Durch die begonnene Digitalisierung liegt das Hauptaugenmerk des Fördermitteltatbestandes auf der Verbesserung der vorhandenen Prozesse und Abläufe und einer optimierten Visualisierung innerhalb des KIS. Lücken in der digitalen Anbindung von Subsystemen müssen geschlossen werden, indem digitale Auftragsanlage, Statusrückmeldung und Befundübermittlung auf weitere Subsysteme ausgerollt werden. Die Maßnahmenplanung und -terminierung sowie Verwaltung der zur Verfügung stehenden technischen und personellen Ressourcen soll durch Einführung einer neuen Softwarekomponente verbessert werden. Diese Komponente soll als Voraussetzung für die nachgelagerte Einführung des Patientenportals zur Online-Terminvereinbarung in FTB 2 dienen. Die Auftragsanlage im KIS-System soll durch eine zusätzliche Softwarekomponente um die Möglichkeit der Sammelanforderung erweitert werden, um für bestimmte Krankheitsbilder (z. B. Schlaganfall) ein Auftragsset in einem Schritt erstellen und anordnen zu können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Informationssysteme
Referenznummer: Vergabe 2/2023
Kurze Beschreibung:
Durch die begonnene Digitalisierung liegt das Hauptaugenmerk des Fördermitteltatbestandes auf der Verbesserung der vorhandenen Prozesse und Abläufe und einer optimierten Visualisierung innerhalb des KIS. Lücken in der digitalen Anbindung von Subsystemen müssen geschlossen werden, indem digitale Auftragsanlage, Statusrückmeldung und Befundübermittlung auf weitere Subsysteme ausgerollt werden. Die Maßnahmenplanung und -terminierung sowie Verwaltung der zur Verfügung stehenden technischen und personellen Ressourcen soll durch Einführung einer neuen Softwarekomponente verbessert werden. Diese Komponente soll als Voraussetzung für die nachgelagerte Einführung des Patientenportals zur Online-Terminvereinbarung in FTB 2 dienen. Die Auftragsanlage im KIS-System soll durch eine zusätzliche Softwarekomponente um die Möglichkeit der Sammelanforderung erweitert werden, um für bestimmte Krankheitsbilder (z. B. Schlaganfall) ein Auftragsset in einem Schritt erstellen und anordnen zu können.
Durch die begonnene Digitalisierung liegt das Hauptaugenmerk des Fördermitteltatbestandes auf der Verbesserung der vorhandenen Prozesse und Abläufe und einer optimierten Visualisierung innerhalb des KIS. Lücken in der digitalen Anbindung von Subsystemen müssen geschlossen werden, indem digitale Auftragsanlage, Statusrückmeldung und Befundübermittlung auf weitere Subsysteme ausgerollt werden. Die Maßnahmenplanung und -terminierung sowie Verwaltung der zur Verfügung stehenden technischen und personellen Ressourcen soll durch Einführung einer neuen Softwarekomponente verbessert werden. Diese Komponente soll als Voraussetzung für die nachgelagerte Einführung des Patientenportals zur Online-Terminvereinbarung in FTB 2 dienen. Die Auftragsanlage im KIS-System soll durch eine zusätzliche Softwarekomponente um die Möglichkeit der Sammelanforderung erweitert werden, um für bestimmte Krankheitsbilder (z. B. Schlaganfall) ein Auftragsset in einem Schritt erstellen und anordnen zu können.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Informationssysteme📦
Zusätzlicher CPV-Code: Medizinische Informationssysteme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Chemnitz
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er kein Auftraggeber i. S. d. § 98 GWB ist. Eine gesetzliche Pflicht zur Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen besteht daher nicht. Zur Sicherstellung eines fairen und transparenten Wettbewerbs wird der Auftraggeber das Vergabeverfahren jedoch in Anlehnung an die Bestimmungen des 4. teils des GWB und der VgV durchführen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er kein Auftraggeber i. S. d. § 98 GWB ist. Eine gesetzliche Pflicht zur Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen besteht daher nicht. Zur Sicherstellung eines fairen und transparenten Wettbewerbs wird der Auftraggeber das Vergabeverfahren jedoch in Anlehnung an die Bestimmungen des 4. teils des GWB und der VgV durchführen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 375210.08 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Digitale Leistungsanforderung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
- Softwarelösung zur Administration von Patiententerminen, Räumlichkeiten, Mitarbeitern und Geräten als Basis zu Schaffung eines durchgängigen Workflows der medizinischen Prozesse innerhalb des Krankenhausinformationssystems
- Softwarelösung zur funktionsbereichsübergreifenden und gemeinsamen Anlage diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen und Aufträge.
- Softwarelösung zur Schaffung einer zentralen Beauskunftungsoberfläche für Patienteninformationen aus dem Datenbestand des Krankenhausinformationssystems
- Funktionsbereichsindividuelle Softwarelösung zur Steuerung der Prozesse für diagnostische, therapeutische und patientenadministrative Maßnahmen und Aufträge innerhalb folgender Funktionsbereiche:
- Sozialdienst
- OP (inklusive Visualisierung des Verlaufs von OP-Maßnahmen)
- Anästhesie
Dauer: 36 Monate
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er kein Auftraggeber i. S. d. § 98 GWB ist. Eine gesetzliche Pflicht zur Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen besteht daher nicht. Zur Sicherstellung eines fairen und transparenten Wettbewerbs wird der Auftraggeber das Vergabeverfahren jedoch in Anlehnung an die Bestimmungen des 4. teils des GWB und der VgV durchführen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er kein Auftraggeber i. S. d. § 98 GWB ist. Eine gesetzliche Pflicht zur Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen besteht daher nicht. Zur Sicherstellung eines fairen und transparenten Wettbewerbs wird der Auftraggeber das Vergabeverfahren jedoch in Anlehnung an die Bestimmungen des 4. teils des GWB und der VgV durchführen.
Bezeichnung des Loses: Authentifizierungslösung Bereich Pflege
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Softwarelösung für Zugriffsmanagement im Bereich Pflege (Authentifizierung mittels RFID, Single SignOn)
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er kein Auftraggeber i. S. d. § 98 GWB ist. Eine gesetzliche Pflicht zur Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen bestehen daher nicht. Zur Sicherstellung eines fairen und transparenten Wettbewerbes wird der Auftraggeber das Vergabeverfahren jedoch in Anlehnung an die Bestimmungen des 4. Teils des GWB und der VgV durchführen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er kein Auftraggeber i. S. d. § 98 GWB ist. Eine gesetzliche Pflicht zur Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen bestehen daher nicht. Zur Sicherstellung eines fairen und transparenten Wettbewerbes wird der Auftraggeber das Vergabeverfahren jedoch in Anlehnung an die Bestimmungen des 4. Teils des GWB und der VgV durchführen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hartmannsdorf, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §…
Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
Eigenerklärung Russland Sanktionen
Auf Verlangen des AG ist der Bieter verpflichtet, innerhalb einer festgesetzten angemessenen Frist folgende Unterlagen einzureichen:
► Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
► die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber),
► die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerkerrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz vergleichbarer Leistungen für die letzten drei Geschäftsjahre
- Eigenerklärung zum Bestand einer gültigen Haftpflichtversicherung
Auf Verlangen des AG ist der Bieter verpflichtet, innerhalb einer festgesetzten angemessenen Frist folgende Unterlagen einzureichen:
► den jüngsten bestätigten Jahresabschlussbericht
bzw.
► die Bilanz sowie Gewinn- u. Verlustrechnung der Jahre 2020, 2021 und 2022 (ggf. vorläufig)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
► Eigenerklärung zu zwei vergleichbaren Referenzobjekten
► Eigenerklärung über Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Geschäftsjahren sortiert nach Berufsgruppen
Auf Verlangen des AG ist der Bieter verpflichtet, innerhalb einer festgesetzten angemessenen Frist folgende Unterlagen einzureichen:
► eine vom Auftraggeber der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte Erklärung
► Verpflichtungserklärung(en) der Unternehmen, die als Referenzgeber benannt wurden, aus denen sich ergibt, dass diese erforderlichenfalls die zur Auftragserfüllung notwendigen Mittel zur Verfügung stellen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils folgender Höhe:
- für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR
- für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.
Die Haftpflichtversicherungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen und für die Dauer der Laufzeit des Vertrages aufrecht zu erhalten
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-03-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es sich nicht um ein offenes, sondern ein Verhandlungsverfahren mit integriertem Teilnahmewettbewerb handelt. Das Verfahren ist einstufig ausgestaltet. Dies bedeutet, dass mit Ablauf der Angebotsabgabefrist der Bieter sowohl die Unterlagen für den Nachweis der Eignung als auch ein indikatives Angebot einzureichen hat. Ein gesonderter Teilnahmewettbewerb findet nicht statt. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit integriertem Teilnahmewettbewerb, das an die Verfahrensarten der VgV nur angelehnt ist. Weiterhin weist der Auftraggeber darauf hin, dass er sich vorbehält ohne weitere Verhandlungen den Zuschlag bereits auf ein Erstangebot zu erteilen. Die Bezeichnung als offenes Verfahren erfolgte ausschließlich aufgrund der nicht abänderbaren Vorgaben der Vergabeplattform.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es sich nicht um ein offenes, sondern ein Verhandlungsverfahren mit integriertem Teilnahmewettbewerb handelt. Das Verfahren ist einstufig ausgestaltet. Dies bedeutet, dass mit Ablauf der Angebotsabgabefrist der Bieter sowohl die Unterlagen für den Nachweis der Eignung als auch ein indikatives Angebot einzureichen hat. Ein gesonderter Teilnahmewettbewerb findet nicht statt. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit integriertem Teilnahmewettbewerb, das an die Verfahrensarten der VgV nur angelehnt ist. Weiterhin weist der Auftraggeber darauf hin, dass er sich vorbehält ohne weitere Verhandlungen den Zuschlag bereits auf ein Erstangebot zu erteilen. Die Bezeichnung als offenes Verfahren erfolgte ausschließlich aufgrund der nicht abänderbaren Vorgaben der Vergabeplattform.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 032-092703 (2023-02-09)
Ergänzende Angaben (2023-03-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durch die begonnene Digitalisierung liegt das Hauptaugenmerk des Fördermitteltatbestandes auf der Verbesserung der vorhandenen Prozesse und Abläufe und einer optimierten Visualisierung innerhalb des KIS. Lücken in der digitalen Anbindung von Subsystemen müssen geschlossen werden, indem digitale Auftragsanlage, Statusrückmeldung und Befundübermittlung auf weitere Subsysteme ausgerollt werden. Die Maßnahmenplanung und -terminierung sowie Verwaltung der zur Verfügung stehenden technischen und personellen Ressourcen soll durch Einführung einer neuen Softwarekomponente verbessert werden. Diese Komponente soll als Voraussetzung für die nachgelagerte Einführung des Patientenportals zur Online-Terminvereinbarung in FTB 2 dienen. Die Auftragsanlage im KIS-System soll durch eine zusätzliche Softwarekomponente um die Möglichkeit der Sammelanforderung erweitert werden, um für bestimmte Krankheitsbilder (z.B. Schlaganfall) ein Auftragsset in einem Schritt erstellen und anordnen zu können.
Durch die begonnene Digitalisierung liegt das Hauptaugenmerk des Fördermitteltatbestandes auf der Verbesserung der vorhandenen Prozesse und Abläufe und einer optimierten Visualisierung innerhalb des KIS. Lücken in der digitalen Anbindung von Subsystemen müssen geschlossen werden, indem digitale Auftragsanlage, Statusrückmeldung und Befundübermittlung auf weitere Subsysteme ausgerollt werden. Die Maßnahmenplanung und -terminierung sowie Verwaltung der zur Verfügung stehenden technischen und personellen Ressourcen soll durch Einführung einer neuen Softwarekomponente verbessert werden. Diese Komponente soll als Voraussetzung für die nachgelagerte Einführung des Patientenportals zur Online-Terminvereinbarung in FTB 2 dienen. Die Auftragsanlage im KIS-System soll durch eine zusätzliche Softwarekomponente um die Möglichkeit der Sammelanforderung erweitert werden, um für bestimmte Krankheitsbilder (z.B. Schlaganfall) ein Auftragsset in einem Schritt erstellen und anordnen zu können.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er kein Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB ist. Eine gesetzliche Pflicht zur Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen besteht daher nicht. Zur Sicherstellung eines fairen und transparenten Wettbewerbes wird der Auftraggeber das Vergabeverfahren jedoch in Anlehnung an die Bestimmungen des 4. Teils des GWB und der VgV durchführen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er kein Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB ist. Eine gesetzliche Pflicht zur Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen besteht daher nicht. Zur Sicherstellung eines fairen und transparenten Wettbewerbes wird der Auftraggeber das Vergabeverfahren jedoch in Anlehnung an die Bestimmungen des 4. Teils des GWB und der VgV durchführen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- Softwarelösung zur Administration von Patiententerminen, Räumlichkeiten, Mitarbeitern und Geräten
als Basis zur Schaffung eines durchgängigen Workflows der medizinischen Prozesse innerhalb des
Krankenhausinformationssystems
- Softwarelösung zur funktionsbereichsübergreifenden und gemeinsamen Anlage diagnostischer und
therapeutischer Maßnahmen und Aufträge.
- Softwarelösung zur Schaffung einer zentralen Beauskunftungsoberfläche für Patienteninformationen aus dem
Datenbestand des Krankenhausinformationssystems
- Funktionsbereichsindividuelle Softwarelösung zur Steuerung der Prozesse für diagnostische, therapeutische
und patientenadministrative Maßnahmen und Aufträge innerhalb folgender Funktionsbereiche:
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er kein Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB ist. Eine gesetzliche Pflicht zur Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen besteht daher nicht. Zur Sicherstellung eines fairen und transparenten Wettbewerbes wird der Auftraggeber das Vergabeverfahren jedoch in Anlehnung an die Bestimmungen des 4. Teils des GWB und der VgV durchführen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er kein Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB ist. Eine gesetzliche Pflicht zur Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen besteht daher nicht. Zur Sicherstellung eines fairen und transparenten Wettbewerbes wird der Auftraggeber das Vergabeverfahren jedoch in Anlehnung an die Bestimmungen des 4. Teils des GWB und der VgV durchführen.