Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) plant zum 01.04.2024 die Neuausschreibung eines Mietvertrages für den Ersatz der vorhandenen zwei Digitaldrucksysteme, den integrierten Klebebinder, die Web-to-Print Software sowie den Multifinisher in zwei Losen. LOS 1: a) ein Hochleistungsdigitaldrucker inkl. Color-Management (Digitaldrucksystem 1) b) ein Hochleistungsdigitaldrucker inkl. Color-Management mit einem Weiterverarbeitungsmodul Klebebinder (Digitaldrucksystem 2) c) eine Web-to-Print Software LOS 2: a) ein Multifinisher inkl. Schneideinrichtung für die Weiterverarbeitung der Digitaldruckbögen Nähere Informationen dazu sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-08.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Digitaldruckpaket StMWi
Referenznummer: c567d8e4-206e-48cc-9b22-48b4cd0559df
Kurze Beschreibung:
“Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) plant zum 01.04.2024 die Neuausschreibung eines Mietvertrages für den...”
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) plant zum 01.04.2024 die Neuausschreibung eines Mietvertrages für den Ersatz der vorhandenen zwei Digitaldrucksysteme, den integrierten Klebebinder, die Web-to-Print Software sowie den Multifinisher in zwei Losen.
LOS 1:
a) ein Hochleistungsdigitaldrucker inkl. Color-Management (Digitaldrucksystem 1)
b) ein Hochleistungsdigitaldrucker inkl. Color-Management mit einem Weiterverarbeitungsmodul Klebebinder (Digitaldrucksystem 2)
c) eine Web-to-Print Software
LOS 2:
a) ein Multifinisher inkl. Schneideinrichtung für die Weiterverarbeitung der Digitaldruckbögen
Nähere Informationen dazu sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fotokopier- und Offsetdruckgeräte📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“a) ein Hochleistungsdigitaldrucker inkl. Color-Management (Digitaldrucksystem 1)
b) ein Hochleistungsdigitaldrucker inkl. Color-Management mit einem...”
Beschreibung der Beschaffung
a) ein Hochleistungsdigitaldrucker inkl. Color-Management (Digitaldrucksystem 1)
b) ein Hochleistungsdigitaldrucker inkl. Color-Management mit einem Weiterverarbeitungsmodul Klebebinder (Digitaldrucksystem 2)
c) eine Web-to-Print Software
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“a) ein Multifinisher inkl. Schneideinrichtung für die Weiterverarbeitung der Digitaldruckbögen”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Perforiermaschinen📦 Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-11 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 70
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/1b074472-5e28-4a13-9381-41c8520dcc92/suitabilitycriteria” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/1b074472-5e28-4a13-9381-41c8520dcc92/suitabilitycriteria” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/1b074472-5e28-4a13-9381-41c8520dcc92/suitabilitycriteria”
“Zusätzliche Angaben
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie...”
Zusätzliche Angaben
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter "Vertragsbedingungen/Formulare" beigefügte "Eigenerklärung".
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
C) Fragen zu den Vergabeunterlagen
Fragen zu den Vergabeunterlagenunterlagen sind bis spätestens 23.11.2023, um 12.00 Uhr, über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
D) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
E) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 216-679430 (2023-11-08)
Auftragsbekanntmachung (2023-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2023KHI000013
Kurze Beschreibung:
“Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) plant zum 01.04.2024 die Neuausschreibung eines Mietvertrages für den...”
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) plant zum 01.04.2024 die Neuausschreibung eines Mietvertrages für den Ersatz der vorhandenen zwei Digitaldrucksysteme, den integrierten Klebebinder, die Web-to-Print Software sowie den Multifinisher in zwei Losen.
LOS 1:
a) ein Hochleistungsdigitaldrucker inkl. Color-Management (Digitaldrucksystem 1)
b) ein Hochleistungsdigitaldrucker inkl. Color-Management mit einem Weiterverarbeitungsmodul Klebebinder (Digitaldrucksystem 2)
c) eine Web-to-Print Software
LOS 2:
a) ein Multifinisher inkl. Schneideinrichtung für die Weiterverarbeitung der Digitaldruckbögen
Nähere Informationen dazu sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
“Zusätzliche Angaben
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie...”
Zusätzliche Angaben
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter "Vertragsbedingungen/Formulare" beigefügte "Eigenerklärung".
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
C) Fragen zu den Vergabeunterlagen
Fragen zu den Vergabeunterlagenunterlagen sind bis spätestens 29.11.2023, um 12.00 Uhr, über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
D) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
E) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 223-704286 (2023-11-17)
Auftragsbekanntmachung (2023-12-08) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-15 10:00:00 📅