmen der Übernahme der Aufgaben der Prüfbehörde verantwortlich für die Programmierung und Bereitstellung der IT-Infrastruktur/des Antragsportals der Prüfbehörde. Da es um die Implementierung einer weiteren Funktion dieses Portals geht, kann die Aufgabe sinnvoll und innerhalb der angestrebten Frist nur von PwC wahrgenommen werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bmwk.bund.de📧
Telefon: 000📞 Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
E-Mail: vergabestelle@bmwk.bund.de📧
Telefon: 000📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-25+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der ursprünglichen Auftragserteilung war nicht erkennbar, dass sich die gesetzlich vorgesehenen Fristen in der praktischen Umsetzung in vielen Fällen als nicht einhaltbar erweisen würden. Vor diesem Hintergrund ist eine möglichst zügige Einführung einer neuen Funktion „Fristverlängerung“ erforderlich.
Los 1/PwC zeichnete sich bereits im Rahmen der Übernahme der Aufgaben der Prüfbehörde verantwortlich für die Programmierung und Bereitstellung der IT-Infrastruktur/des Antragsportals der Prüfbehörde. Da es um die Implementierung einer weiteren Funktion dieses Portals geht, kann die Aufgabe sinnvoll und inner-halb der angestrebten Frist nur von PwC wahrgenommen werden.
Im Rahmen der ursprünglichen Auftragserteilung war nicht erkennbar, dass sich die gesetzlich vorgesehenen Fristen in der praktischen Umsetzung in vielen Fällen als nicht einhaltbar erweisen würden. Vor diesem Hintergrund ist eine möglichst zügige Einführung einer neuen Funktion „Fristverlängerung“ erforderlich.
Los 1/PwC zeichnete sich bereits im Rahmen der Übernahme der Aufgaben der Prüfbehörde verantwortlich für die Programmierung und Bereitstellung der IT-Infrastruktur/des Antragsportals der Prüfbehörde. Da es um die Implementierung einer weiteren Funktion dieses Portals geht, kann die Aufgabe sinnvoll und inner-halb der angestrebten Frist nur von PwC wahrgenommen werden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: zusätzlich beauftragte DL im Wert von 35.000,00 Euro netto
Quelle: OJS 2024/S 061-180845 (2024-03-25)