Beschreibung der Beschaffung
Dienstleistungen der Telemedizin und Telepsychotherapie einschließlich der Bereitstellung notwendiger telemedizinischer Geräte für den Justizvollzug Baden-Württemberg.
In den Justizvollzugseinrichtungen Baden-Württembergs befinden sich Gefangene und Sicherungsverwahrte, die der ärztlichen Untersuchung, Diagnosestellung und Therapie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Gesundheitsfürsorge der Gefangenen bedürfen. Neben Präsenzärztinnen und -ärzten sowie Präsenzpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sollen hierbei zukünftig Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eingesetzt werden, die innerhalb bestimmter Reaktionszeiten über Datenleitungen als Audio- und Videoschaltung zugeschaltet werden und die im Rahmen der konkreten Arzt-/Psychotherapeutenvorstellung, die durch Anstaltsbedienstete erfolgt, nachgefragten ärztlichen und / oder psychotherapeutischen Dienstleistungen (Diagnose und Therapieentscheidung einschließlich der ärztlichen Verordnung oder Überweisung zur weiteren ärztlichen Abklärung) im Wege der ausschließlichen Fernbehandlung erfüllen.
Die Leistungen umfassen insbesondere folgende medizinische Leistungen:
- eine allgemeinmedizinische Rufbereitschaft,
- eine psychiatrische Rufbereitschaft,
- allgemeinmedizinische Sprechstunden,
- Substitutionssprechstunden,
- psychiatrische Sprechstunden,
- psychotherapeutische Leistungen,
- psychiatrisches Konsil,
- dermatologisches Konsil,
- Behandlungen im Bereich der Hals-Nasen-
Ohren-Heilkunde (optional) sowie
- den Einsatz digital arbeitender Medizingeräte.
Aktuelle Fallzahlen (Monatsdurchschnitte von Januar bis Oktober 2022)
Allgemeinmedizin insgesamt: 237,6
davon
Bereitschaftsdienst 150,4
Sprechstunden 87,2
Psychiatrie insgesamt: 139,3
Davon
Bereitschaftsdienst 7,8
Sprechstunden 127,8
Konsile 3,7
Telesubstitution (4 Einrichtungen) 147,5
Telepsychotherapie (7 Einrichtungen) insgesamt: 38,3
davon fremdspachig 6,9
Die Maximalmenge der abrufbaren Dienstleistungen wird auf das 96fache der obengenannten Monatsdurchschnitte je Teilleistung festgelegt. Bei der Telesubstitution und der Telepsychotherapie erhöht sich die Maximalmenge bei Ausweitung um weitere Einrichtungen proportional.
Die Maximalabnahmemenge der Terminals und beim Einsatz digital arbeitender Medizingeräte liegt bei durchschnittlich zwei Terminals/Geräten je Einrichtung und Gerätetyp.